Rosa Luxemburg


Verteidigungsrede vor der
Frankfurter Strafkammer [1]

Nach einem Zeitungsbericht

(20. Februar 1914)


Aus Vorwärts (Berlin), Nr. 52 vom 22. Februar 1914.
Quelle: Rosa Luxemburg, Gesammelte Werke, Bd. 3, S. 395–406.
Transkription u. HTML-Markierung: Einde O’Callaghan für das Marxists’ Internet Archive.


Meine Verteidiger haben die Tatbestandsmerkmale der Anklage auf ihre Nichtigkeit hin juristisch hinreichend beleuchtet. Ich möchte deshalb die Anklage von einer anderen Seite beleuchten. Sowohl in der heutigen mündlichen Ausführung des Herrn Staatsanwalts wie in seiner schriftlichen Anklage spielt nicht bloß der Wortlaut der inkriminierten Äußerungen meinerseits eine große Rolle, sondern noch mehr die Auslegung und die Tendenz, die diesen Worten innegewohnt haben soll. Wiederholt und mit dem größten Nachdruck betonte der Herr Staatsanwalt das, was ich nach seiner Auffassung wußte und wollte, während ich meine Äußerungen in jenen Versammlungen machte. Nun, über dieses innere psychologische Moment meiner Rede, über mein Bewußtsein ist wohl niemand kompetenter als ich in der Lage, vollen und gründlichen Aufschluß zu geben.

Und ich will im voraus bemerken: Ich bin sehr gern bereit, dem Herrn Staatsanwalt und Ihnen, meine Herren Richter, vollen Aufschluß zu geben. Um die Hauptsache vorwegzunehmen, möchte ich erklären, daß das, was der Herr Staatsanwalt hier, gestützt auf die Aussagen seiner Kronzeugen [2], als meine Gedankengänge, als meine Absichten und meine Gefühle geschildert hat, nichts als ein plattes, geistloses Zerrbild sowohl meiner Reden wie der sozialdemokratischen Agitationsweise im allgemeinen war. Als ich diesen Ausführungen des Staatsanwalts lauschte, da mußte ich innerlich lachen und denken: Hier haben wir wieder ein klassisches Beispiel dafür, wie wenig formale Bildung ausreicht, um die sozialdemokratischen Gedankengänge, um unsere Ideenwelt in ihrer ganzen Kompliziertheit, wissenschaftlichen Feinheit und historischen Tiefe zu begreifen, wenn die soziale Klassenzugehörigkeit diesen Umständen hindernd im Wege steht. Hätten Sie, meine Herren Richter, den einfachsten, ungebildetsten Arbeiter aus jenen Tausenden gefragt, die meinen Versammlungen beiwohnten, er hätte Ihnen ein ganz anderes Bild, einen ganz anderen Eindruck von meinen Ausführungen gegeben. Ja, die schlichten Männer und Frauen des arbeitenden Volkes sind wohl imstande, unsere Gedankenwelt in sich aufzunehmen, die sich im Hirn eines preußischen Staatsanwalts wie in einem schiefen Spiegel als ein Zerrbild reflektiert. Ich will dies jetzt eingehender an einigen Punkten nachweisen.

Der Herr Staatsanwalt hat mehrmals wiederholt, daß ich die Tausende meiner Zuhörer, schon bevor jene inkriminierte Äußerung gefallen ist, die den Höhepunkt meiner Rede gebildet haben soll, „maßlos aufgehetzt“ hatte. Darauf erkläre ich: Herr Staatsanwalt, wir Sozialdemokraten hetzen überhaupt nicht auf! Denn was heißt „hetzen“? Habe ich etwa den Versammelten einzuschärfen versucht: Wenn ihr im Kriege als Deutsche in Feindesland, zum Beispiel nach China, kommt, dann haust so, daß kein Chinese nach hundert Jahren wagt, einen Deutschen mit scheelen Blicken anzusehen? [3] Hätte ich so gesprochen, dann wäre das allerdings eine Aufhetzung. Oder habe ich vielleicht in den versammelten Massen den nationalen Dünkel, den Chauvinismus, die Verachtung und den Haß für andere Rassen und Völker aufzustacheln gesucht? Das wäre allerdings eine Aufhetzung gewesen.

