K. Kautsky

Geschichte der Demokratie

(1881)


Aus Jahrbuch für Sozialwissenschaft und Sozialpolitik, II. Jg., Zürich 1881, S. 135–142.
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Alexander Flegler
Geschichte der Demokratie. I. Band. Alterthum
Nürnberg 1880. Selbstverlag, Versendung Ludwig Rösel. XVIII und 644 S.

Es ist eine eigenthümliche Erscheinung, dass die zu Ende des vorigen Jahrhunderts zur Herrschaft gelangte Denkweise, welche noch heute, je nach der mehr oder minder radikalen Färbung, unter dem Namen der „liberalen“ oder „demokratischen“ wissenschaftlichen Richtung fortlebt, so auffallend geringe Fortschritte auf dem Gebiete der Geschichtsdarstellung aufzuweisen hat. Voltaire hat allerdings die Entwicklung dieser Wissenschaft sehr gefördert, indem er darauf hinwies, dass die Thaten der Könige, Feldherrn und Diplomaten nicht das einzige seien, was der Nachwelt überliefert werden solle, dass vielmehr die Sitten, Grebräuche, Verfassungszustände und dergl. der Völker bei weitem wichtiger seien, als jene pomphaften aber fruchtlosen Thaten. Das war sicher ein gewaltiger Fortschritt, aber dabei ist man stehen geblieben und musste man wohl stehen bleiben. Der „freiheitlichen“ Richtung gelten alle ihre Ansichten und Lehrsätze nicht für relativ, sondern für absolut, unter allen Verhältnissen, richtig; die Gegenwart ist der Maassstab, mit dem die ganze Vergangenheit gemessen wird. Dass da von einem Verständniss der letzteren nicht die Rede sein kann, ist klar. Der Parteistandpunkt muss den historischen Blick trüben, wenn die ganze Geschichtsentwicklung nach den modernen Anschauungen beurtheilt wird. Dem Republikaner z. B. müssen auf diese Weise alle Republiken des Alterthums als sehr verehrungswürdig, alle Monarchien als abscheulich erscheinen; der deutsche Historiker sieht in den Päpsten lauter Ungeheuer, in den Kaisern lauter Männer voll Edelmuth und Hochsinnigkeit; Voltaire beurtheilte alle Priester aller Zeiten und Länder nach Analogie der Jesuiten. Da musste man natürlich dahin kommen, die Weltgeschichte als nichts anderes, denn als ein Weltgericht aufzufassen; daher die Ehrenrettungen eines Kleon, Catilina einerseits, eines Tiberius, Nero, einer Lucretia Borgia andererseits, welche ja als Ehrenrettungen eigener Parteigenossen galten; daher überall die Sucht, die Schurkereien der Gegner und Grossthaten der eigenen Partei in der Geschichte recht hervorheben.

Von einer unbefangenen Forschung ist natürlich bei einem Historiker keine Rede, der es als seine Pflicht ansieht, voll sittlicher Entrüstung die Tyrannen zu brandmarken und die Märtyrer der Freiheit mit einer Gloreole zu umgeben.

Selbst ein so genialer Denker wie Buckle scheiterte schliesslich an dieser eigenthümlichen Richtung seiner Partei. Obgleich er sehr wohl erkannte, dass die Wissenschaft der Geschichte die Aufgabe habe, die Ursachen der menschlichen Entwicklung zu bestimmen und die Gesetze, nach welchen diese sich vollzieht, darzulegen, so war doch der Parteistandpunkt in ihm zu mächtig, als dass er sich seinen historischen Blick hätte ungetrübt bewahren können. Für das Alterthum und Mittelalter konnte er daher ebensowenig ein Verständniss haben, als seine Parteigenossen. Die Neuzeit von der englischen Revolution an hat er zwar ziemlich richtig erfasst, ganz und voll konnte er aber ihre Entwicklung doch nicht verstehen, da ihre Wurzeln, die ihr vorhergehenden Jahrhunderte und Jahrtausende, ihm fremd blieben. Buckle’s Werk ist daher im Grunde genommen nicht viel mehr als eine Sammlung geistreicher und anregender Aphorismen, die in ihrem Gesammtergebnisse auf eine Verdammung des „bevormundenden Geistes“ und auf eine Lobpreisung des laisser faire, laisser aller hinauslaufen. Solche Basis ist doch zu schwankend, als dass man einen Neubau der Geschichte darauf bauen könnte.

