Karl Kautsky

Die Vorläufer des neueren Sozialismus

Erster Band, erster Theil


Zweiter Abschnitt
Die Lohnarbeiter im Mittelalter und im Zeitalter der Reformation

Zweites Kapitel
Die Handwerksgesellen


I. Die Anfänge des Gesellenwesens

Die Masse der Lohnarbeiter in den Städten bildeten die Handwerksgesellen. Vergnügt und zufrieden lebten sie da, „ohne jenen dünkelhaften Neid, der mißvergnügt auf im Leben Höherstehende hinblickt,“ stolz auf ihren Stand, in „blühender Wohlhabenheit,“ mit einem „gerechten Antheil am Arbeitsertrag.“ Was hätten sie noch verlangen sollen? Gleich den Meistern standen auch sie unter dem „Schutze der Zunft,“ die Streitigkeiten zwischen ihnen und den Meistern entschied und „alle ihre Gerechtsame“ wahrte; sie gehörten zur Familie des Meisters, aßen an seinem Tische, wurden von ihm Kindern gleich geachtet und zu ehrbarem, sittlichem Lebenswandel angehalten, auf daß sie würdig würden der Ehre der Meisterschaft, die als ein „von Gott verliehenes Amt“ betrachtet ward, eine Ehre, der der Geselle ebenso mit Ehrfurcht sich nahte, wie der Kleriker der Priesterweihe und der Edle dem Ritterschlag. Noch lebten ja die „Handwerker in brüderlicher Liebe und Treue miteinander in der Zunft,“ noch arbeitete man „nicht blos um des Gewinnes willen, sondern nach dem Gebote Gottes,“ noch galten in der Zunft die Grundsätze „der Gleichheit und Brüderlichkeit.“

So schildern uns Freunde des Zunftwesens und Schwärmer für das Mittelalter die Lage der Gesellen in der Zeit der Blüthe des zünftigen Handwerks, und aus diesen Schilderungen haben heutzutage gewisse Kreise geschlossen, es bedürfe blos einer Wiederbelebung des Innungswesens, uni die Klassengegensätze zwischen Arbeitern und Unternehmern zu beseitigen und die soziale Harmonie herbeizuführen. Die Innungen seien die geeigneten Institutionen, die Interessen nicht blos der Meister, sondern auch der Gesellen zu wahren.

Der jüngste unter den hervorragenden deutschen Historikern, der die Lage der Handwerksgesellen zu Ausgang des Mittelalters so idyllisch geschildert, ist Herr Johannes Janssen, dessen eigene Worte wir oben zum Theil gebrauchten. [1] Indessen muß es doch Bedenken erregen, wenn der genannte Historiker als Beweis für den Wohlstand der Gesellen u. A. besonders die Klagen der Obrigkeiten, Meister und bürgerlichen Schriftsteller über den Luxus und Uebermuth der Gesellen anführt, die Unerträglich würden. Wenn derlei Klagen beweiskräftig wären, dann könnte man mit leichter Mühe darthun, daß die Lohnarbeiter sich zu jeder Zeit aufs Wohlste befunden haben.

Wenn man den Thatsachen näher tritt, findet man denn auch ganz andere Verhältnisse als jene Idylle, die uns Janssen geschildert hat. [2]

Die ersten Nachrichten über die Handwerksgesellen oder „Knechte,“ wie sie früher genannt wurden, finden wir in Deutschland im 13. Jahrhundert. Vordem dürfte das Halten von Knechten seitens der Handwerker nur vereinzelt vorgekommen sein, so daß man keine Veranlassung fand, sie zu erwähnen. [3]

Vor dem 14. Jahrhundert waren die Bedingungen der Bildung eines besonderen Knechte- oder Gesellenstandes höchst ungünstig. Die Handwerker waren, wie wir bereits wissen, zum Theil noch Hörige auf den Höfen der großen Grundherren, zum Theil Freie, aber nicht Vollbürger. Nur die Grundbesitzer, die Markgenossen, besaßen politische Rechte, die Organisationen der Handwerker hatten kaum rechtliche Existenz, sie waren vor Allem Kampfesorganisationen. Jeder zuwandernde oder neu hinzuwachsende Handwerker war da willkommen als Kampfesgenosse, als eine Verstärkung der Zunft. Man hatte nicht nur keine Ursache, ihn von der Zunft auszuschließen, man mußte im Gegentheil Alles aufbieten, ihn zu ihr heranzuziehen. Dies war die Bedeutung des Zunftzwanges, der durchaus kein Monopol begründen sollte. [4]

Die Technik des Handwerks war noch äußerst primitw und erforderte nicht die Kooperation, das Zusammenarbeiten Mehrerer. Jeder Handwerker konnte sich leicht Werkzeuge und andere Produktionsmittel beschaffen. In vielen Gewerbe lieferte damals noch der Kunde die Rohstoffe m der Handwerker verarbeitete sie gegen Lohn, meist in dessen Hause. Die meisten Handwerker waren zu arm, Knechte zu halten; kein Handwerker war in der Regel gezwungen, sich als Knecht zu verdingen, da weder technische noch ökonomische oder gesetzliche Verhältnisse ihn hinderten, selbständig zu arbeiten. Woher hätten also die Handwerksknechte kommen sollen?

Anders gestalteten sich die enge seit dem 14. Jahrhundert. Es entwickelt sich ein besonderer Gesellenstand mit eigenem Recht, das Lehrlingswesen bekommt bestimmte Formen. Maurer nimmt an (a. a. O., II., 367), diese Neuordnung des Handwerkes sei nach dem Vorbilde der Ritterorden erfolgt; so wie diese Pagen, Knappen und Ritter unterschieden, so das zünftige Handwerk Lehrlinge, Gesellen und Meister. Es haben aber wohl noch andere Verhältnisse darauf bestimmend eingewirkt.

Im 14. Jahrhundert wurde das Handwerk der wichtigste Erwerbszweig in den Städten; es überflügelte an Bedeutung immer mehr nicht blos die Landwirthschaft, sondern oft selbst den Handel. Die Handwerker wurden immer wohlhabender, die Zünfte immer mächtiger und angesehener, ihr Einfluß auf das Stadtregiment immer bedeutender.

Einzelne Handwerker kamen durch ihre Wohlhabenheit in die Lage, Knechte halten zu können. Die Zünfte hatten die „Klinke der Gesetzgebung“ erobert und damit die Möglichkeit, ihren Sonderinteressen den Schutz des Gemeinwesens angedeihen zu lassen. Dieselben Verhältnisse, welche diese Entwickelung herbeiführten, schufen aber auch Elemente, aus denen die Handwerksmeister ihre Knechte rekrutiren konnten.

Die Fortschritte des Handwerks und des Handels revolutionirten auch die ländlichen Verhältnisse. Wir werden näher darauf eingehen, wenn wir auf die Ursachen der Bauernkriege zu sprechen kommen. Hier nur so viel, daß diese Umwälzung nicht nur schließlich zu den Bauernkriegen führte, sondern auch ein fortgesetztes Strömen von proletarisirten Landbewohnern in die blühenden Städte veranlaßte, die Schutz und Freiheit und Wohlleben verhießen.

Wie stark der Zuzug in (verhältnißmäßig) größere Städte von außen, d. h. von Dörfern, Flecken und kleinen Landstädtchen war, zeigen deutlich die Untersuchungen Bücher’s in seinem trefflichen Werke über die Bevölkerung von Frankfurt a. M. im 14. und 15. Jahrhundert. [5]

So betrug der Zuwachs der Frankfurter Bürgerschaft an männlichen Neubürgern christlichen Bekenntnisses ausschließlich der einheimischen Bürgersöhne:

in der Zeit von

   

Personen

   

durchschnittl.
Jährlich

1311–1350

1.293

32

1351–1400

1.535

31

1401–1450

2.506

50

1451-1500

2.537

51

Der Zuzug wird also immer stärker, je mehr wir uns dem 16. Jahrhundert nähern.

Auch der Bezirk, aus dem die auswärtigen Neubürger sich rekrutiren, erweitert sich immer mehr. Von je 100 Bürgern Frankfurts stammten aus einer Entfernung:

 

   

bis 2 Meilen

   

2–10 Meilen

   

10–20 Meilen

   

über 20 Meilen

1311–1350

54,8

35,5

6,5

3,2

1351–1400

39,4

42,9

11,1

6,6

1401–1450

22,9

54,4

12,6

10,1

1451–1500

23,2

51,2

11,8

14,3

Nicht der ganze Zuzug von Außen wurde in die Bürgerschaft aufgenommen; je mehr es proletarisirte Elemente waren, die sich in die Städte drängten, desto mehr dürften sie die Reihen der unstäten Bevölkerung dort angeschwellt haben. Diese aber statistisch festzustellen, dazu fehlt uns jeder Anhaltspunkt. Wir müssen uns damit begnügen, darauf hinzuweisen, daß die Zahl der Armen in den deutschen Städten zu Ende des 15. und Anfang des 16. Jahrhunderts ganz unglaublich hoch angewachsen war. In Hamburg sollen 1451–1538 16–24 Prozent der Bevölkerung Arme gewesen sein, in Augsburg gab es 1520 angeblich 2.000 Nichtshäbige. Woher diese Elemente stammten, darüber haben wir blos Vermuthungen; aber die ganze Sachlage weist darauf hin, daß der Zuzug proletarisirter Elemente vom Lande einen großen Antheil an dieser erstaunlichen Höhe des städtischen Lumpenproletariats hatte.

Die neu Zuziehenden suchten wohl meist im Handwerk unterzukommen, zum mindesten ihre Kinder ein solches erlernen zu lassen. Die Handwerksmeister erhielten jetzt Knechte und Lehrlinge genug, bald mehr als ihnen lieb war. Denn natürlich suchten sich die Knechte sobald als möglich selbständig zu machen, Meister zu werden; die Zahl der Handwerker wuchs rascher als die Nachfrage nach ihren Produkten. Hatte ehedem die Zunft jeden neuhinzukommenden Handwerksgenossen als Kraftzuwachs mit offenen Armen aufgenommen, so sah sie jetzt in jedem neuen Ankömmling einen unwillkommenen Konkurrenten für die ohnehin schon zu zahlreichen Genossen. Ihre Macht beruhte jetzt nicht mehr auf den Fäusten, sondern auf den Geldbeuteln ihrer Mitglieder, und die waren und so straffer gespannt, je geringer die Konkurrenz innerhalb des Gewerbes. Die Zünfte wurden daher immer

exkluswer, sie benutzten immer mehr ihre politische und ökonomische Macht, um fremden, namentlich ländlichen Elementen den Zutritt zum Handwerk zu erschweren und innerhalb desselben das Meisterrecht immer mehr zu einem schwer zugänglichen Privilegium zu gestalten. Die dahinzielenden Einrichtungen entstanden nicht erst in der Zeit der „Verknöcherung“ des Zunftwesens; ihre Bildung beginnt im 14. Jahrhundert und ist im 16. Jahrhundert im Wesentlichen abgeschlossen. Die folgenden Jahrhunderte haben nichts Erhebliches mehr hinzugethan; sie sind also ein Produkt des Zunftwesens in seiner Blüthe, wie es heute so manchem Innungsschwärmer als Ideal vor Augen schwebt.
 

II. Lehrling, Geselle, Meister

Schon bei der Aufnahme der Lehrlinge zeigte sich die Exklusivität. Den Anfang machte man mit der Ausschließung der Frauen vom Handwerk. Der Lehrling mußte männlichen Geschlechts sein.

Die Männer hatten keineswegs Anfang an ein Monopol auf das Handwerk. Aus Deutschland sind uns darüber unzweideutige Dokumente nicht erhalten. Dagegen liegt die Sache klar in Frankreich. Dort waren noch im 13. Jahrhundert die Frauen nicht grundsätzlich vom Handwerk ausgeschlossen.