Aber so sprach ich nicht, und so spricht nie ein geschulter Sozialdemokrat. Was ich in jenen Frankfurter Versammlungen tat, und was wir Sozialdemokraten stets in Wort und Schrift tun, das ist: Aufklärung verbreiten, den arbeitenden Massen ihre Klasseninteressen und ihre geschichtlichen Aufgaben zum Bewußtsein bringen, sie auf die großen Linien der historischen Entwicklung, auf die Tendenzen der ökonomischen, politischen und sozialen Umwälzungen hinweisen, die sich im Schöße unserer heutigen Gesellschaft vollziehen, die mit eherner Notwendigkeit dazu führen, daß auf einer gewissen Höhe der Entwicklung die bestehende Gesellschaftsordnung beseitigt und an ihre Stelle die höhere, sozialistische Gesellschaftsordnung gesetzt werden muß. So agitieren wir, so heben wir durch die adelnde Wirkung der geschichtlichen Perspektiven, auf deren Boden wir uns stellen, auch das sittliche Leben der Massen. Von denselben großen Gesichtspunkten aus führen wir – weil sich bei uns Sozialdemokraten alles zu einer harmonischen, geschlossenen, wissenschaftlich fundierten Weltanschauung fügt – auch unsere Agitation gegen den Krieg und den Militarismus. Und wenn der Herr Staatsanwalt mit seinem armseligen Kronzeugen das alles als eine simple Hetzarbeit auffaßt, so liegt das Rohe und Simplistische dieser Auffassung einzig und allein an der Unfähigkeit des Staatsanwalts, in sozialdemokratischen Bahnen zu denken.

Ferner hat der Herr Staatsanwalt mehrfach meine angeblichen Hinweise auf den „Vorgesetztenmord“ herangezogen. Diese versteckten, aber jedermann verständlichen Hinweise auf den Offiziersmord sollen ganz besonders meine schwarze Seele und die hohe Gefährlichkeit meiner Absichten enthüllen. Nun, ich bitte Sie, für einen Augenblick sogar die Richtigkeit der mir in den Mund gelegten Äußerung anzunehmen, dann müssen Sie sich bei näherer Überlegung sagen, daß der Staatsanwalt hier eigentlich – im löblichen Bestreben, mich möglichst schwarz zu malen – völlig aus der Rolle gefallen ist. Denn wann und gegen welche „Vorgesetzten“ soll ich zum Mord aufgefordert haben? Die Anklage selbst behauptet, ich hätte die Einführung des Milizsystems in Deutschland befürwortet, hätte in diesem System als das Wesentliche die Pflicht bezeichnet, den Mannschaften die Handwaffe – wie dies in der Schweiz geschieht – mit nach Hause zu geben. Und daran – wohlgemerkt: daran – soll ich den Hinweis geknüpft haben, daß die Waffen auch einmal nach einer anderen Richtung losgehen könnten, als den Herrschenden lieb ist. Es ist also klar: Der Herr Staatsamvalt beschuldigt mich, zum Morden nicht gegen die Vorgesetzten des heutigen deutschen Heeressystems, sondern – gegen die Vorgesetzten der künftigen deutschen Milizheere aufgestachelt zu haben! Unsere Propaganda des Milizsystems wird aufs schärfste bekämpft und wird mir gerade in der Anklage als Verbrechen angerechnet. Und gleichzeitig fühlt sich der Staatsanwalt veranlaßt, sich des durch mich bedrohten Lebens der Offiziere dieses verpönten Milizsystems anzunehmen. Noch ein Schritt und der Herr Staatsanwalt wird im Eifer des Gefechts gegen mich die Anklage erheben, daß ich zu Attentaten auf den Präsidenten der künftigen deutschen Republik aufgestachelt habe!

Was habt ich aber in Wirklichkeit von dem sogenannten Vorgesetztenmord ausgeführt? Etwas total anderes! Ich hatte in meiner Rede darauf hingewiesen, daß der heutige Militarismus von seinen offiziellen Verfechtern gewöhnlich mit der Phrase von der notwendigen Vaterlandsverteidigung begründet wird. Wäre dieses Vaterlandsinteresse ehrlich und aufrichtig gemeint, dann – so führte ich aus – brauchten die herrschenden Klassen ja nichts anderes zu tun, als die alte Programmforderung der Sozialdemokratie, das Milizsystem, in die Tat umzusetzen. Denn nur dieses sei die einzig sichere Gewahr für die Verteidigung des Vaterlandes, da nur das freie Volk, das aus eigenem Entschlüsse gegen den Feind ins Feld rückt, ein ausreichendes und zuverlässiges Bollwerk ist für die Freiheit und Unabhängigkeit des Vaterlandes. Nur dann könne es heißen: Lieb Vaterland, magst ruhig sein! Weshalb also, so fragte ich, wollen die offiziellen Vaterlands Verteidiger von diesem einzig wirksamen System der Verteidigung nichts hören? Nur deshalb, weil es ihnen eben nicht in erster und nicht in zweiter Linie auf die Vaterlandsverteidigung ankommt, sondern auf imperialistische Eroberungskriege, zu denen die Miliz allerdings nichts taugt. Und ferner scheuen sich wohl deshalb die herrschenden Klassen, dem arbeitenden Volke die Waffen in die Hand zu drücken, weil das böse soziale Gewissen der Ausbeuter sie befürchten läßt, die Waffe könnte auch einmal nach einer Richtung hin losgehen, die den Herrschenden nicht lieb ist.