Wir glauben, dass überhaupt von liberaler Seite ein Fortschritt in der Methode der Geschichtswissenschaft nicht mehr möglich ist. Derselbe muss aus dem sozialistischen Lager kommen, wo man längst zur Ueberzeugung gelangt ist, dass jegliche Anschauung nur relativ richtig und dass jede Regierungsform, Religion etc. das Produkt der Verhältnisse sei. Nur im sozialistischen Lager besitzt man Unbefangenheit genug, um die Lächerlichkeit und Anmassung, die in dem Ausspruche: „Die Weltgeschichte ist das Weltgericht,“ liegt, zu erkennen und die Aufgabe des Historikers nicht darin zu sehen, in einer Person Ankläger und Richter von Todten zu sein, sondern darin, uns das Verständniss der Vergangenheit zu erschliessen, damit wir die Gegenwart besser verstehen lernen. Wir müssen uns auch in historischer Beziehung auf eigene Füsse stellen und unabhängig von den Demokraten machen.

Deren völlige Sterilität auf historischem Gebiete ersehen wir wieder aus dem Buche des Herrn Flegler, der in ähnlicher moralisirender Manier, wie Schlosser oder Kolb, sein Werk für alle die geschrieben hat, „welche sich wenigstens in dem Urtheile über die Vergangenheit von knechtischem Sinne ferne zu halten vermögen, wenn sie auch den Rücken unter dem Druck der Gegenwart beugen müssen. Ich habe ohne wissentliches Vorurtheil,“ fährt Herr Flegler in der Vorrede fort, „ohne irgendwelche gehässige Leidenschaft und frei von einem ausschliesslichen Parteistandpunkte geschrieben, wenn man nicht auch die tiefe Achtung vor religiöser Ueberzeugung, die Vertheidigung der bürgerlichen Freiheit und die strenge Anwendung sittlicher Grundsätze auf die Stellung zwischen Fürsten und Völkern, wie von Volk zu Volk, unter diesen letzteren mitbegreifen will.“ Hier haben wir also wieder den Weltrichter, der die ganze Welt nach seinen Grundsätzen richtet. Er will „Begeisterung“ mit seiner Geschichte erregen, steht also noch ganz auf dem Standpunkte, den schon Livius in der Vorrede zu seiner römischen Geschichte als den seinen präzisirt hat, und der die Geschichte nicht als Wissenschaft, sondern als pädagogisches Hilfsmittel hinstellt, sowie etwa Kindern die Fabeln vom „guten“ Lamm und „bösen“ Wolf erzählt werden, obwohl die Wissenschaft weder ein gutes Lamm noch einen bösen Wolf kennt.

Das Buch des Herrn Flegler bietet also keinen Fortschritt in Bezug auf die Behandlung des Stoffes, sondern bewegt sich in durchaus ausgefahrenen Geleisen.

Ist es aber auch nicht besser, als die meisten der herkömmlichen Kulturgeschichten, so ist es auch nicht schlechter. Im Gegentheile. Es ist eine fleissige und ehrliche Arbeit, die sich vor den journalistischen Machwerken eines Hellwald, Henne am Rhyn u. A. vortheilhaft auszeichnet. So krasse Unrichtigkeiten, wie etwa bei Hellwald, der – unglaublich, aber wahr! – die alten Griechen Abends in’s Theater gehen lässt (Kulturgeschichte, 2. Aufl. pag. 384), finden sich nirgends [1], nur ein Mangel an Quellenkritik macht sich öfters bemerkbar, besonders in der älteren römischen Geschichte bis zum gallischen Brande. Vieles Veraltete ist da zu finden, was besser ausgemerzt worden wäre. Auch gar manche Fabel der spartanischen und athenischen Urgeschichte hat Herr Flegler aufgenommen.

Oefter findet man falsche Auffassungen und schiefe Urtheile in Folge der Uebertragung moderner Anschauungen in’s Alterthum.