„Unter hundert Handwerken, deren Statuten Boileau’s Werk [6] enthält, sind nur zwei, in denen die Frauenarbeit schlechthin ausgeschlossen ist, in einem anderen sind nur gewisse Operationen ihr entzogen. In allen dreien waren, aus den vorliegenden Statuten und Beschlüssen selbst erkennbar, in einer vorausgehenden Periode die Frauenarbeit und der Betrieb durch Frauen erlaubt. Dagegen sind in acht Handwerken die Frauen geradezu als berechtigt erwähnt, ihre Befugnisse denen der Männer völlig gleich. Dazu kommen sechs weitere, welche ausschließlich oder sehr überwiegend von Frauen betrieben werden und wie alle anderen Handwerke drei Abstufungen von Lehrdirne, Arbeiterin und Meisterin nebst allen übrigen charakteristischen Merkzeichen des Handwerks haben und theils von weiblichen, theils von weiblichen und männlichen Vorstehern geleitet und überwacht werden. Die übrigen lassen zwar nicht direkt erkennen, daß sie, außer den Meistersfrauen und Töchtern, auch fremde Frauen zur Arbeit zuließen, aber es kann auch aus ihren Statuten direkt ein Verbot nicht abgeleitet werden.“ [7]

Indessen haben sich auch in Deutschland noch Beispiele aus dem 14. Jahrhundert erhalten, in denen Frauen entweder eigene Zünfte bildeten, so in Köln die Garnzieherinnen, oder mit Männern zusammen in einer Zunft waren und selbständig ihr Handwerk trieben.

Die Ordnung der Schneider von Frankfurt am Main von 1377 sagt:

„Auch welche das Handwerk treiben will, die nicht einen Mann hat, sie soll vorher Bürgerin sein und es mit dem Rath austragen; wann das geschehe, soll sie dem Handwerk 30 Schillinge geben, dem Handwerk zu gemeinem Nutz, und ein Viertel Wein, das sollen die vom Handwerk vertrinken. Wenn dies geschieht, hat sie mit ihren Kindern das Recht zum Handwerk.“ (Dieselben Anforderungen wurden an die Männer gestellt.) Stahl, a. a. O., S. 80.

Auch andere Handwerke standen an manchen Orten noch im 14. Jahrhundert den Frauen offen, so haben z. B. in Köln die Fleischer, Beutelmacher, die Wappensticker und Gürtler die Frauen mit gleichen Rechten in ihre Zünfte aufgenommen. Im Allgemeinen aber sind die fremden Frauen im 14. Jahrhundert bereits vom Handwerksbetrieb ausgeschlossen. Nur das Recht der Meistersfrauen und -Töchter, im Handwerk mitzuarbeiten, hat sich in den meisten Gewerben bis ins 16. Jahrhundert erhalten. Dann verschwand auch dieses. Die Ausschließung des weiblichen Geschlechts von der Handwerksarbeit wurde von da an zu einer grundsätzlichen und vollständigen.

Aber auch unter den männlichen Lehrlingen begann man eine Auswahl zu machen, und eine Bevölkerungsschicht nach der anderen wurde von dem Recht ausgeschlossen, ihre Söhne dem Handwerk zuzuwenden. Man gelangte schließlich in den verschiedenen Handwerken so weit, daß sie von den Lehrlingen eine Ahnenprobe verlangten. Nur jene Knaben sollten von einem Meister an Lehrlinge aufgenommen werden dürfen, die eine bestimmte Reihe von Ahnen mit ehelicher, freier und ehrlicher Geburt [8] nachweisen konnten. Die Forderung der ehenchen Abstammung durch mehrere Generationen schloß einen großen Theil der Proletarier aus. Die der freien Geburt machte Jenen, die von hörigen Bauern abstammten, den Eintritt in jedes zünftige Handwerk unmöglich. Für „unehrlich“ endlich galten vornehmlich jene Berufe, in denen die in die Städte strömenden Bauern am ehesten ein unterkommen fanden, sowie manche unzünftig auf dem Lande betriebenen Handwerke, und endlich jene Berufe, die sich vorzugsweise aus den Deklassirten der städtischen Bevölkerung rekrutirten. Maurer (a. a. O., II., S. 447) zählt als solche „unehrliche“ Berufe auf die der Schäfer, Müller, Leineweber [9], dann Gerichts- und Stadtknechte, Feldhüter, Todtengräber, Nachtwächter, Bettelvögte, Gassenkehrer, Bachfeger, Wasenmeister und Henker, sowie Zöllner, Pfeifer und Trompeter, unter Umständen auch Barbiere und Bader.

Die älteste Urkunde, die verordnet, solche Elemente vom Handwerk fernzuhalten, dürfte wohl die Rolle des Bremer Schuhmacheramts von 1300 sein. (Freilich nur in Kopien aus dem 17. Jahrhundert erhalten, in denen man vielleicht dessen Bedürfnissen Rechnung getragen hat.) In dieser Urkunde wurde es verboten, die Söhne von Leinewebern oder Lastträgern im Handwerk zu unterrichten. [10]

Die Lehrlingszeit wurde möglichst ausgedehnt.

Ursprünglich gab es keine Bestimmungen darüber, überhaupt keinen Lernzwang. Die ersten uns erhaltenen Statuten, die einen solchen verfügen, datiren aus dem Jahre 1304, wo er in Zürich für Müller, Hüter, Gerber eingeführt wurde. Aber erst im 15. Jahrhundert ward er allgemein.

Die Lehrzeit selbst war verschieden. Wir finden eine Lehrzeit von einem Jahre (z. B. bei den Tuchscheerern in Köln im 14. Jahrhundert) und eine von acht Jahren bei den Goldschmieden daselbst, zur gleichen Zeit). Meist galten drei Jahre. In England wurde die Lehrzeit sehr ausgedehnt, bis zu zwölf Jahren (schließlich wurden sieben Jahre die Regeh; dafür fand dort der Lehrling nach überstandener Lehrzeit kein gesetzliches Hinderniß mehr vor, Meister zu werden. [11]

In Deutschland wurde die Lehrzeit dicht so sehr ausgedehnt. Dafür wurde die Gesellenzeit zwischen der Lehrzeit und der Meisterschaft eingeschoben und möglichst verlängert, namentlich durch die Wanderjahre.

Als Sitte wird das Wandern der Gesellen schon im 14. Jahrhundert erwähnt, doch bestand damals noch nirgends ein Wanderzwang; wohl aber Wanderverbote. Die erste Erwähnung des Wanderzwanges finden wir 1477 bei den Wollenwebern zu Lübeck, die verlangen, ein Meisterssohn müsse Jahr und Tag gewandert haben, ehe er Meister werde. Von den Gesellen ist da noch keine Rede. Im 16. Jahrhundert fängt der Wanderzwang an, häufiger zu werden. [12]

Die vorgeschriebene Wanderzeit betrug ein bis sechs Jahre; meist war sie auf drei bis vier Jahre festgesetzt.

Ein weiteres Mittel, eine Ueberfüllung des Handwerks zu vermeiden, war eine Beschränkung der Zahl der Lehrlinge und Gesellen, die ein Meister halten durfte. Damit erreichte man übrigens noch einen anderen Zweck. Man hinderte die reichen Meister, reine Kapitalisten zu werden und den kleinen Meistern übermächtige Konkurrenz zu machen.

Schon im 14. Jahrhundert kommen solche Beschränkungen der Zahl der Lehrlinge und Gesellen vor.

So erließen z. B. 1386 der Bürgermeister und die Zunftmeister des Schneidergewerbes von Konstanz eine Verordnung, in der geklagt wird, „daß etliche Meister viel Gesinde hätten, was den anderen schade und gefährlich sei. Es wurde daher jedem Einzelnen verboten, mehr an fünf Knechte und zwei Lehrlingen zu halten.“ [13]

Im 15. Jahrhundert sind diese Beschränkungen allgemein. [14]

Nicht jedem Gesellen war es mehr möglich, selbständig zu werden. Die Arbeit des hörigen Handwerkers im Fronhof war verschwunden, auch die des freien Handwerkers im Hause des Kunden hatte entweder völlig aufgehört oder war im Verschwinden. Die Handwerker verarbeiteten jetzt eigene Rohstoffe in eigenen Werkstätten, sie mußten Häuser besitzen, Vorräthe anschaffen können. Ein tüchtiger Handwerksbetrieb erforderte bereits in manchen Gewerben ein gewisses Vermögen. Wohlhabenheit wurde immer mehr nicht blos Folge, sondern auch Voraussetzung eines selbständigen Haudwerksbetriebs. Kein Wunder, daß die Zahl der Knechte immer mehr wuchs, die es nie zur Selbständigkeit brachten, die dazu verurtheilt waren, ihr Leben lang Knechte zu bleiben.

Aber trotz alledem nahm die Zahl der Gesellen, die Meister wurden, immer noch schneller zu, als den bereits selbständig Gewordenen lieb war. Daher wurde der Tendenz der ökonomischen Entwickelung durch gesetzliche Maßnahmen nachgeholfen und die Erlangung der Meisterschaft, die im 13. Jahrhundert noch an keine lästigen Bedingungen geknüpft worden, immer mehr erschwert. Die neisten dieser Bedingungen entstammen dem 15. Jahrhundert.

Ehe der Geselle Meister wurde, sollte er das Bürgerrecht der Stadt erwerben; war ihm das gelungen, dann mußte er oft Jahre lang auf die Erlangung des Meisterrechts warten.

Es heißt z. B. in der Ulmer Weberordnung von 1403:

„Wohl mögen die Bürger, die fünf Jahre lang in Ulm haushäblich sitzen, ihre Kinder das Weberhandwerk lernen lassen, und wenn die Lehrjahre zu Ende seien, diesen das Zunftrecht kaufen. Wolle aber ein auswärtiger Weber, er möge vom Lande oder aus anderen Städten sein, das Bürgerrecht empfangen, so soll er doch fünf Jahre lang das Weberhandwerk nicht treiben und ihm auch das Zunftrecht nicht eher verliehen werden. Knappen oder Knechten des Weberhandwerks soll es jedoch Lichts helfen, daß sie fünf Jahre hier seien, es soll ihnen vielmehr das Zunftrecht nicht eher verliehen werden als bis sie das Bürgerrecht vorher fünf Jahre lang gehabt haben.“ (Schanz, a. a. O., S. 8)

Eine weitere Bedingung war die Herstellung eines Meisterstücks. Natürlich hatten die zünftigen Meister, also die künftigen Konkurrenten, zu entscheiden, ob es gelungen sei. Die Ahnenprobe war womöglich noch peinlicher als beim Lehrling; eine hohe Aufnahmetaxe mußte entrichtet und ein kostbares Meisteressen, ein Bankett, den Zunftbrüdern angerichtet werden.

Nicht allzuleicht kam ein Geselle dazu, allen diesen Bedingungen zu genügen. Romantische Schwärmer wollen uns glauben machen, man habe dadurch blos das Interesse der Kunden wahren, ihnen die Gewähr solider und tüchtiger Arbeit geben wollen. Wie wenig dan die wirkliche Ursache der erwähnten Beschränkungen war, erhellt nicht blos ans verschiedenen Aeußerungen der Interessenten selbst [15], sondern namentlich auch daraus, daß sie für Meisterssöhne, oft auch für solche, die Meisterstöchter oder Meisterwittwen heiratheten, entweder ganz aufgehoben oder sehr reduzirt und rein formell waren. Diesen gegenüber hörte merkwürdigerweise die ängstliche Sorge um „die Wahrung der Standesehre“ gar sehr auf. Es trat das nicht etwa erst zur Zeit der „Entartung“ des Zunftwesens ein, wie man uns so gern erzählt. Bereits im 14. Jahrhundert wurde in Frankfurt das Handwerk der Fleischer, in Bremen das der Schuhmacher den Meistersöhnen und Meisterstöchtern reservirt (Schanz, a. a. O., S. 14); ja, im 15. Jahrhundert begegnen wir bereits Versuchen, die Zünfte zu schließen, die Zahl der Meister von vornherein festzusetzen. In Hamburg bitten 1468 die Fischer den Rath, ihre Zahl von 50 auf 40 herabzusetzen; 1469 wird dort die Zahl der Goldschmiede auf 12 beschränkt, 1463 in Worms die der Weinschröter auf 44. Auch der Erblichkeit des Meisterrechts begegnen wir schon in dieser Zeit.