Also das, was ich als die Befürchtung der herrschenden Klassen formuliert hatte, wird mir jetzt vom Staatsanwalt auf das Wort seiner unbeholfenen Kronzeugen hin als meine eigene Aufforderung imputiert! Hier haben Sie wieder einen Beweis dafür, welchen Wirrwarr in seinem Hirn die absolute Unfähigkeit angerichtet hat, der Gedankenbahn der Sozialdemokratie zu folgen.

Ebenso grundfalsch ist die Behauptung der Anklage, ich hätte das holländische Beispiel empfohlen, wonach es in der Kolonialarmee dem Soldaten freisteht, einen ihn mißhandelnden Vorgesetzten niederzumachen. In Wirklichkeit sprach ich damals im Zusammenhang mit dem Militarismus und den Soldatenmißhandlungen von unserem unvergeßlichen Führer Bebel und wies darauf hin, daß eines der wichtigsten Kapitel seines Lebenswerkes der Kampf im Reichstag gegen Soldatenschinder war, wobei ich zur Illustration aus dem stenographischen Bericht über die Reichstagsverhandlungen – und diese sind, soviel ich weiß, gesetzlich erlaubt – mehrere Reden Bebels zitierte, unter anderem auch jene Ausführungen aus dem Jahre 1893 über den Brauch in der holländischen Kolonialarmee. [4] Sie sehen, meine Herren, auch hier hat sich der Herr Staatsanwalt in seinem Eifer vergriffen: Er hätte jedenfalls seine Anklage nicht gegen mich, sondern gegen einen anderen erheben sollen.

Doch ich komme zum springenden Funkt der Anklage. Der Herr Staatsanwalt leitet seinen Hauptangriff, die Behauptung, als hätte ich in der inkriminierten Äußerung die Soldaten aufgefordert, im Kriegsfälle, entgegen dem Befehl, nicht auf den Feind zu schießen, von einer Deduktion ab, die ihm offenbar von unwiderleglicher Beweiskraft und von zwingender Logik zu sein scheint. Er deduziert folgendermaßen: Da ich gegen den Militarismus agitierte, da ich den Krieg verhindern wollte, so konnte ich offenbar keinen anderen Weg, kein anderes wirksames Mittel im Auge haben als die Aufforderung direkt an die Soldaten: Wenn euch befohlen wird zu schießen – schießt nicht! Nicht wahr, meine Herren Richter, welcher knappe, überzeugende Schluß, welche unwiderstehliche Logik! Und doch erlauben Sie mir, Ihnen zu erklären: Diese Logik und dieser Schluß ergeben sich aus der Auffassung des Herrn Staatsanwalts, nicht aus der meinen, nicht aus der der Sozialdemokratie. Hier bitte ich Sie um besondere Aufmerksamkeit. Ich sage: Der Schluß, daß das einzig wirksame Mittel, um Kriege zu verhindern, darin bestehe, sich direkt an die Soldaten zu wenden und sie aufzufordern, nicht zu schießen – dieser Schluß ist nur die andere Seite jener Auffassung, wonach, solange der Soldat den Befehlen seiner Vorgesetzten folgt, alles im Staate wohl bestellt sei, wonach – um es kurz zu sagen – das Fundament der Staatsmacht und des Militarismus der Kadavergehorsam des Soldaten ist. Diese Auffassung des Herrn Staatsanwalts findet auch eine harmonische Ergänzung zum Beispiel in jener amtlich veröffentlichten Äußerung des obersten Kriegsherrn, wonach der Kaiser beim Empfang des Königs der Hellenen in Potsdam am 6. November vorigen Jahres gesagt hat, der Erfolg der griechischen Heere beweise, „daß die von unserem Generalstab und unseren Truppen gepflegten Prinzipien bei richtiger Anwendung stets den Sieg verbürgen“. Der Generalstab mit seinen „Prinzipien“ und der Soldat im Kadavergehorsam – das sind die Grundlagen der Kriegführung und die Bürgschaft der Siege. Nun, dieser Auffassung sind wir Sozialdemokraten eben nicht. Wir denken vielmehr, daß über das Zustandekommen und den Ausgang der Kriege nicht bloß die Armee, die „Befehle“ von oben und der blinde „Gehorsam“ von unten entscheiden, sondern daß darüber die große Masse des werktätigen Volkes entscheidet und zu entscheiden hat. Wir sind der Auffassung, daß Kriege nur dann und nur so lange geführt werden können, als die arbeitende Volksmasse sie entweder begeistert mitmacht, weil sie sie für eine gerechte und notwendige Sache hält, oder wenigstens duldend erträgt. Wenn hingegen die große Mehrheit des werktätigen Volkes zu der Überzeugung gelangt – und in ihr diese Überzeugung, dieses Bewußtsein zu wecken ist gerade die Aufgabe, die wir Sozialdemokraten uns stellen –, wenn, sage ich, die Mehrheit des Volkes zu der Überzeugung gelangt, daß Kriege eine barbarische, tief unsittliche, reaktionäre und volksfeindliche Erscheinung sind, dann sind die Kriege unmöglich geworden – und mag zunächst der Soldat noch den Befehlen der Obrigkeit Gehorsam leisten! Nach der Auffassung des Staatsanwalts ist die Armee die kriegführende Partei, nach unserer Auffassung ist es das gesamte Volk. Dieses hat zu entscheiden, ob Kriege zustande kommen oder nicht; bei der Masse der arbeitenden Männer und Frauen, alten und jungen, liegt die Entscheidung über das Sein oder Nichtsein des heutigen Militarismus – nicht bei dem kleinen Teilchen dieses Volkes, der im sogenannten Rock des Königs steckt.