So ist es z. B. ganz ungerechtfertigt, die athenische Seisachtheia mit der französischen Revolution zu vergleichen (pag. 155). Eine Umwälzung, gleich dieser, hat das ganze Alterthum nicht kennen gelernt, keine der in diesem vorgekommenen staatlichen und gesellschaftlichen Aenderungen war so einschneidend, dass sie der französischen Revolution gleichgesetzt werden könnte; am wenigsten aber kann man dies mit der athenischen Seisachtheia thun, welche bekanntlich blos darin bestand, dass Solon, um den ärmeren Bürgern die Rückzahlung ihrer Schulden zu erleichtern, die Drachmen um 27 % leichter prägen liess und die Gläubiger zwang, diese leichteren Münzen an Stelle der vollwerthigen anzunehmen. Es war dies eine Massregel von blos vorübergehender Bedeutung, wie sie sich im Laufe des Alterthums und Mittelalters oft genug ereignet hat. Sie bildete eine blos unwesentliche Beigabe der solonischen Gesetzgebung.

Wie hier so ist es auch pag. 192 und 196 eine Uebertragung moderner Anschauungen in’s Alterthum, wenn von der athenischen Demokratie an diesen Stellen verlangt wird, sie hätte als Vertreterin der Freiheit und Gleichheit auch den Bundesgenossen gegenüber diesen Ideen folgen sollen. Nirgends im ganzen Alterthum wurde die Demokratie in diesem Sinne aufgefasst. Niemals predigte die Demokratie in den antiken Staaten die Freiheit und Gleichheit für die ausserhalb der Gemeinde Stehenden. Der nicht zur Gemeinde Gehörige war rechtlos und es war nur eine Frage der Opportunität und nicht des Rechtes, wie man ihn behandelte. Es widersprach also durchaus nicht dem demokratischen Geiste des Alterthums, wenn die Athener die Bundesgenossen unterdrückten.

Es würde zu weit führen, wollten wir alle schiefen, auf modernen Ideen begründeten Ansichten in dem Buche des Herrn Flegler zergliedern. Nur zwei wollen wir noch betrachten, welche auch einen weiteren Leserkreis interessiren dürften.

Die eine der Ansichten, die wir berühren wollen, bezieht sich auf die Gracchen. Von denen sagt Herr Flegler:

„Schon von der Mitwelt zur Zielscheibe des unversöhnlichsten Parteihasses gemacht und bis auf unsere Tage missliebig beurtheilt und verkleinert, sind und bleiben sie dennoch die muthigen Blutzeugen eines grossen und unsterblichen Gedankens. Man hat sie die Verderber des römischen Freistaates gescholten, die heftige Maasslosigkeit, die unruhige Hast, die verfrühte Unreife ihres Unternehmens getadelt; im Grunde aber kommen sie für das, was sie anstrebten, viel zu spät. Das republikanische Leben war bereits bis zu den Wurzeln hinab von Fäulniss angefressen, als sie ihre beredte Stimme für gesellschaftliches Recht und bürgerliche Gleichheit erhoben. Jene Art von augendienerischer und abzielender Geschichtsschreibung, welche in dem ganzen Verlaufe der römischen Republik nur den strafbaren Abfall von der unantastbaren Heiligkeit des Königthums erblickt, die den erblassten Schemen des letzteren bald an dem palatinischen Hügel, bald auf dem Kapitolium, hier in der Kurie, dort auf dem Forum oder dem Marsfelde, gleich dem unvertilgbaren Gesichte des Hintergrundes, auf und nieder schweben sieht, dieselbe Geschichtschreibung endlich, welche den Cäsarismus als ewige Gnadenwahl in alle Fugen der römischen Geschichte eingegraben glaubt, – sie hat den beiden Gracchen das frevle Unternehmen angedichtet, dass bereits die Eitelkeit des königlichen Diadems der geheime Sporn ihrer Handlungen gewesen sei. Dieser Inzicht ist im Angesichte der nüchternen Thatsachen, die vor uns stehen, nichts als eine fade Beschimpfung, die nur dadurch ärgerlich wird, dass sie nicht sowohl den Personen, als dem Glauben an die unveräusserlichen Rechte der Völker, an die Idealität menschlicher Bestrebungen gilt.“ (pag. 372)