Die Beschränkungen hatten vor Allem zwei wichtige Folgen: einerseits verschärften sie die Wirkungen der zunehmenden Proletarisirung des Landvolkes und trugen wesentlich dazu bei, ein städtisches Proletariat zu schaffen, das außerhalb jeder zünftigen Organisation stand, und andererseits brachten sie in das zünftige Handwerk selbst einen Gegensatz zwischen Meistern und Gesellen hinein. Immer geringer wurde im Verhältniß zur Zahl der Gesellen die der Meister, immer strenger verfolgte man alle Diejenigen, die es versuchten, sich mit Umgehung der Zunft selbständig zu machen, als „Pfuscher,“ „Bönhasen“ &c.; bald wurde auch außerhalb der Stadt, in den Vorstädten, ja selbst in entlegeneren Dörfern, mitunter auf mehrere Meilen, meist auf eine Meile (die sogenannte „Bannmeile“) im Umkreis die Ausübung des Handwerks untersagt [16], was zu den heftigsten Kämpfen zwischen den zünftigen Stadtmeistern und den nicht zünftigen Dorf- und Vorstadthandwerkern Veranlassung gab, Kämpfe, die auch in den Bauernkrieg hineingespielt haben. Während die ländliche Bevölkerung zahlreich in die Städte strömte und die Zahl derjenigen immer mehr wuchs, die sich zu Knechts- und Gesellendiensten anboten, wurde es immer schwerer für den Gesellen, das zünftige Meisterrecht zu erlangen, immer schwerer, außerhalb der Zunft selbständig zu werden. Es wuchs damit die Zahl Derjenigen, die sie dazu verurtheilt sahen, ihr Leben lang Handwerksknechte zu bleiben; das Gesellenthum begann an stelle eines bloßen Uebergangsstadiums aus der Lehrlingsschaft zur Meisterschaft der dauernde Zustand für zahlreiche handwerksmäßige Arbeiter zu werden. Der Geselle fühlte sich bald weniger als künftiger Meister wie als des Meisters Ausgebeuteter, immer mehr geriethen seine Interessen mit denen des Meisters in Konflikt.
 

III. Die Kämpfe zwischen Gesellen und Meistern

Die Gegensätze zwischen Meistern und Gesellen wurden zu Ausgang des Mittelalters immer schroffer. So lange der Meister der Hauptarbeiter war, der höchstens zeitweise einen Gehülfen sich beigesellte, hatte er keinen Grund, die Arbeitszeit übermäßig auszudehnen, worunter er selbst ja am meisten gentten hätte. Der Knecht aß mit ihm aus einer Schüssel; es war doch nicht der Mühe werth, für den Einen besonders zu kochen: ging es dem Meister gut, so auch dem Knecht, beider Interesse war in hohem Grade identisch. Der Geldlohn spielte daneben in den Anfängen der Waarenproduktion nur eine geringe Rolle, nicht selten theilten Meister und Knecht den Erlös aus der Arbeit.

Bei den Straßburger Webern herrschte die Sitte, daß der Knecht mit dem Meister auf den dritten oder den halben Pfennig arbeitete, ein Drittel oder die Hälfte der Entlohnung der gemeinsamen Arbeit erhielt. (Schmoller, a. a. O., S. 416.) Dasselbe finden wir bei den Goldschmieden in Ulm, nach der Ordnung von 1364. (Stahl, a. a. O., S. 332)

Anlässe zu Zwistigkeiten, die nicht rein persönlicher Natur waren, sondern aus dem Klassengegensatz entsprangen, kamen unter solchen Umständen kaum vor.

Alles das änderte sich, sobald die Zahl der Gesellen in einem Betriebe eine größere wurde. Vier oder fünf Gesellen bei der Arbeit zu überwachen, war nicht so einfach, wie einen. Der Meister wurde immer mehr aus einem Vorarbeiter ein Antreiber, der aus den Gesellen so viel Arbeit als möglich herauszupressen suchte. In dem Maße, in dem deren Arbeitslast wuchs, wurde die seine erleichtert. Wurden der Knechte sehr viele beschäftigt, dann genügte ihre Arbeit allein, nicht blos sie selbst zu erhalten, sondern auch dem Meister ein hübsches Einkommen zu gewähren. Mitunter wurde diesem selbst die Arbeit des Antreibens zu lästig; er entledigte sich ihrer durch Einführung des Stücklohnes, der sich vom Ende des 14. Jahrhunderts an entwickelt. Namentlich beim Weberhandwerk läßt sich dessen ·zunehmende Ausbildung verfolgen. [17] und schon im 15. Jahrhundert fand man s mitunter nöthig, zu verbieten, daß der Meister nicht selbst arbeite.

Je weniger der Meister selbst mit arbeitete, je mehr er darauf angewiesen war, daß seine Knechte Mehrwerth für ihn erarbeiteten, desto größer sein Bemühen nach Verlängerung ihrer Arbeitszeit. An der täglichen Arbeitszeit scheint freilich kaum gerüttelt worden zu sein, wohl aber machte sich das Bestreben nach Abschaffung des blauen Montags und nach Einführung der Arbeit an den zahlreichen Feiertagen, ja selbst an Sonntagen, immer mehr geltend.

n Sachsen erließ Herzog Heinrich 1522, unmittelbar vor dem Ausbruch des Bauernkrieges ein scharfes Mandat, worin er das Arbeiten an Feiertagen verbot, dafür aber auch erklärte, es sei den Gesellen nicht gestattet, den „freien“ oder „guten Montag“ zu halten. (C. W. Hering, Geschichte des sächsischen Hochlandes, Leipzig 1828, II., 31.) – Als die Schneidergesellen in Wesel 1503 streikten, konstatirte der Bürgermeister auf der Zunftstube, die Schneidergesellen seien ein gar unruhiges Volk, „aber auch die Meister haben viel Schuld, denn sie wollen nicht, wie der Geselle wohl verlangen kann, dreimal des Tages ordentlich zu essen geben und bürden zu viel Arbeit auf. “ Er drohte den Meistern mit Strafe, wenn sie auch fernerhin „an Sonn- und Feiertagen Morgens bis zum Amt (Messe)“ arbeiten ließen und den Lehrjungen „Haarfuchsen gäben oder sie gar mit Fäusten schlügen. “ Diese bürgermeisterliche Rede finden wir bei Janssen verzeichnet (a. a. O., I., 337). Zu seiner Zunftidylle paßt sie schlecht.

Hand in Hand mit dem Streben nach Vermehrung der Arbeitslast ging das nach Verschlechterung der Kost und Minderung des Lohnes der Knechte. Galt es, vier bis fünf Gesellen und zwei und mehr Lehrjungen zu verköstigen, da lohnte es schon, für diese eigens zu kochen. Damit war die Möglichkeit gegeben, an ihrer Kost zu „sparen, “ ohne dem Wohlleben der Meistersfamilie den geringsten Abbrnch zu thun. Was Janssen und seinen Gesinnungsgenossen so traulich und gemüthvoll erscheint, die Zugehörigkeit des Gesellen zur Familie des Meisters, wurde zu einem Hebel der Ausbeutung des Ersteren.

Noch mehr als an der Kost suchten natürlich die „sparsamen“ Meister am Lohne abzuzwacken. Der Drang nach Lohnherabsetzungen ist unter sonst gleichen Umständen um so größer, je größer die Zahl der beschäftigten Lohnarbeiter. Arbeitet man nur mit einem, dann fallen ein paar Pfennige täglich mehr oder weniger nicht ins Gewicht; beutet man hundert aus, dann beträgt die Differenz täglich ebensoviele Mark, im Jahr wächst sie zu Tausenden von Mark an. Kleinerem Maßstabe äußerte sich die Wirkung dieses Verhältnisses bereits im Ausgange des Mittelalters. Freilich, davon war man noch weit entfernt, daß ein Unternehmer in der Industrie Hunderte von Lohnarbeitern beschäftigte. Hielt Einer sechs bis sieben Gesellen, so überstieg er in der Regel gar sehr das normale und erlaubte Maß. Immerhin genügte schon das, den Drang nach Lohnherabsetzungen viel stärker wirken zu lassen als in der Zeit, wo das Handwerk noch nicht „blühte“ und nur wenige Handwerker überhaupt in die Lage kamen, auch nur einen Gesellen zu halten.

Auf der anderen Seite aber wuchs das Bestreben der Knechte, den Lohn zu erhöhen, in Deutschland namentlich infolge der Preisrevolution, die eine Folge des raschen Anwachsens der Ergiebigkeit der Silber- und Goldbergwerke im 13. Jahrhundert und ein Vorläufer der viel gewaltigeren war, welche im Verlaufe des 16. Jahrhunderts durch die Erschließung der Metallschätze Amerikas hervorgerufen werden und das ganze zivilisirte Europa treffen sollte. Neben der Umwälzung in der Produktion der Edelmetalle waren auch die Monopole der Handelsgesellschaften an der Preissteigerung schuld. Gleichzeitig wuchs aber auch der Luxus, wuchsen die Bedürfnisse in allen Ständen, auch bei den Handwerksmeistern. Kein Wunder, daß die Knechte, die mit diesen lebten und die nicht lange vorher fast ihres Gleichen gewesen waren, ebenfalls darnach trachteten, an dem allgemeinen Aufschwung theilzunehmen.

Gerade in Beziehung auf die Lohnfrage wurden daher im 15. Jahrhundert und im Beginne des 16. Jahrhunderts die Gegensätze zwischen Meistern und Gesellen immer schroffer.

Dies im Verein mit den anderen Gegensätzen, auf die wir schon hingewiesen, führte dazu, daß die Kämpfe zwischen Meistern und Gesellen, die schon im 14. Jahrhundert beginnen, immer zahlreicher und erbitterter werden, je mehr wir uns dem 16. Jahrhundert nähern.

Unsere Zunftschwärmer und Romantiker setzen gern der kapitalistischen Industrie das zünftige Handwerk entgegen an; eine Produktionsweise, die das Eldorado der Arbeiter bedeutete und von Klassenhaß nichts wußte. Erst der Kapitalimus oder, wie man in Halbasien sich auszudrücken pflegt, das „Judenthum,“ habe die „Ethik“ aus dem Wirthschaftsleben vertrieben und die Drachensaat des Klassenhasses gesät. Aber bereits die Innungsmeister und Grundbesitzer des 14. und 15. Jahrhunderts zeigen sich weit entfernt von der gerühmten paradiesischen Unschuld der vorkapitalistischen Zeit, von den folgenden Jahrhunderten zu schweigen, in denen ja der kapitalistische Sündenfall bereits seine Wirkungen geltend machte. Die „Blüthe“ des zünftigen Handwerks beruhte bereits auf der Ausbeutung von Lohnarbeitern und erzeugte die erbittertsten Klassenkämpfe.

Sehr richtig sagt Schanz in seinem vortrefflichen Buch, das der „ethischen“ Schönfärberei der „historischen“ Schule in Bezug auf das Gesellenwesen einen gewaltigen Stoß versetzt:

„An diese Thatsache (die Arbeiterschinderei) sollte man auch denken, wenn man von denn großen Aufschwung der gewerblichen Arbeit und dem allgemeinen Wohlstand der Handwerker im 14. und 15. Jahrhundert spricht wie Schönberg (Zunftwesen, 76); denn es ist doch kaum zu bezweifeln, daß dieser Wohlstand der Meister zum großen Theil mir der unvollständig gelohnten Arbeit und dem Schweiße der sorgenvoll in die Zuknnft blickenden Gesellen zu verdanken war.“ (Gesellenverbände, S. 21.)