Und wenn ich das ausgeführt habe, so habe ich zugleich ein klassisches Zeugnis in der Hand, daß es meine, unsere Auffassung in der Tat ist.

Durch einen Zufall bin ich in der Lage, auf die Frage des Frankfurter Staatsanwalts: wen ich damit gemeint hätte, als ich sagte, „wir tun das nicht“, mit einer Frankfurter Rede von mir zu antworten. Am 17. April 1910 habe ich hier im Zirkus Schumann vor etwa 6.000 Personen [5] über den preußischen Wahlrechtskampf gesprochen – wie Sie wissen, schlugen damals gerade die Wellen unseres Kampfes hoch –, und ich finde im stenographischen Bericht jener Rede auf Seite 10 die folgende Wendung:

„Werte Anwesende! Ich sage: Wir sind im gegenwärtigen Wahlrechtskampfe wie in alten wichtigen politischen Fragen des Fortschritts in Deutschland ganz allein auf uns gestellt. Aber wer sind ,wir‘? ,Wir‘ sind doch die Millionen Proletarier und Proletarierinnen Preußens und Deutschlands. Ja, wir sind mehr als eine Zahl. Wir sind die Millionen jener, von deren Hände Arbeit die Gesellschaft lebt. Und es genügt, daß diese einfache Tatsache so recht im Bewußtsein der breitesten Massen des Proletariats Deutschlands Wurzel schlägt, damit einmal der Moment kommt, wo in Preußen der herrschenden Reaktion gezeigt wird, daß die Welt wohl ohne die ostelbischen Junker und ohne Zentrumsgrafen, ohne Geheimräte und zur Not auch ohne Schutzleute auskommen kann, daß sie aber nicht vierundzwanzig Stunden zu existieren vermag, wenn die Arbeiter einmal die Arme kreuzen.“ [6]

Sie sehen, hier spreche ich deutlich aus, wo wir den Schwerpunkt des politischen Lebens und der Geschicke des Staates erblicken: im Bewußtsein, im klar geformten Willen, in der Entschlossenheit der großen arbeitenden Masse. Und genauso fassen wir die Frage des Militarismus auf. Wenn die Arbeiterklasse zu der Erkenntnis und dem Entschluß kommt, die Kriege nicht zuzulassen, dann sind die Kriege unmöglich geworden.

Aber ich habe der Beweise noch mehr, daß wir so und nicht anders die antimilitaristische [7] Agitation verstehen. Ich muß mich überhaupt wundern: Der Herr Staatsanwalt gibt sich die größte Mühe, durch Deutungen, Vermutungen, willkürliche Deduktionen aus meinen Worten herauszudestillieren, auf welche Art und Weise ich etwa beabsichtigt haben mochte, gegen den Krieg vorzugehen. Und dabei lag vor ihm das Beweismaterial in Hülle und Fülle. Wir betreiben unsere antimilitaristische Agitation nicht etwa im geheimen Dunkel, im Verborgenen, nein, im hellsten Licht der Öffentlichkeit. Seit Jahrzehnten bildet der Kampf gegen den Militarismus einen Hauptgegenstand unserer Agitation. Schon seit der alten Internationale bildet er den Gegenstand von Erörterungen und Beschlüssen fast sämtlicher Kongresse sowie deutscher Parteitage. Hier brauchte der Herr Staatsanwalt nur ins volle Menschenleben hineinzugreifen, und wo er es gepackt hätte, da wäre es interessant. Das ganze betreffende umfangreiche Material kann ich leider nicht hier vor Ihnen ausbreiten. Aber das Wichtigste wenigstens gestatten Sie mir hier anzuführen.

Schon der Brüsseler Kongreß der Internationale im Jahre 1868 weist auf praktische Maßnahmen zur Verhinderung des Krieges hin. Er sagt unter anderem in seiner Resolution:

„daß die Völker schon jetzt die Zahl der Kriege vermindern können, indem sie sich jenen entgegenstellen, die die Kriege machen und erklären;

daß dieses Recht vor allem den arbeitenden Klassen zusteht, die beinahe allein zum militärischen Dienst herangezogen werden und ihm daher allein eine Sanktion erteilen können;

daß ihnen zu diesem Behufe ein wirksames, gesetzliches und augenblicklich realisierbares Mittel zur Verfügung steht;

daß die Gesellschaft in der Tat nicht leben könnte, wenn die Produktion eine Zeitlang aussetzt, die Produzenten daher mit der Arbeit nur einzuhalten brauchen, um den persönlich vorgehenden despotischen Regierungen ihr Unternehmen unmöglich zu machen;

erklärt der Kongreß der internationalen Vereinigung der Arbeiter in Brüssel, vereinigt aufs energischste gegen den Krieg zu protestieren, und lädt alle Sektionen der Vereinigung in den verschiedenen Ländern sowie alle Arbeitervereine und Arbeiterorganisationen ohne Unterschied ein, mit dem größten Eifer dafür zu wirken, um einen Krieg von Volk zu Volk zu verhindern, der gleichzeitig, weil unter Produzenten, also Brüdern und Bürgern geführter Krieg, als ein Bürgerkrieg anzusehen wäre.

Der Kongreß empfiehlt den Arbeitern insbesondere die Niederlegung der Arbeit für den Fall des Ausbruchs eines Krieges in ihrem Lande.“ [8]

Ich übergehe die anderen zahlreichen Resolutionen der alten Internationale und gehe zu den Kongressen der neuen Internationale über. Der Züricher Kongreß 1893 erklärt:

„Die Stellung der Arbeiter zum Kriege ist durch den Beschluß des Brüsseler Kongresses über den Militarismus scharf bezeichnet. Die internationale revolutionäre Sozialdemokratie hat in allen Ländern mit Aufgebot aller Kräfte den chauvinistischen Gelüsten der herrschenden Klasse entgegenzutreten, das Band der Solidarität um die Arbeiter aller Länder immer fester zu schlingen und unablässig auf die Beseitigung des Kapitalismus hinzuwirken, der die Menschheit in zwei feindliche Heerlager geteilt und die Volker gegeneinander hetzt. Mit der Aufhebung der Klassenherrschaft verschwindet auch der Krieg. Der Sturz des Kapitalismus ist der Weltfriede.“ [9]

Der Londoner Kongreß 1896 fordert:

„Nur die Arbeiterklasse kann ernstlich den Willen haben und sich die Macht erringen, den Weltfrieden zu schaffen.