So mächtig die Zünfte auch waren und so stolz auf ihre Autonomie, ihre Selbständigkeit, sie verschmähten es nicht, zur Unterdrückung der Gesellen die „Staatshülfe“ in Anspruch zu nehmen. Im 15. Jahrhundert (in England bereits im 14.) wurde schon zahlreiche Lohntaxen erlassen, von den Obrigkeiten, dem städtischen Rath oder dem Laudesherrn, wenn die Stadt einem solchen unterstand. Auch Taxen für ein ganzes Land, sowohl für Handwerker wie für ländliche Arbeiter, finden wir bereits. Nur eine sei hier angeführt, deren Einleitung sehr charakteristisch ist. Sie bildet einen Theil der „Landesordnung,“ welche die Herzöge Ernst und Albert 1482 für Sachsen erließen. heißt da:

„Es sind von den Prälaten, Herren, Ritterschaft und Städten viele Klagen eingelangt, wie die Unterthanen in großem Fall, Abnehmen und Verderben ständen, welches aus der schweren Münze, dem unmäßigen Gesinde- und Handwerkslohn und der in allen Ständen überhand genommenen überflüssigen Kost an Essen, Getränken und Kleidung, bei den Städten aber vornehmlich daher komme, daß sie ihrer bürgerlichen Händel, als Mälzen, Brauen und Bierverkaufen, worauf doch der größte Theil ihrer Nahrung stände, durch etliche Prälaten und den Adel, der sich das angenommen [18], auch durch die Handwerker auf den Dörfern beraubt (!) würden, das doch nicht sein sollte, ihnen auch nicht zustände und vor Alters also nicht Herkommens wäre. Zuvörderst wäre also, nach reiflicher Ueberlegung, zur Bezahlung der Gesinde- und Handwerklöhne eine Scheidemünze von geringerem Gehalt gefertigt und ausgegeben worden. [19] Ferner sollte künftighin Niemand seine Knechte anders denn in inländisch Gewand kleiden; außer Hosen-, Kogeln-, Koller- und Brustlatztuch, das möchte ein Jeder kaufen und geben, wie gut er wolle. So aber ein Herr oder Edelmann seinem Knecht nicht Schuhe oder Kleider, sondern ein genannt Geld gäbe, so möge er einem urbaren Knecht 5 Schock und einem Stallknecht 4 Schock neue Groschen geben.“

Nun kommt eine Lohntaxe für Landarbeiter, dann heißt es weiter:

„Einem Handarbeiter mit Kost wöchentlich 9 neue Groschen, ohne Kost 16 Groschen. Denen Werkleuten sollte zu ihrem Mittag- und Abendmale nur vier Essen, an einem Fleischtag eine Suppe, zwei Fleisch und ein Gemüse; auf einen Freitag und andere Tag, da man nicht Fleisch isset, eine Suppe, ein Essen grüne oder dörre Fische, zwei Zugemüse; so man fasten müsse, fünf Essen, eine Suppe, zweierlei Fisch und zwei Zugemüse und hierüber 18 Groschen, den gemeinen Werkleuten aber 14 Groschen wöchentlicher Lohn gegeben werden; so aber dieselben Werkleute bei eigener Kost arbeiteten, so solle man dem Pollirer über 27 Groschen und dem gemeinen Mäurer &c. die Woche über 23 Groschen nicht geben.“ [20]

Welchem Arbeiter des Jahrhunderts des Dampfes und der Elektrizität wässert nicht der Mund nach dein zwangsmäszig dekretirten „Fasten“ des „finstern“ ausgehenden Mittelalters! Die obrigkeitlichen Beschränkungen der Löhne und der Kost gehören denn auch zu den Thatsachen, ans denen Janssen und Konsorten triumphirend deduziren, wie glücklich und behaglich die Arbeiter in der vorkapitalistischen Zeit gelebt hätten.

Diese Bestimmungen sind allerdings vernichtend für die liberale Legende von den Segnungen, mit denen die moderne Zivilisation die Proletarier überschüttet. Sie beweisen jedoch keineswegs, daß die Lohnarbeiter zu jener Zeit sich besonders zufrieden gefühlt hätten. Um die Lage einer Klasse zu begreifen, genügt es nicht, sie an sich zu kennen ; man muß sie vergleichen mit der Lage der anderen Klassen, mit den allgemeinen Bedürfnissen der Zeit. Heute wird im Allgemeinen ein geringerer Kleiderluxus getrieben, namentlich seitens der Männer, heute wird auch im Allgemeinen weniger gegessen. Uns erscheint ein Mittags- und Abendbrot, wie es in der sächsischen Landesordnung von 1482 vorgeschrieben ist, höchst ausgiebig. Angesichts der kolossalen Mengen, die man damals zu genießen gewohnt war, nimmt es sich dagegen etwas dürftig aus. [21]

Aber auch diese vergleichsweise Betrachtung allein ist noch ungenügend. Der Charakter einer Gesellschaft wird weniger bestimmt durch ihren augenblicklichen Zustand als durch die Richtung ihrer Entwickelung. Nicht so sehr das Elend an sich macht unzufrieden, als vielmehr das Elend, in das man hinabgedrückt wird, oder in dem zu verharren man gezwungen ist, indeß Andere daneben zu Wohlleben aufsteigen. Und je rascher die Entwickelung vor sich geht, desto schärfer machen sich ihre Tendenzen fühlbar, desto energischer reagiren dagegen die durch sie verletzten Interessen, desto heftiger sind die gesellschaftlichen Kämpfe. Das Elend war vor der französischen Revolution in Deutschland größer als in Frankreich und doch fand die Umwälzung ihren Ausgangspunkt in dem letzteren Lande, weil die ökonomische Entwickelung dort rascher vor sich ging. Seit 1870 ist Deutschland derjenige europäische Staat, in dem die ökonomische Entwickelung am schnellsten vorwärtsschreitet: dort und nicht in England ist der Hauptsitz der sozialdemokratischen Bewegung; wohl sind in letzterem Lande die sozialen Gegensätze viel größer, aber seit einigen Jahrzehnten ist ihre Zunahme eine verhältnißmäßig langsame. Das Land, in dem die ökonomische Entwickelung heute all schnellsten vor sich geht, sind die Vereinigten Staaten; es ist nicht unmöglich, daß in einem bis zwei Jahrzehnten der Schwerpunkt der sozialistischen Bewegung sich dorthin neigt, obwohl in Amerika die Lage der Arbeiter im Durchschnitt besser ist als anderswo.

Von einer Entwickelung erfahren wir nun bei unseren Kulturhistorikern sehr wenig. Unsere liberalen Historiker beweisen den Arbeitern haarscharf, wie viel Ursache sie haben, glücklich zu sein, da sie sich, Dank der Maschine, den Luxus von Strümpfen und Taschentüchern erlauben können, die ehedem selbst den mächtigsten Monarchen versagt blieben. Die Konservativen bringen uns einige Speisezettel, Lohntaxen und Kleiderordnungen aus dem 15. oder 16. Jahrhundert und sagen: so glücklich waren Bauern und Arbeiter in der guten, alten Zeit, als die Zünfte blühten und die Kirche das gesellschaftliche Leben beherrschte. Ein anderes Bild würde sich herausfallen, wenn die Einen wie die Anderen uns zeigen wollten, in welcher Richtung die Entwickelung heute geht und vor 400 Jahren ging. Sie müßten uns sagen, daß damals wie heute das Bestreben der ausbeutenden Klassen dahin ging, die arbeitenden Klassen immer tiefer ins Elend hinabzudrücken. Wohl gelang es damals wie heute manchen besonders begünstigten Theilen der arbeitenden Klassen vorübergehend, nicht nur das Herabgedrücktwerden zu verhindern, sondern sogar vielfach eine Verbesserung ihrer Lebens- und Arbeitsbedingungen zu erkämpfen; aber wenn auch ihre Lebenshaltung sich hob, so doch längst nicht in dem Grade wie die der ausbeutenden Klassen: der Pfaffen, der höheren Adeligen, Kaufleute und Meister. Ihr Antheil an dem Produkt ihrer Arbeit und an den Errungenschaften der Kultur wurde immer kleiner.

Trotz aller Braten und Sammtröcke der Handwerksgesellen finden wir in ihren Reihen keineswegs jene „blühende Wohlhabenheit“ und „Behaglichkeit,“ jene Abwesenheit von „Neid und Mißgunst gehen Höherstehende,“ jene vergnügte Zufriedenheit, von der Janssen uns vorschwärmt, sondern das gerade Gegentheil.
 

IV. Die Gesellenverbände

Ein Kampf größerer Massen, also auch ein Klassenkampf, kann nicht geführt werden ohne eine Organisation. Auch die Gesellen wurden dazu gedrängt, sich eine solche zu geben.

Sie bedurften deren umsomehr, je blutiger die Klassenkämpfe waren , die sie zu führen hatten. [22]

Anfänglich waren die Vereinigungen der Gesellen nur vorübergehender Natur, Verbindungen zu Gelegenheitszwecken. Die erste derartige Gesellenverbindung in Deutschland ist bezeugt aus dem Jahre 1329 zu Breslau, wo die Gürtlerknechte sich vereinigt hatten, ein Jahr lang alle Arbeit einzustellen. (Stahl, a. a. O., Seite 390.)

Aber bald finden wir auch festere Vereinigungen der Gesellen.

Es ist natürlich, daß die Gelegenheiten, welche die Knechte eines Handwerks in einer Stadt zusammenführten, auch den Anstoß zu ihren Vereinigungen boten und deren Charakter beeinflußten. Solche Gelegenheiten des Zusammenkommens bot im Mittelalter die Kirche und die Trinkstube, mitunter auch der Krieg. Manche der weltlichen Gesellenschaften sollen daraus entstanden sein, daß die Handwerksmeister sich dem Kriegsdienst entzogen und an ihrer Stelle die Gesellen entsandten, die aus der Zunftkasse besoldet wurden. Die Gesellen behielten dann auch im Frieden ihre kriegerische Organisation gern bei. Ein Beispiel einer derart entstandenen Gesellenschaft ist uns nicht bekannt geworden.

Die vorwiegende Form der Gesellenorganisation war die der kirchlichen Brüderschaften, daneben die der Trinkstuben. Die ersteren dienten vorwiegend zu Unterstützungszwecken, die Trinkstuben waren die Herde des Widerstandes gegen Meister und Obrigkeiten, doch waren die Funktionen beider Arten von Vereinigung nicht streng getrennt; auch die kirchlichen Brüderschaften wurden oft zu Widerstandskassen.

Die ersten Brüderschaften der Gesellen finden wir in Deutschland zu Anfang des 15., vielleicht schon zu Ende des 14. Jahrhunderts bei den Webern. Schon 1389 ist von einem Büchsenmeister der Weberknechte in Speier die Rede, was das Bestehen einer Unterstützungskasse voraussetzt. In Ulm hatten die Weberknechte bereits 1402 eine Bruderschaft, die zwei Betten für arme Geselle im Hospital unterhielt und außerdem eine Begräbnißkasse bildete.

Zur Charakterisirung einer solchen Bruderschaft seien die Artikel einer solchen hier wiedergegeben, deren Genehmigung die Leinenweberknechte von Straßburg 1479 erlangten. Dieselben lauten (in modernes Deutsch übertragen – bei Schmoller, a. a. O., S. 93, findet man sie im Urtext abgedruckt):

„Wir Hans Gerbotz, der Meister, und die Fünfmannen des Weberhandwerks zu Straßburg thun kund allen Denen, die diesen Brief ansehen oder verlesen hören, daß vor uns gekommen sind die ehrbaren Hans Blesing und Martin Schuster von Wißhorn, zu Zeiten Büchsenmeister (Kassirer) der Leinweberknechte zu Straßburg, daß sie eine Forderung gethan und begehrt, wir sollten ihnen gönnen und bestätigen diese hier geschriebenen Punkte, Stücke und Artikel ...