Deshalb fordert sie:

  1. Gleichzeitige Abschaffung der stehenden Heere in allen Staaten und Einführung der Volksbewaffnung.
  2. Einrichtung eines internationalen Schiedsgerichtes, dessen Beschlüsse Gesetzeskraft haben.
  3. Endgiltige Entscheidung über Krieg oder Frieden direkt durch das Volk für den Fall, daß die Regierungen nicht die Entscheidung des Schiedsgerichtes annehmen.“ [10]

Der Pariser Kongreß 1900 empfiehlt besonders als praktisches Mittel des Kampfes gegen den Militarismus:

„daß die sozialistischen Parteien überall die Erziehung und Organisierung der Jugend zum Zweck der Bekämpfung des Militarismus in Angriff zu nehmen und mit größtem Eifer zu betreiben haben.“ [11]

Gestatten Sie mir noch einen wichtigen Passus aus der Resolution des Stuttgarter Kongresses von 1907, wo schon eine ganze Reihe praktischer Handlungen der Sozialdemokratie im Kampfe gegen den Krieg sehr plastisch zusammengefaßt ist. Hier heißt es:

„Tatsächlich hat seit dem Internationalen Kongreß in Brüssel das Proletariat in seinem unermüdlichen Kampfe gegen den Militarismus durch Verweigerung der Mittel für Rüstungen zu Lande und zu Wasser, durch die Bestrebungen, die militärische Organisation zu demokratisieren, mit steigendem Nachdruck und Erfolg zu den verschiedensten Aktionsformen gegriffen, um den Ausbruch von Kriegen zu verhindern oder ihnen ein Ende zu machen sowie um die durch den Krieg herbeigeführte Aufrüttelung der Gesellschaft für die Befreiung der Arbeiterklasse auszunutzen: so namentlich die Verständigung der englischen und französischen Gewerkschaften nach dem Faschodafalle [12] zur Sicherung des Friedens und zur Wiederherstellung freundlicher; Beziehungen zwischen England und Frankreich; das Vorgehen der sozialistischen Parteien im deutschen und im französischen Parlament während der Marokkokrise [13]; die Kundgebungen, die zum gleichen Zweck von den französischen und deutschen Sozialisten veranstaltet wurden: die gemeinsame Aktion der Sozialisten Österreichs und Italiens, die sich in Triest versammelten, um einem Konflikt der beiden Staaten vorzubeugen; weiter das nachdrückliche Eingreifen der sozialistischen Arbeiterschaft Schwedens zur Verhinderung eines Angriffs auf Norwegen; endlich die heldenhaften Opfer und Massenkämpfe der sozialistischen Arbeiter und Bauern Rußlands und Polens, um sich dem vom Zarismus entfesselten Kriege zu widersetzen, ihm ein Ende zu machen und die Krise zur Befreiung des Landes und der arbeitenden Klassen auszunutzen.

Alle diese Bestrebungen legen Zeugnis ab von der wachsenden Macht des Proletariats und von seinem wachsenden Drange, die Aufrechterhaltung des Friedens durch entschlossenes Eingreifen zu sichern.“ [14]

Und nun frage ich: Finden Sie, meine Herren, in all diesen Resolutionen und Beschlüssen auch nur eine Aufforderung, die dahin geht, daß wir uns vor die Soldaten hinstellen und ihnen zurufen sollen: Schießt nicht! Und weshalb? Etwa deshalb, weil wir uns vor den Folgen einer solchen Agitation, vor Straf Paragraphen fürchten? Ach, wir wären traurige Wichte, wenn wir aus Furcht vor den Folgen etwas unterließen, was wir als notwendig und heilsam erkannt haben. Nein, wir tun es nicht, weil wir uns sagen: Jene, die im sogenannten Rock des Königs stecken, sind doch nur ein Teil des werktätigen Volkes, und wenn dieses zu der nötigen Erkenntnis in bezug auf das Verwerfliche und Volksfeindliche der Kriege gelangt, dann werden auch die Soldaten von selbst wissen, ohne unsere Aufforderung, was sie im gegebenen Falle zu tun haben.

Sie sehen, meine Herren, unsere Agitation gegen den Militarismus ist nicht so arm und so simplistisch, wie der Herr Staatsanwalt es sich vorstellt. Wir haben so viele und so mannigfache Mittel der Einwirkung: Jugenderziehung – und wir betreiben sie mit Eifer und nachhaltigem Erfolg, trotz aller Schwierigkeiten, die uns in den Weg gelegt werden –, Propaganda des Milizsystems, Massenversammlungen, Straßendemonstrationen ... [15] Schließlich, blicken Sie nach Italien! Wie haben die klassenbewußten Arbeiter dort das tripolitanische Kriegsabenteuer [16] beantwortet? Durch einen Dcmonstrationsmassenstreik [17], der aufs glänzendste durchgeführt wurde. Und wie reagierte darauf die deutsche Sozialdemokratie?