„Sie sollen haben ihre Bruderschaft für ewige Zeiten im großen Spital zu Straßburg und nirgend anderswo, und sollen dort nun und in künftigen Zeiten bleiben. Sie sollen alle halbe Jahr zwei Büchsenmeister wählen, das ist zu der Weihnachtfronfasten (Quatember) zwei neue und zu der Pfingstfronfasten zwei andere neue; und wenn diese Büchsenmeister eingesetzt werden, sollen sie schwören, der Büchse unserer lieben Frau (dem Vereinsvermögen) Nutzen zu schaffen, Schaden abzuwenden, so fern sie können oder mögen ohne Gefährdung. Wer zum Büchsenmeister gewählt wird und ablehnt, soll ein halbes Pfund Wachs Strafe zahlen und es soll bei der Wahl bleiben, wie er sich auch sträuben mag, doch vorbehaltlich der Zustimmung der Meisterschaft. Wenn die Büchsenmeister alle 14 Tage herumgehen, den Wochenpfennig zusammen, so sollen sie bei der Gelegenheit nichts aus der Büchse verzehren. Wenn ein Geselle der Bruderschaft zwei Pfennig schuldig bleibt und sie nicht giebt, wenn die Büchsenmeister bei ihrem Umgang sie fordern, der zahlt zwei Pfennig Strafe. Man soll auch fernerhin kein Geld mehr aus der Bruderschaftsbüchse leihen, außer wenn Einer krank wird, aber auch dann nur mit Zustimmung der Meister und gegen ein Pfand, das besser ist denn das Geld, das sie wegleihen. Ein jeder Gesell soll an jedem Fronfasten einen Pfennig m die Brnderschaftsbüchse geben und auch einen guten Straßburger Pfennig opfern; wäre es aber, daß ein Gesell um die Zeit nicht in der Stadt sei, so soll er doch seinen Pfennig geben, sobald er in die Stadt kommt.“

Es folgen mm Bestimmungen über den Kirchgang, geweihte Kerzen und dergl., dann fahren die Statuten fort:

„Welcher Gesell fremd herkommt und niemals früher hier gearbeitet hat, der mag wohl acht oder vierzehn Tage unbehelligt arbeiten. Bleibt er aber länger, so soll er zwei Pfennig Stuhlfest (Einlage) geben und darnach mit der Bruderschaft wie recht ist, dienen. Wollen die Gesellen gegen die Meister vor Gericht gehen, so sollen sie die Kosten aus ihrem Säckel bestreiten und nicht aus der Bruderschaftsbüchse.“

Wieder kommen Bestimmungen über geweihte Kerzen und dann Strafbestimmungen:

„Welcher Gesell den Büchsenmeistern die Stuhlfest oder den Wochenpfennig vorenthält, der soll nicht mehr hier arbeiten, er hat es denn bezahlt oder es leiste ein guter Gesell die Zahlung für ihn; geschieht das nicht, dann soll man ihn ausschreiben und alle Fronfast der Gesellenversammlung verkünden.

„Die Büchsenmeister sollen ihre Rechnung vor der Gesellenversammlung ablegen und bei ihrem Eid nicht mehr als einen Schilling aus der Büchse nehmen. Auch sollen die Büchsenmacher bei ihren Eiden den Wochendenar wie das Fronfastengeld von einem Bruder nehmen wie vom anderen. Man soll auch alle Fronfast die Messe allen Brüdern und Schwestern verkünden und für sie beten, sie seien todt oder lebendig. Sollte es vorkommen, daß ein Bruder krank werde, was Gott lange abwenden wolle, und in das Spital käme, so soll man ihm jeden Tag einen Pfennig geben ans der Bruderschaftsbüchse. Sollte ein Gesell mit Tode abgehen, was Gott lange abwenden möge, und in eines Meisters Haus oder anderswo in der Stadt und außerhalb des Spitals enden, so sollen die Büchsenmeister allen Gesellen gebieten, ihn zu Grabe zu bestatten, bei zwei Pfennig Strafe.

„Die ledigen Leinweberknechte sollen hinfort alle in der Bruderschaft dienen.“

Die Bruderschaft war also im Wesentlichen eine obligatorische Kranken- und Begräbnißkasse.

Den Zünften und den städtischen Obrigkeiten waren die Brüderschaften ein Dorn im Auge. Man konnte sie nicht gut unterdrücken, ihres kirchlichen Charakters wegen; auch wurden sie immer unentbehrlicher, je mehr die Zahl der Gesellen wuchs und deren Kranken- und Begräbnißversicherung an Bedeutung gewann. Die Uebertragung dieser Versicherung auf die Zünfte hätte dieselben schwer belastet. Der Kampf gegen die Brüderschaften nahm daher meist die Form an, daß man sie auf das bloße Unterstützungswesen zu beschränken und der Kontrole der Zunft und der Obrigkeit zu unterwerfen suchte.

Neben den Brüderschaften entwickelten sich die Trinkstuben. Jede Zunft hatte ihre Trinkstube. „Diese Trinkstuben heckten die Kämpfe zwischen Zünften und Patriziern aus; sie waren der Hort des demokratischen Treibens.“ (Stahl) Die Gesellen tranken ursprünglich mit den Meistern zusammen. Aber je mehr die Gegensätze auf beiden Seiten sich zuspitzten, auch der Hochmuth auf Seite der Meister den Gesellen gegenüber zunahm, desto mehr isolirten sich die Gesellen, halb freiwillig, halb getrieben und bildeten eigene Trinkstuben. und die Rolle, welche die Trinkstuben der Zünfte in den Kämpfen gegen die Patrizier spielten, dieselbe Rolle begannen nun die Trinkstuben der Gesellen gegenüber den Zünften zu spielen. Kein Wunder, daß sich um die Trinkstuben in den Städten zur Zeit des ausgehenden Mittelalters die erbittertsten Kämpfe entspannen. Die städtischen Obrigkeiten suchten sie gänzlich zu unterdrücken. Mitunter, wo noch ein Gegensatz zwischen den Zünften und dem Stadtregiment, dem Rath bestand, wo in diesen noch die Patrizier maßgebend waren, wurden die Trinkstuben auch der Handwerksmeister verboten, mitunter nicht die aller Handwerker, sondern blos derjenigen, die es nicht zu einer zünftigen Organisation gebracht hatten. Ueberall aber finden wir im 14. und 15. Jahrhundert die Trinkstuben der Gesellen verpönt. Immer und immer kehren diese Verbote wieder.

Die bereits öfters erwähnten Werke Schmoller’s und Bücher’s bringen reichliche Belege für den Feldzug gegen die Trinkstuben in Straßburg wie Frankfurt und auch anderwärts.

„Wie man in Mainz, Worms, Speier und Frankfurt 1421 den Versuch machte, alle Trinkstuben der Knechte zu verbieten und diese schwören ließ, nur zu kirchlichen Zwecken zusammenzukommen, wie man in Konstanz 1390 und 1423 jede genossenschaftliche Verbindung der Knechte verpönte, so geschah es allerwärts. Und den Höhepunkt dieser ganzen Bewegung sehen wir in der Straßburger Knechteordnung von 1465. Durch Verhandlung verschiedener Städte zu Stande gekommen und nicht blos in Straßburg, sondern auch in mitvertragenden Städten veröffentlicht, sollte sie ein für allemal den Unruhen ein Ende machen.“ [23]

Diese „Knechteordnung,“ ein „Sozialistengesetz“ unserer Vorväter vor vierhundert Jahren, verdient in ihren wesentlichsten Bestimmungen wiedergegeben zu werden. Sie lautet:

„Dies ist der Städteboten, sowohl der oberländischen wie der niederländischen, Meinung, so auf den Montag nach dem Sonntag Jubilate zu Straßburg von der Handwerksknechte und andern dienenden Knechte wegen beieinander gewesen sind, und hat man sich dahin vertragen, daß das gehalten werden soll, wie hienach geschrieben steht:

„Des ersten sollen hinfort nimmermehr Handwerksmeister oder Knechte sich zusammen verbinden, vereinen oder verheften, keine Bündnisse machen, kein Gebot oder Verbot üntereinander halten ohne den Urlaub und die Erlaubniß der Meister und des Rathes einer jeglichen Stadt, in der sie dann sitzen.

„Und dann sollen hinfort alle dienenden Knechte, sie mögen Rittern, Knechten oder Bürgern dienen, so in den Städten ansässig sind, über die man zu gebieten hat, und auch alle Handwerksknechte, so in den Städten dienen, geloben und schwören, den Bürgermeistern und dem Rath derselben Stadt gehorsam zu sein, ihrem Gericht sich zu unterwerfen, nirgends anderswo Recht suchen zu wollen.

„Es sollen auch die Handwerksknechte hinfort den Meistern ihres Handwerks keine Knechte mehr verbieten und keinerlei Sache noch keinen Knecht mehr vertrinken,“ das heißt, das Striken, das Inverruferklären oder „Schelten“ von Meistern und das Aechten vou „Blacklegs,“ wie man heute sagt, ist verboten. Derselbe Paragraph verlangt weiter, der Knecht solle seine Streitigkeiten mit Meistern oder anderen Knechten vor der Meisterschaft seiner Stadt austragen und sich deren Urtheil fügen, es sei denn, die Sache gehöre vor den Rath. Jeder Meister, der einen Knecht aufnimmt, soll ihn binnen acht Tagen dem Zunftvorsteher anzeigen und dieser ihm den Eid abnehmen lassen, sich stets dem Meistergericht zu fügen. Dann wird der Name des neuen Knechtes in ein besonderes Buch eingeschrieben. Der Meister, der die vorgeschriebene Anzeige binnen acht Tagen unterläßt, zahlt für jeden Tag Versäumniß fünf Schillinge. Recht nette Anfänge einer polizeilichen Ueberwachung der Gesellen!

Der folgende Paragraph bestimmt, Handwerksknechte und andere dienende Knechte sollten keine Messer tragen, außer wenn sie über Land gehen.

„Und welcher Knecht sich wider diese vorgeschriebenen Stücke, Punkte und Artikel setzt und ihnen nicht nachleben will, den sollen alle anderen Meister in diesem Kreise nicht aufnehmen zum Knecht noch ihn in Haus oder Hof aufnehmen, wenn das verkündet worden, und welcher Meister sich dagegen vergeht, zahlt vier Gulden Strafe.“

Von den Geldstrafen fällt die Hälfte dem Rath, die andere Hälfte der Zunft zu.

Keine der verbündeten Städte darf diese Ordnung ohne Zustimmung der anderen ändern.

Es sollen alle Dienstknechte und die nicht Bürger zu Straßburg sind, „Nachts in unserer Stadt nicht auf Schleichwegen gehen. Von Ostern bis Michaeli dürfen sie nicht nach 10 Uhr, von Michaeli bis Ostern nicht nach 9 Uhr Abends auf der Straße sein, außer im Dienste der Herrschaft oder Meisterschaft. Der Uebertreter wird mit 30 Schillingen Geldstrafe oder vier Wochen im „Thurm“ bei Wasser und Brot gebüßt.

Alle Dienstknechte sollen nach den oben angegebenen Zeiten auch nicht in Wirthshäusern oder Gärten zusammenkommen. Die dafür angedrohte Strafe ist die gleiche wie oben.

Wirthe sollen ihre Häuser nicht verhängen, Knechte aufnehmen nach der erwähnten Zeit, bei fünf Pfund Geldstrafe.

„Doch es geht Ritterknechte, Kaufleute und Pilger nicht an, die ehrliche und redliche Leute sind.

„Und welcher Knecht so frevelhaft wäre, daß er das hier Vorgeschriebene nicht thun wollte, der soll nimmermehr zu Straßburg dienen ohne Erlaubniß der Meister und des Rathes.“

Außerdem enthielt die Knechteordnung noch folegnde vier Plmkte:

„1. Es sollen auch alle Handwerksknechte und andere dienende Knechte hinfort keine Trinkstube oder gedingte Häuser oder Garten, auch keine Gesellschaft mehr haben, in der sie zusammengehen, es sei, zu Ehren und sonst in keinem Weg bedrohlich. 2. Sie mögen auch ans jeden zweiten Sonntag nach jeglichen Fronfasten ein Gebot haben von ihrer Kerzen wegen, doch sollen sie solches Gebot nicht haben, sie hätten denn das vor einem Zunftmeister (Zunftvorsteher) verkündet; der soll dann einen oder zwei die da Meister sind des Handwerks, in dem diese Knechte dienen, dazu ordnen und schicken, dabei zu sein. 3. Es sollen auch die Handwerksknechte ihre Leichenbegängnisse auf Feiertage und nicht auf Werktage verlegen. 4. Es sollen auch nicht über drei Dienstknechte noch Handwerksknechte gleiche Kugelhüte, Röcke, Hosen noch andere Abzeichen straflos tragen.“

Die Trinkstuben und andere Vereinigungen der Gesellen wurden da also entschieden verboten. Blos ihre kirchlichen Vereinigungen (wohl nicht blos „ihrer Kerzen wegen,“ sondern auch zu Unterstützungszwecken) blieben erlaubt, wurden aber der Kontrole der Meister unterstellt.

Die letztgenannten vier Bestimmungen finden sich jedoch in der Knechteordnung von 1473 nicht mehr, die sonst mit der von 1465 übereinstimmt. Es ist die Redaktion von 1473, erhalten im Tucherbuche von 1551, die wir oben abgedrückt (in modernes Deutsch übertragen nach dem bei Schmoller mitgetheilten Original, a. a. O., S. 208 ff.). Also bereits binnen acht Jahren mußten die drakonischsten Bestimmungen dieses „Sozialistengesetzes“ wieder aufgehoben werden, und auch die anderen erwiesen sich als unwirksam.

Und so ging es überall. Kurz nach 1400 verbot der Rath zu Frankfurt Taglöhnern und Dienstknechten, Trinkstuben zu halten. Wer ihnen trotz des Verbotes ein Haus oder eine Stube als Trinkstube herleihe, solle mit der hohen Strafe von täglich einem Gulden belegt werden. In einer Abschrift dieses strengen Verbotes sind elf seitdem erlaubte Stuben eingetragen, darunter die der Gartenknechte und der Sachsenhäuser Knechte. [24]

In der That, die Verbote stellten sich als unwirksam heraus; überall finden wir im 16. Jahrhundert die Gesellen im Vordringen, eine der gegen sie aufgerichteten Schranken fällt nach der anderen; sie erringen sich Anerkennung ihrer Verbindungen, der Beitritt zu derselben wird obligatorisch, sie werden eine Macht. Am Schlusse des Jahrhunderts nahmen die Gesellen wohl eine Achtung gebietende Stellung ein und ihre Organisationen leisteten Ansehnliches. Man erhält jedoch von dem Charakter des Zünftwesens im ausgehenden Mittelalter eine ganz andere Auffassung, wenn man zusieht, wie diese Errungenschaft erkämpft wurden, als wenn man dieselben als Zustand betrachtet, der aus dem „Geiste“ des Mittelalters herausgewachsen und ihm für seine ganze Dauer eigenthümlich ist. Das thun aber die meisten Kulturhistoriker; was am Ende eines Zeitraumes als Ergebniß langer und erbitterter Kämpfe sich herausstellt, schildern sie als den Stand während dieses ganzen Zeitraumes.

Daß alle Versuche scheiterten, die Organisationen der Gesellen zu unterdrücken, lag vor Allem an der Unentbehrlichkeit der letzteren an ihrer wachsenden Bedeutung in der städtischen Produktionsweise. Nicht nur wurde die handwerksmäßige Industrie in den meisten Städten die Hauptnahrung, sondern in der Industrie selbst wurden die Gesellen an Zahl und Bedeutung den Meistern gegenüber eine Achtung gebietende Macht. Das Gedeihen der Stadt wurde immer abhängiger von den Lohnarbeitern des Handwerks. Stellten diese irgendwo die Arbeit ein, zogen sie weg, dann drohte dem betreffenden Handwerk der Verfall, der betreffenden Stadt schwere Schädigung. Dazu kam, daß die Verhältnisse das stramme Zusammenhalten der Gesellen sehr begünstigten. Noch waren die Städte nicht groß. Die Bevölkerung Frankfurts 1440 berechnet Bucher auf 8.000 Köpfe, die Nürnbergs betrug 1449 20.000. [25] Die Zahl der Knechte dürfte kaum zehn Prozent der Gesammtbevölkerung erreicht haben. [26]

Bei so kleinen Zahlen war es natürlich, daß die Knechte eines Handwerks innerhalb einer Stadt sich gegenseitig persönlich kannten. Ihr Verkehr wurde noch erleichtert dadurch, daß die Angehörigen des gleichen Handwerks es liebten, alle zusammen in einer Straße zu wohnen, die oft nach dem Gewerbe den Namen erhielt und ihn mitunter bis heute bewahrt hat. Auch war im 15. und 16. Jahrhundert noch nicht die anmüthige Gewohnheit aufgekommen, die Arbeiter in den Werkstätten zuchthausmäßig durch vergitterte und weiß verstrichene Fenster von der Außenwelt abzuschließen. Man arbeitete gern, so oft das Klima es erlaubte, auf der Straße vor dem Hause oder wenigstens bei offenen Thüren und Fenstern. Da bedurfte es keiner Presse, keiner Versammlungen, um sich über zu thuende Schritte zu verständigen. Und wehe dem, der nicht solidarisch mit den Anderen vorgegangen wäre! Er wäre seines Lebens nicht wieder froh geworden. Der einzelne Arbeiter war ja nicht blos in der Arbeit, sondern auch in geselliger Beziehung ganz auf seine Mitarbeiter angewiesen.

Das Wandern der Gesellen aber machte sie beweglich gegenüber den schwerfälligen Meistern und führte zu eitler innigen Verbindung der so stramm solidarischen Gesellenschaften der einzelnen Städte untereinander. Da keinen Zuzug vou Außen: Schmoller jammert darüber:

„Für die sittliche (!) und geschäftliche Haltung der Gesellenverbände konnte aber die Thatsache, daß die Majorität nicht ortsansässig war, mir ungünstig wirken; sie steigerte den Leichtsinn, die Unverantwortlichkeit, den Uebermuth, das Machtgefühl gegenüber den Meistern. Diese waren an den Ort gefesselt; sie konnten sich, selbst wo die Verbindung der Hauptladen vorhanden war, doch immer nur schwer und langsam mit ihren Kollegen aus anderen Städten verständigen. Die Gesellen hatten jederzeit Verbindungen und Nachrichten überallhin; sie fühlten sich nicht als Bürger der Stadt, in der sie arbeiteten; jahrelang in Bewegung, kam es ihnen nie darauf an, den Ranzen zu schnüren und den Wanderstab zu ergreifen. Mit Pfeifen und Trompeten zogen sie bei Streitigkeiten leichtlich in Massen aus, legten sich in einer benachbarten Stadt auf die faule Haut und verlangten, wenn man mit ihnen Frieden schließen wollte, regelmäßig die Bezahlung ihrer Zeche an diesem Ort. Durch ihre bessere Verbindung und den viel stärkeren Korporationsgeist hielten sie jeden Zuzug an und blieben so häufig Sieger im Kampf.“ [27]

Zu alledem kam noch, daß Weib und Kind sie selten beschwerten. Verheirathete Gesellen waren Ausnahmen, kamen in manchen Gewerben garnicht vor. Sie gehörten ja zur „Familie“ des Meisters, und diese meinten, sie besser ihrer „väterlichen“ Zucht uuterwerfen und von Trinkstuben fernhalten, sie besser überwachen und durch (verhältnißmäßig) schmale Kost und Truck aller Art ausbeuten zu können, wenn man sie im Hause hielt, ihnen das Heirathen versagte. Ein verheiratheter Geselle unterlag auch zu sehr dem Drang, sich selbständig zu machen, wenn nicht auf gesetzlichem Weg, als zünftiger Meister, so auf ungesetzlichem, als irgend ein vorstädtischer oder dörflicher „Pfuscher“ oder „Störer.“

Aber gerade durch ihren ledigen Stand erlangten die Gesellen eine ganz außerordentliche Widerstandskraft; viel mehr als das Wandern dürfte die Ehelosigkeit die von Schmoller in seiner eben zitirten Darstellung geschilderten Eigenschaften und Vortheile der Gesellen, ihren Trotz, ihre Sorglosigkeit, ihr Selbstbewußtsein begünstigt haben.

Um wie viel schwerer wird dem Proletarier der Kampf heute! Bei jedem Strike, bei jeder Wahl, überall, wo er mit seiner Persönlichkeit für seine Sache einstehen soll, haben Weib und Kind die Konsequenzen seines Handelns mitzutragen. In kleinen Städten, wo die Arbeiter sich leicht auch ohne Presse und Versammlungen verständigen können, sind es die Rücksichten auf die Familie, die den Arbeiter dem Unternehmer botmäßig machen. In großen Städten wieder kennen die Arbeiter einander nicht; um sich zu verständigen, bedürfen sie der Presse, großer Versammlungen und Vereine; die Verständigung von Mund zu Mund genügt nicht mehr, jenen Zusammenhalt, jene Einmüthigkeit zu schaffen, die dem zentralisirten übermächtigen Kapital gegenüber noch in ganz anderer Weise nothwendig ist, als gegenüber den kleinen Handwerksmeistern: kein Wunder, daß die ökonomischen Kämpfe der Arbeiter heute immer mehr politische Kämpfe werden, daß die Freiheit für sie Brot bedeutet, daß, wer ihnen ihre politischen Rechte nimmt, ihnen ihr Brot nimmt, daß die Verhältnisse allüberall sie zwingen, den Kampf um höheren Lohn und kürzere Arbeitszeit zu erweitern zu einem Kampf um politische Macht.

Bei den Handwerksgesellen des ausgehenden Mittelalters bis weit in die neuere Zeit hinein finden wir dagegen keine ihnen eigenthümlichen politischen Tendenzen. Sie gingen völlig auf in ihren gewerblichen Organisationen, durch die sie ja Erfolge errangen und eine Position sich schufen, wie heute selbst bei dem Besitz weitgehender politischer Rechte nur wenigen Arbeiterorganisationen unter ausnahmsweise günstigen Umständen, und dann nur vorübergehend, gelungen ist. Selbstverständlich waren nicht in allen Gewerben die Gesellen gleich begünstigt. Es gab schwächere und stärkere, einflußlose und mächtige Organisationen. Zahlreiche Proletarierschichten, solche, die leicht ersetzbar waren, brachten es zu gar keiner Organisation, waren der Willkür der Ausbeuter preisgegeben. An ihnen offenbarte sich weder jener „korporative Geist“ noch die „Idee der Nächstenliebe,“ die angeblich im Mittelalter allenthalben grassirten.