Am 12. November 1911 nahm die Berliner Arbeiterschaft in zwölf Versammlungen eine Resolution an, in der sie den italienischen Genossen für den Massenstreik dankte.

Ja, der Massenstreik! sagt der Staatsanwalt. Gerade hier glaubt er mich wieder bei meiner gefährlichsten, staatserschütternden Absicht gepackt zu haben. Der Staatsanwalt stützte heute seine Anklage ganz besonders durch die Hinweise auf meine Massenstreikagitation, an die er die schauerlichsten Perspektiven eines gewaltsamen Umsturzes knüpfte, wie sie eben nur in der Phantasie eines preußischen Staatsanwalts ihr Dasein führen. Herr Staatsanwalt, wenn ich bei Ihnen die geringste Fähigkeit voraussetzen könnte, auf die Gedankengänge der Sozialdemokratie, auf eine edlere historische Auffassung eingehen zu können, so würde ich Ihnen auseinandersetzen, was ich in jeder Volksversammlung mit Erfolg darlege, daß Massenstreiks als eine bestimmte Periode in der Entwicklung der heutigen Verhältnisse nicht „gemacht“ werden, so wenig wie die Revolutionen „gemacht“ werden. Die Massenstreiks sind eine Etappe des Klassenkampfes, zu der allerdings unsere heutige Entwicklung mit Naturnotwendigkeit führt. Unsere, der Sozialdemokratie, ganze Rolle ihnen gegenüber besteht darin, diese Tendenz der Entwicklung der Arbeiterklasse zum Bewußtsein zu bringen, damit die Arbeiter auf der Höhe ihrer Aufgaben sind als eine geschulte, disziplinierte, reife, entschlossene und tatkräftige Volksmasse.

Sie sehen, auch hier wieder will mich der Staatsanwalt, wenn er das Gespenst des Massenstreiks in der Anklage vorführt, wie er ihn versteht, eigentlich für seine Gedanken, nicht für die meinigen strafen.

Hier will ich schließen. Nur eines möchte ich noch bemerken.

Der Herr Staatsanwalt hat in seinen Ausführungen speziell meiner kleinen Person viel Aufmerksamkeit gewidmet. Er hat mich als die große Gefahr für die Sicherheit der Staatsordnung geschildert, er hat es sogar nicht verschmäht, sich auf das Kladderadatschniveau herabzulassen, und mich als die „rote Rosa“ gekennzeichnet. Ja, er hat es gewagt, meine persönliche Ehre zu verdächtigen, indem er den Fluchtverdacht gegen mich aussprach für den Fall, daß seinem Strafantrag stattgegeben werde.

Herr Staatsanwalt, ich verschmähe es für meine Person, auf alle Ihre Angriffe zu antworten. Aber eins will ich Ihnen sagen: Sie kennen die Sozialdemokratie nicht! Im Jahre 1913 allein haben viele Ihrer Kollegen im Schweiße ihres Angesichts dahin gearbeitet, daß über unsere Presse insgesamt die Strafe von 60 Monaten Gefängnis ausgeschüttet wurde.

Der Vorsitzende unterbricht: Wir haben keine Zeit, große politische Reden anzuhören. Wir erledigen den Fall juristisch, aber nicht politisch.

Haben Sie vielleicht gehört, daß auch nur einer von den Sündern aus Furcht vor der Strafe die Flucht ergriffen hat? Glauben Sie, daß diese Unmenge von Strafen auch nur einen Sozialdemokraten zum Wanken gebracht oder in seiner Pflichterfüllung erschüttert hat? Ach nein, unser

Werk spottet aller Zwirnsfäden Ihrer Straf Paragraphen, es wächst und gedeiht trotz aller Staatsanwälte!

Zum Schluß nur noch ein Wort zu dem unqualifizierten Angriff, der auf seinen Urheber zurückfällt.

Der Staatsanwalt hat wörtlich gesagt – ich habe es mir notiert: Er beantrage meine sofortige Verhaftung, denn „es wäre ja unbegreiflich, wenn die Angeklagte nicht die Flucht ergreifen würde“. Das heißt mit anderen Worten: Wenn ich, der Staatsanwalt, ein Jahr Gefängnis abzubüßen hatte, dann würde ich die Flucht ergreifen. Herr Staatsanwalt, ich glaube Ihnen, Sie würden fliehen. Ein Sozialdemokrat flieht nicht. Er steht zu seinen Taten und lacht Ihrer Strafen.