Es kam sogar vor, daß Arbeiter, die es im 13. oder 14. Jahrhundert zu einer Organisation gebracht hatten, diese wieder verfallen sehen mußten; es waren das ungelernte Arbeiter, Tagelöhner, deren Organisationen von dem Andrang nichtzünftiger Konkurrenten vom Land hinweggeschwemmt wurden. Der Rückgang der Landwirthschaft in den Städten mag dazu mit beigetragen haben. Aber auch nichtlandwirthschaftliche Tagelöhner hatten ein solches Schicksal. So sind z. B. die Opperknechte (Bauhandlanger), die Weinknechte und Sackträger in Frankfurt gegen Ende des 14. Jahrhunderts (1387) noch zünftig. Aber neben ihnen finden wir schon einige nichtzünftige Tagelöhner, so 16 Weinknechte, 4 Sackträger, 10 Jäger und 6 Stangenträger. 1440 sind die Opperknechte als Zunft nicht mehr vorhanden, die Zunft der Weinknechte fristet noch ein kümmerliches Dasein bis in’s 15. Jahrhundert, die der Sackträger bis in die erste Hälfte des 16. Jahrhunderts, aber die nichtzünftigen Elemente kommen neben ihnen immer mehr zur Geltung.

Diese städtischen Proletarier, die es entweder nie zu einer Organisation brachten oder derselben verlustig gingen, sanken immer tiefer, oft absolut, stets relativ im Vergleich zu den organisirten Gesellen. Immer größer wurde die Kluft zwischen beiden Elementen.
 

V. Die städtische Arbeiteraristokratie.

Je größer die Erfolge der organisirten Handwerksknechte waren, desto mehr fühlten sie sich als eine privilegirte Klasse, als Aristokraten, die ebenso verächtlich auf die unter ihnen stehenden Proletarier als „unehrliche Leute“ herabblickten wie ihre Meister selbst. Ein Geselle, der „unehrliche Leute“ in die Trinkstube mitnahm, wurde bestraft. Wer unter solchen zu verstehen war, haben wir oben gezeigt. Bald sträubte sich der Dunkel der organisirten Arbeiter dagegen, mit den anderen Proletariern den gleichen Namen zu tragen. In der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts finden wir überall, daß sie den Namen „Knecht“ mit Entrüstung zurückweisen und den Namen „Geselle“ in Anspruch nehmen. Man sieht darin gern ein Erwachen des „demokratischen Geistes“ einen Versuch, sich den Meistern sozial gleich oder wenigstens ähnlich zu stellen. Wir können diese Auffassung nicht theilen. Gerade, so lange die Lohnarbeiter Knechte geheißen hatten, waren sie den Meistern sozial viel näher gestanden, denn als „Gesellen. “ Jetzt waren sie allerdings über Bauern und Proletarier emporgestiegen, aber nicht so schnell wie die Meister, die ihre Ausbeuter und Herren geworden waren. Im 14. Jahrhundert noch hatten die Knechte zusammen mit den Meistern in denselben Trinkstuben getrunken. Im 15. Jahrhundert hielten es die Meister bereits unter ihrer Würde, mit Knechten an einem Tisch zu sitzen. Dieselben wurden aus den Trinkstuben der Meister verwiesen und hatten lange Kämpfe um eigene Trinkstuben zu führen. Und da soll ihnen die Idee gekommen sein, sich den Meistern mehr ebenbürtig zu fühlen als früher!

Nein, sie schämten sich, mit den anderen Knechten, die nicht nur nicht den allgemeinen Aufschwung mitmachten, sondern vielfach tiefer sanken, in einen Topf geworfen zu werden. Heute finden wir mitunter in Gewerben, in denen die Arbeiter durch ihre gewerkschaftliche Organisation besondere Vortheile errungen haben – meist qualifizirte Arbeiter, denen biisher weder die Maschine noch die Frauenarbeit erhebliche Konkurrenz macht –, da finden wir einen ähnlichen Dünkel wie den, der bewirkte, daß die Gesellen den Knechtenamen verwarfen. Es ist noch nicht lange her, daß gar viele unserer Schriftsetzer zum Beispiel sich beleidigt fühlten, wenn man sie für „Arbeiter“ erklärte. Sie waren „Künstler.“

Je mehr die Berufsgenossenschaften der Gesellen in verschiedenen Gewerben leisteten, desto mehr verengte sich der Horizont der darin organisirten Arbeiter. Ihre Genossenschaft als die stärkste und mächtigste von allen zu sehen, nicht blos gegenüber den Meistern, sondern auch gegenüber den Gesellen anderer Berufe, wurde jetzt ihr einziges Streben. Ihre Organisation entwickelt nicht Klassenbewußtsein, sondern engherzigen Kastengeist voll Eifersüchtelei und kleinlicher Eitelkeit.

Anfangs wurden in die Gesellenvereinigungen eines Gewerbes auch Arbeiter anderer Gewerbe, ja Angehörige anderer Stände aufgenommen, die mit den Gesellen sympathisirten. Das hörte später auf. In die Brüderschaft der Schlossergesellen in Frankfurt wurden z. B. Aufgenommen:

Von

1402–1471

1.096

Mitglieder, darunter

27

Nichtgesellen

 

1472–1594

1.794

 

  6

 

 

1402–1471

     35

Gesellen, die nicht Metallarbeiter waren

 

1472-1496

       6

 

Von 1496 an wurde überhaupt kein Geselle mehr aufgenommen, der nicht Metallarbeiter war. [28]

Diese Zahlen könnte man vielleicht auch dadurch erklären, daß neben der Schlosserbrüderschaft andere Vereinigungen sich bildeten, so daß fremde Gesellen es nicht mehr nothwendig hatten, in der Organisatiou der Schlosser eine Stütze zu suchen. Welchen Grad aber die Eifersüchteleien der verschiedenen Gesellenschaften untereinander erreichten, dafür zeugen deren unzählige Streitigkeiten. Bald gab es kaum ein empfindlicheres Ding, als die „Standesehre“ der Gesellen ; sie war fast so zart und gebrechlich wie heute die eines Offiziers oder Korpsstudenten. Nicht hochgradiges Ehrgefühl, sondern hochgradiger Dünkel war der Grund dieser Feinfühligkeit.

Bekannt ist jener Fehdebrief der Leipziger Schusterknechte, den sie 1471 zur Wahrung der beleidigten Standesehre der dortigen Universität zusandten. Ebenso selbstbewußt waren die Bäcker und Buben des Markgrafen Jakob v. Baden, die 1470 den Reichsstädten Eßlingen und Reutlingen einen Fehdebrief sandten. 1477 sagte gar der Koch des Herrn v. Eppenstein zu Münzenberg mit seinen Küchengehülfen dem Grafen zu Sonns die Fehde an. [29] Kämpfe von Arbeitern untereinander finden wir dagegen schon im 14. Jahrhundert. So in Straßburg 1350 die Kämpfe der Weberknechte mit den Wollschlägerknechten, 1360 der ersteren mit den Leinweberknechten. Am hartnäckigsten aber zeigten sich wohl die Bäckergesellen von Colmar, die 1495 einen Strike anfingen, weil der Rath anderen Gesellenschaften, die ebenso kostbare Kerzen angeschafft hatten wie sie, erlaubte, gleich ihnen am Fronleichnamstage neben dem heiligen Sakrament einherzugehen. Zehn Jahre lang strikten sie, bis sie den Sieg über die Stadt und ihre Mitgesellen errangen. Aehmicher Fälle giebt es eine Unzahl.

Angesichts einer solchen Bornirtheit konnten die Gegensätze zwischen Meistern und Gesellen und die daraus resultirenden Kämpfe, so zahlreich, so heftig sie auch waren, dennoch eine einheitliche Arbeiterbewegung nicht erzeugen und ebensowenig Tendenzen zur Umgestaltung der Gesellschaft. Gerade in den kräftigsten und erfolgreichsten Arbeiterorganisationen entwickelte sich nicht nur nicht das Bewußtsein ihrer Solidarität mit den anderen Arbeitern, das Klassenbewußtsein, sondern vielmehr geradezu ein Gegensatz einerseits zu den anderen mit aufstrebenden Organisationen, deren Erfolge man mit neidischem Blick betrachtete, andererseits zu der auwachsenden Masse des Proletariats, dem es nicht gelang, eine Organisation zu bilden und das immer tiefer in Noth und Elend versank. Erst die kapitalistische Industrie hat die Oganisationen der Gesellen zersetzt, diese selbst sozial degradirt und auf eine Stufe mit den anderen Proletariern gebracht. Erst die kapitalistische Produktionsweise hat so die Vorbedingungen eines einheitlichen Klassenbewußtseins der gesammten Arbeiterklasse geschaffen. Ruft sie auch hier und da neue Arbeiteraristokratien hervor, so doch nicht auf allzulange Zeit. Ihre Tendenz geht nach Nivellirung der gesammten Arbeiterschaft. Umwälzungen, an der sie jetzt arbeitet, geht dahin, auch die Aristokratie der Kopfarbeiter zu vernichten, diese den Handarbeitern sozial gleichzustellen, eine Nivellirung so unerhörter und gewaltiger Natur, daß sie gar manchem weisen Manne heute noch als absurde Utopie erscheint, obwohl sie unter seinen Augen bereits begonnen hat.

Die handwerksmäßige Produktion des Mittelalters wirkte nicht so revolutionär. Die organisirten Gesellen waren ein Unruhiges, trotziges Völkchen, geübt in den Waffen, eifersüchtig auf ihr gutes Recht und ihre Standesehre. Viel leichter als die modernen Arbeiter waren sie geneigt, sich selbst ihr Recht zu verschaffen durch Niederlegung der Arbeit, durch Unruhen, wenn es sein mußte, durch Waffengewalt. Ihr Gebahren war viel „radikaler“ als das des heutigen Proletariats. Die Mehrzahl unserer Anarchisten erscheint gar fromm im Vergleich zu den verwegenen, losen Gesellen des ausgehenden Mittelalters. Aber das betrifft nur ihr äußerliches Gebahren. Ihre Tendenzen waren höchst zahmer Natur. Der „blaue Montag“ war wohl die radikalste ihrer Forderungen. Warum sollten sie auch die Umwälzung einer Gesellschaft anstreben, in der sie zu den Privilegirten gehörten, an deren Vortheilen sie theilnahmen, wenn auch nicht in dem Maße, wie die Meister oder gar die Kaufleute und Fürsten? Wohl wurde ihr Antheil an diesen Vortheilen verhältnißmäßig immer geringer, wohl erregten sie erbitterte Kämpfe um Vermehrung ihres Antheils, aber nie stellten sie dabei die Gesellschaft in Frage, in der sie lebten. Wohl mochten sie m revolutionären Zeiten mit anderen, weiter gehenden revolutionären Elementen zusammengehen. Auch die Zunftmeister thaten dergleichen, wo sie mit der „Ehrbarkeit,“ den städtischen Markgenossen und Kaufleuten im Streit lagen. Aber die Einen wie die Anderen waren gleich unzuverlässig und ermangelten jeder Ausdauer. Der erste Widerstand, die erste Niederlage genügten, daß sie die Erhebung im Stich ließen, deren Ziele ihnen von vornherein nicht sehr am Herzen gelegen hatten und die sie blos ausnutzen wollten, ihre augenblicklichen Sonderinteressen zu fördern. Es war dieses mit eine der Ursachen, warum die revolutionäre Erhebung von 1525 so rasch zusammenbrach.

Das Ziel einer neuen Gesellschaft, ein soziales Ideal, haben die Gesellenschaften des ausgehenden Mittelalters sich nicht gestellt.


Fußnoten

1. Johannes Janssen, Geschichte des deutschen Volkes seit dem Ausgang des Mittelalters, I., S. 315–342.

2. Wenige neuere historische Werke haben solches Ansehen erregt, wie das von Janssen, und bis zu einem gewissen Grade ist dies auch ganz berechtigt. Janssen hat der liberalen protestantischen Reformationslegende einen gewaltigen Stoß versetzt und dargethan, daß hinter der rengiösen Phrase der Reformation sich sehr materielle Interessen bargen. Darauf hat freilich der wissenschaftliche Sozialismus schon vor Herrn Janssen hingewiesen, und zwar hat er nicht einseitig wie dieser blos aus protestantischer, sondern auch auf katholischer Seite solche Interessen wirksam gefunden; aber dem großen Publikum war es neu, und ebenso überraschte es, wenn gezeigt wurde, daß Männer, die von den heutigen Säulen der Ordnung so hochgehalten werden, wie Luther und seine Genossen, Revolutionäre waren, die revolutionäre Ziele mit revolutionären Mitteln anstrebten. Der Forscher, der die Reformationszeit bereits kennt, wird in dem Werke Janssen’s manche Anregung, manchen neuen Aufschluß finden. Insofern ist es verdienstlich. Aber wir würden uns sehr davor hüten, es dem größeren Publikum als eine wahrheitsgetreue Darstellung zu empfehlen. Wir kennen kein modernes historisches Werk, das sich an Unwahrheit mit dem des Herrn Janssen messen könnte. Von den sozialen Verhältnissen zu Beginn der Reformation giebt es zwei Darstellungen: Zuerst zeigt er nur die wirklichen oder eingebildeten guten Seiten dieser Verhältnisse: so glücklich, meint er, sei Deutschland unter der Herrschaft des Katholizismus gewesen. Dann werden die schlechten Seiten der sozialen Zustände im Anfang des 16. Jahrhunderts hervorgehoben: seht, ruft er, wohin der Unglaube der jüngeren Humanisten das römische Recht, der Protestantismus Deutschland gebracht haben! Dazu kommt noch eine absonderliche Art von „Darstellung aus den Quellen.“

Herr Janssen hebt aus den Quellen nicht das Charakteristische heraus, sondern das ihm Passende; er theilt aus ihnen nicht blos Thatsachen mit, sondern auch, und zwar vornehmlich, Urtheile und Wünsche, die er dann frischweg in Thatsachen umsetzt – wenn sie seinen Zwecken entsprechen. Eine katholische Zunftordnung empfiehlt den „Zunftgenossen,“ in „brüderlicher Liebe und Treue“ zusammen zu üben; ein katholisches Traktätlein erklärt, der Handwerker arbeite nicht um des Gewinnes, fondern um Gottes willen: sind das nicht „quellenmäßige Beweise“ für die Biederkeit und Treue der Katholiken? Ein katholischer Pfaffe schreibt, eine Reformation der Kirche sei nothwendig: ist das nicht ein deutlicher Beweis, daß die Kirche ohne gewaltsame Umwälzung, ohne Losreißung vom Papstthum hätte reformirt werden können, in einer Weise, daß Deutschland einig und glücklich geblieben wäre? Was hat dagegen der Protestantismus gebracht? Die protestantischen Pfaffen jammern, wie das ihre Art, in ihren Predigten und Schriften darüber, daß die Welt von Tag zu Tag gottloser werde: geht daraus nicht deutlich hervor, wie schlecht die Reformation die Menschen gemacht hat? Es besagen das ja die unverdächtigsten – die protestantischen „Quellen.“

Mögen auch Janssen’s Zitate alle richtig sein, durch die Art ihrer Zusammenstellung und Verwendung wird die auf sie aufgebaute Darstellung zur Fälschung. Sie wird nicht verbessert durch die Manier, die seit Mommsen unter den deutschen Historikern Mode geworden, Verhältnisse der Vorzeit mit modernen Namen zu bezeichnen und so den Leser förmlich dazu zu drängen, von den historischen Besonderheiten der alten Zeit abzusehen und sie mit unserem Maß zu messen. So wie Mommsen bei den alten Römern mit den Worten und Begriffen der modernen kapitalistischen Produktionsweise hantirt, so Janssen im Mittelalter und der Reformationszeit. „Das kirchliche Recht,“ sagt er an einer Stelle (I., S. 412), „erklärte die Arbeit für allein werthschaffend,“ welcher Satz jedoch nur dadurch bewiesen wird, daß Janssen sich über seine Bedeutung völlig im unklaren zeigt. Ebenso liebt er es, vom „Recht auf Arbeit“ zu sprechen, das die Zünfte garantirten. Wem und wie, das werden wir sehen.

Alles in Allem ist das Werk Janssen’s Demjenigen, der nach unbefangener Belehrung sucht, nicht zu empfehlen.

3. Bei den Straßburger Wollenwebern ist noch im 13. Jahrhundert von einem Gesellenrecht keine Rede, und auch im 14. Jahrhundert sind Meister und Knechte wenig geschieden. (G. Schmoller, Die Straßburger Tucher- und Weberzunft, Straßburg 1879, S. 389. Vergl. S. 451.)

4. Vergl. G. L. v. Maurer, a. a. O., II., S. 399. Noch 1400 setzten die Straßburger Weber fest, jeden ohne weiteres, ohne Lehrlingszeit, in die Zunft aufzunehmen, der nach dem Urtheil der Fünfmannen redlichen Herkommens sei. (Schmoller, a. a. O., S. 402)

5. Vgl. dazu auch die interessante Besprechung des Buches durch Karl Lamprecht im Archw für soziale Gesetzgebung und Statistik, Tübingen 1888, I., S. 485 ff.

6. Réglements sur les·arts et métiers de Paris.

7. Fr. W. Stahl, Das deutsche Handwerk, Gießen 1874, S. 68.

8. Ja, in manchen Städten wurde sogar der Nachweis ehelicher Zeugung verlangt. Daß diese Forderung die Möglichkeit zu den weitestgehenden Schikanirungen mißliebiger Personen gab, liegt auf der Hand.

9. Die Leineweberei war großentheils eine ländliche Hausindustrie. Im 15. Jahrhundert wanderten Leineweber massenhaft in die Städte. Im Jahre 1488 z. B. wanderten 400 Landweber aus Schwaben in Ulm ein. Kein Wunder, daß man sich dieses Andrangen zu erwehren suchte.

10. V. Böhmert, Beiträge zur Geschichte des Zunftwesens, Leipzig 1862, S. 16, 68.

11. Das ist wohl einer der Gründe, warum in England Gesellenorganisationen in dem Sinne, wie sie in Deutschland existirten, nicht zu entdecken sind.

12. In England hat er nie bestanden.

13. G. Schanz, Zur Geschichte der deutschen Gesellenverbände, Leipzig 1877, S. 9.

14. Schmoller, a. a. O., S. 453. Karl Bücher, Die Bevölkerung von Frankfurt a. M. im 14. und 15. Jahrhundert, I., S. 607. Karl Werner, Die urkundliche Geschichte der Iglauer Tuchmacherzunft, Leipzig 1861, S. 17, 29. F. Ruby, Das Iglauer Handwerk urkundlich dargestellt, Brünn 1887, S. 114.

15. So sagte es die Tuchmacherzunft von Iglau in einer Eingabe an den Rath dieser Stadt (1510) ausdrücklich, sie verlange die Ausdehnung der Lehrzeit auf vier Jahre, „daß Einer so leicht zu dem Handwerk nicht komme.“ (Karl Werner, a. a. O., S. 30.) Der Erzbischof von Mainz empfahl 1597 den Gerbern und Sattlern verschiedener Städte eine lange Lehrzeit und Wanderschaft, „um beide, Gerber und Sattler, bei gedeihlicher Aufnahme zu erhalten, auch ihnen durch andere unerfahrene Stümper das Brot nicht vom Munde wegnehmen zu lassen.“ (Stahl, a. a. O., S. 40, 41.)

16. So wurde z. B. 1500 in Zwickau bestimmt, daß in den Dörfern der Bannmeile kein Leineweber sich niederlassen dürfe, außer in den größeren Dörfern je einer. Aehnliche Beschränkungen bezüglich anderer Dorfhandwerker waren dort schon 1421 und 1492 erlassen worden, nicht ohne Widerstand. E. Herzog, Chronik der Kreisstadt Zwickau, Zwickau 1845, II.,S. 154, 162.

17. Schanz, Gesellenverbände, S. 109.

18. Der sächsische Adel hatte also damals schon begonnen, sein Einkommen durch eine ländliche Industrie zu erhöhen. Da der Kartoffelfusel noch unbekannt war, warf er sich auf die Bierbrauerei.

19. Dies einfache landesväterliche Verfahren, die Arbeiter bei der Lohnzahlung übers Ohr zu hauen, dürfte den Neid und die Bewunderung manches modernen Bimetallisten erregen.

20. Hunger, Geschichte der Abgaben, S. 22. Vgl. die Lohntaxe für Handwerker des Rathes zu Freiberg (1475), bei Hering, Geschichte des sächsischen Hochlandes, II., S. 17.

21. Das ganze Mittelalter hielt viel auf gutes und reichliches Essen und Trinken. Nur einige Beispiele aus unzähligen, die uns gerade in die Hand kommen. Gelegentlich der Vermählung von Ottokar Přemysl’s II. Nichte Kunigunde mit dem ungarischen Prinzen Bela, die 1246 an der Donau bei Wien stattfand, wurden aus „Oesterreich, Steiermark und Mähren allerlei Vorräthe in unglaublicher Menge herbeigeschafft: Fünf Futterhaufen schoberte man auf, jeder so groß wie die größte Kirche; Mastvieh großer und kleiner Art bedeckte die ganze Donaninsel und die nahe gelegene Haide; Wildpret und Geflügel war eigentlich zahllos vorhanden; an 1.000 Muth Weizen zu Brot, und Wein so viel, daß er für die Bevölkerung von zwei Ländern mehrere Tage lang ausgereicht hätte.“ (F. Palacky, Geschichte von Böhmen, Prag 1866, II., S. 1, 188.) Es gemahnt fast an eine Rabelais’sche Schilderung. 1561 wurden bei der Hochzeit Wilhelm’s von Oranien verzehrt: 4.000 Scheffel Weizen, 8.000 Scheffel Roggen, 13.000 Scheffel Hafer, 3.600 Eimer Wein, 1.600 Fässer Bier. Bei dem großen Leichenmahl nach dem Tode Albrecht’s von Bayern, 1509, gab es nicht weniger als 23 Gänge. Bei einem als besonders bescheiden angezeigten Hochzeitsmahl eines 1569 zum Protestantismus übergetretenen Abtes (bei Helmstädt) verzehrten 110 Personen 2 Ochsen, 3 Schweine, 10 Kälber, 10 Lämmer, 60 Hühner, 120 Karpfen, 10 Hechte, einen Zuber voll Flammfische, eine Vierteltonne Butter, 600 Eier und zwei süße Milchkäse. (A. Schlosser, Speise und Trank vergangener Zeiten in Deutschland, Wien 1877, S. 33, 35)

22. In Danzig wurden noch 1385 streikenden Knechten die Ohren abgeschnitten (Schmoller, a. a. O., S. 453). Von dergleichen Dingen erzählt Janssen nichts. Es hätte auch zu seiner Idylle schlecht gepaßt. und doch geschah es zu einer Zeit, wo die Zünfte noch gut katholisch und ganz vom Geiste „christlicher Bruderliebe“ erfüllt waren.

23. Schmoller, a. a. O., S. 525. Ueber die Kämpfe gegen die Gesellenschaften Nürnbergs handelt eingehend Br. Schoenlank’s Schrift Soziale Kämpfe vor dreihundert Jahren, Leipzig 1894.

24. Bücher, a. a. O., S. 135. Vgl. S. 603, d. Verbot von 1421, und S. 609.

25. Bücher, a. a. O., S. 191, 34.

26. Lamprecht, a. a. O., S. 497.

27. G. Schmoller, Das brandenburgisch-preußische Innungswesen (Forschungen zur brandenburgischen und preußischen Geschichte, 1. Bd., S. 79).

28. Bücher, a. a. O., S. 619.

29. C. W. Hering, Geschichte des sächsischen Hochlandes, S. 176.


Zuletzt aktualisiert am: 16.2.2011