Und nun verurteilen Sie mich!


Anmerkungen

1. Redaktionelle Überschrift. – Am 20. Februar 1914 wurde vor der 2. Strafkammer des Landgerichts Frankfurt (Main) ein Prozeß gegen Rosa Luxemburg durchgeführt, weil sie in zwei Versammlungen – in Fechenheim am 25. September 1913 und in Bocktnheim am 26. September 1913 zum Kampf gegen die Kriegsgefahr aufgerufen und die Arbeiter aufgefordert hatte, im Falle eines Krieges nicht auf ihre Klassenbrüder in Frankreich und in anderem Ländern zu schießen. Rosa Luxemburg wurde zu einem Jahr Gefängnis verurteilt. Gegen das Urteil fanden im Februar und März 1914 in vielen Städten Deutschlands Protestkundgebungen statt.

2. Kronzeugen des Staatsanwalts waren ein gewisser Henrici, auf dessen Denuaziation hin der Prozeß gegen Rosa Luxemburg eingeleitet worden war, und bürgerliche Journalisten, die an der Versammlung in Fechenheim teilgenommen hatten.

3. Am 27. Juli 1900 hatte Wilhelm II. in Bremerhaven die Truppen der Chinaexpedition mit einer chauvinistischen Hetzrede, berüchtigt geworden als Hunnenrede, verabschiedet und zu äußerster Brutalität gegenüber dne chinesischen Freiheitskämpfern aufgefordert.

4. Am 10. März 1893 hatte August Bebel im Reichstag die unmenschlichen Soldatenmißhandlungen im preußisch-deutschen Heer angeprangert und dabei eine Vorschrift der holländischen Kolonialarmee erwähnt, wonach ein Unteroffizier, würde er Soldaten so mißhandeln, wie es im deutschen Heer geschehe, von den Untergebenen niedergeschlagen werde dürfe, ohne daß diese bestraft werden könnten.

5. In der Quelle: Im Hippodrom vor etwa 9.000 Personen.

6. Rosa Luxemburg, Der preußische Wahlrechtskampf und seine Lehren, in: Rosa Luxemburg: Gesammelte Werke, Bd. 2, Berlin 1972, S. 323.

7. In der Quelle: militaristische

8. Erste Beilage zum Periodischen Bulletin des Internationalen Socialistischen Bureau, Nr. 9, Brüssel o. J., S. 2.

9. Ebenda, S. 4.

10. Ebenda, S. 5.

11. Ebenda.

12. Während einen Konfliktes zwischen Frankreich und Großbritannien um der Besitz des Sudan war es 1898/1899 zu einem Zusammenstoß bei Faschoda gekommen, der beide Länder an den Rand eines Krieges führte. Durch den formellen Verzicht Frankreichs im Austausch gegen Saharagebiete wurde der Konflikt beigelegt.

13. Am 31. März 1905 war Wilhelm II. in Tanger gelandet und hatte für den deutschen Imperialismus Konzessionen zur Ausbeutung der Bodenschätze Marokkos gefordert. Diese Provokation, gegen den französischen Imperialismus gerichtet, der diese Rechte für sich beanspruchte, beschwor eine Krise in den internationalen beziehungen hervor, die 1906 mit einer Niederlage für den deutschen Imperialismus endete.

14. Erste Beilage zum Periodischen Bulletin des Internationalen Socialistischen Bureau, Nr. 9, S. 6/7. – Der nach diesem offiziellen Organ des Internationalen Sozialististischen Büros veröffentlichte Text weicht ab von dem bisher am meisten wiedergegebenen Wortlaut der Stuttgarter Resolution, der sich auf den vom ISB nicht autorisierten deutschen Bericht über den Internationalen Sozialistenkongreß in Stuttgart 1907 stützt.

15. Punkte in der Quelle.

16. Im September 1911 hatte Italien einen Krieg gegen das türkische Reich provoziert. Unter Ausnutzung der imperialistischen Gegensätze um Marokko gelang es Italien im Oktober 1912, Tripolis und die Cyrenaica zu annektieren.

17. Am 29. September 1911, dem ersten Tag des italienisch-türkischen Kriegs, war von der Leitung der Sozialistischen Partei eim auf 24 Stunden befristeter Generalstreik für Italien aufgerufen worden, dem in vielen Städten des Landes Demonstrationen und Kundgebungen gegen den Krieg vorausgegangen waren.


Zuletzt aktualisiert am 14.1.2012