Herr Flegler stellt also ebenfalls, wie so viele Andere, die Gracchen als eine Art sozialdemokratischer Volksmänner hin, welche für „gesellschaftliches Recht und bürgerliche Gleichheit stritten.“Wir haben angesichts der „nüchternen Thatsachen“ zu dieser Ansicht nicht kommen können. Die Massnahmen der Gracchen und namentlich des Gajus Gracchus zielten wohl darauf hin, die Macht der Aristokratie zu brechen, aber nicht nach Ausdehnung der Volksherrschaft. Freilich, den Herren Demokraten erscheinen alle Massregeln der Volkstribunen als unantastbar. Bei Herrn Flegler finden sich einige Pröbchen davon. Vor Gajus Gracchus waren die Geschwornengerichte in den Händen des Senates. Um der Aristokratie dieses Werkzeug zu nehmen, liess G. Gracchus bestimmen, diese Gerichte sollten künftighin aus den Rittern, d. h. den Bankiers, zusammengesetzt werden. Diese Massregel war entschieden nur gegen den Senat, nicht aber zu Gunsten des Volkes verfügt worden, trotzdem sieht Herr Flegler hier die Absicht des Tribuns, „die Behandlung der innerlichen Rechtsfragen zu einer gerechteren und volksthümlicheren zu machen.“ Gerechtigkeit und Volksthümlichkeit in den Geschwornengerichten der Ritter! – Um den Senat zu schwächen, nahm ihm G. Gracchus ferner noch die Verwaltung der Provinz Asia und verpachtete deren Zölle und Einnahmen an die Ritter. Er wusste, dass er damit diese reiche Provinz dem Ruin überlieferte, indem er sie den Rittern als Aussaugungsobjekt überliess, die ganze Massregel war weder „volksthümlich“ noch „gerecht“, trotzdem hat Herr Flegler herausgefunden, dass G. Gracchus dadurch die „geheimen Fäden schamloser Bestechlichkeit, welche tief in die senatorischen Kreise hineinreichten, für immer zerreissen wollte.“ Dass Gracchus auf den Ritterstand allein sich nicht stützen konnte, dass er daher auch Gesetze zu Gunsten des Volkes erlassen musste, ist klar. Aber es ist jedenfalls bemerkenswerth, dass alle die Diktatoren und Imperatoren nach ihm, ein Marius, ein Cäsar und Andere, ganz dieselben Massregeln, wie er, nämlich Ackergesetze, Getreidespenden und die Ertheilung des römischen Bürgerrechtes an die Italiker forderten. Auch ein Marius und Cäsar waren Demokraten, und die von Flegler, Kolb u. A. so hoch gepriesenen Brutusse und Catone waren die gefürchtetsten Blutsauger der Provinzen, die ärgsten Wucherer und die Vertheidiger derselben Aristokratie, welche Gracchus so erbittert bekämpft hat. Man darf eben nicht die römische Demokratie mit modernem Maassstabe messen. In Rom gab es nur eine Aristokratie, die von der Anssaugung der Provinzen lebte, und eine „Demokratie“, die aus der Ausbeutung der Aristokraten ihre Nahrung zog. Die politische Macht war für das Proletariat blos ein Mittel des Gelderwerbes, der politischen Prostitution. Die Aristokraten kauften sich die Befugniss zur Aussaugung der Provinzen von Fall zu Fall vom souveränen Volke, die Cäsaren kauften dagegen dem Proletariat den ganzen Staat auf einmal gegen feste Lieferungen von Getreide und Festlichkeiten ab. Die Monarchie war also blos eine Vereinfachung des eklen Handels, und nur diejenigen, welche von Worten statt von Begriffen sich beeinflussen lassen, und denen die Worte Republik und Demokratie zu allen Zeiten denselben Begriff repräsentiren, können den Untergang der römischen Republik bedauern. Mit dem Sturze der Aristokratie war aber der Sturz der Republik nothwendigerweise verbunden, da der zuchtlose Haufe Lazzaroni, der das römische „Volk“ ausmachte, ganz unfähig und gar nicht gewillt war, das Staatswesen zu leiten. G. Gracchus arbeitete also ganz sicher der Monarchie in die Hände, indem er die Aristokratie schwächte. Ob er nach dem Diadem gestrebt oder nicht, ist eine Formfrage höchst nebensächlicher Natur. Thatsache ist, dass die Bewegung der Gracchen nichts weniger als der „letzte Nothruf des gesunden Volksgefühles, ein Aufschrei der gekränkten Menschenwürde“, sondern das erste Symptom des Verfalles, der Beginn des Cäsarismus war. Zu diesem Resultate wäre auch Herr Flegler gekommen, wenn er weniger Zeit auf moralische Entrüstung gegen die Tyrannen und mehr Zeit auf Untersuchung der Bestandtheile der römischen Demokratie verwendet hätte, eine Untersuchung, mit er sich gar nicht befasst hat. Er würde dann auch nicht so schiefe Ansichten über das Cäsarenregime äussern, das er ebenfalls in ganz unhistorischer Weise nach modernen Anschauungen und Begriffen beurtheilt. Wie unwahr ist es z. B., wenn Herr Flegler sagt:

„Während die Staatsweisen und Rechtsgelehrten, wenn schon an Krücken gehend, die Ergüsse und Kundgebungen des kaiserlichen Imperiums dem Volke mundgerecht zu machen suchten, erhoben die Provinzen ununterbrochen stillen oder lauten Protest gegen die ihnen zugemuthete Unterdrückung.

Waren sie sich über den eigentlichen Sitz des Uebels nicht klar, und vermochten sie noch weniger den richtigen Weg zu finden, der sie aus dem labyrinthischen Dunkel jener Zeiten zur wahren Freiheit zurückleiten könnte, so bewahrten sie doch treu in sich das Gefühl erlittenen Unrechts und machten ihrem Zorne und Unwillen durch trotzige Erhebungen Luft.“ (pag. 563)

Nichts kann falscher sein, als das. Für die Provinzen des römischen Weltreichs war die Kaiserherrschaft ein wahrer Segen. Unter der Republik wurden Mitglieder der römischen Aristokratie als Beamte in die Provinzen geschickt, welche sich ungestraft jegliche Ausschreitung erlauben durften. Diejenigen, die sie daheim richteten, waren ja dieselben, welche es ebenso gemacht hatten. Ganz anders, als kaiserliche Beamte in die Provinz gesandt worden. Jede Ausschreitung derselben wurde unnachsichtig bestraft, weil sie eine Einnahmsquelle des Kaisers verminderte. Die Provinzen wurden allerdings als Domänen behandelt, aber dasselbe Schicksal hatten sie auch unter der Republik. Der Unterschied war blos der, dass hier rationelle Wirthschaft, dort Raubbau getrieben wurde. Unter der Republik waren die Provinzen vom römischen Volke unterjocht, unter den Kaisern galt gleiches Recht für Alle, ob Römer oder Provinzialen, und das war es, was die römische Aristokratie so empörte und ihren starren Historiker Tacitus zu seinen Invektiven gegen einen Tiberius, Caligula und deren Nachfolger veranlasste. Die Geschichte der Cäsaren von einem Aristokraten geschrieben hat ebensoviel Anspruch auf Glaubwürdigkeit, als eine Geschichte der Pariser Kommune von einem Bourgeois verfasst. Viele der Gräuelthaten der Kaiser sind übertrieben; soweit sie stattgefunden haben, lagen sie im Geiste der Zeit, welche die rücksichtslose Verfolgung der politischen Gegner lehrte. Tiberius und Nero haben nicht grausamer gewüthet, als Tacitus Parteigenosse, der aristokratische Sulla. Ihr Wüthen richtete sich naturgemäss bloss gegen die römische Aristokratie, nicht gegen das Volk; die Provinzen wurden besser und menschlicher unter Tiberius, als zur Zeit der Gracchen verwaltet. – Gajus Gracchus hat, wie wir sahen, eine blühende Provinz der Verödung und Ausbeutung durch die geldgierigen römischen Bankiers überlassen, nur um deren Stimmen zu kaufen. Dagegen begann, als die Opposition der Aristokratie gebrochen war, mit Nerva die glücklichste Zeit für das römische Weltreich.

Hier, wie in anderen Punkten, sind die Fehler des Herrn Flegler die der demokratischen Geschichtsschreibung überhaupt. Aber leider zeigt sein Buch auch Mängel, die wir in anderen Werken, z. B. denen von Kolb, nicht finden. Herr Flegler hat zwar mit grosser Emsigkeit ein umfangreiches Material zusammengetragen, aber von einer Sichtung und Behandlung desselben nach einheitlichen Gesichtspunkten ist nichts zu merken. Während die einen Partien ungenügend behandelt sind, vieles zu Erwähnende ganz fehlt, ist manches Ueberflüssige dagegen mit einer behaglichen Breite erzählt, die einen Freund methodischer Behandlung der Geschichte zur Verzweiflung bringen könnte. Obgleich das Buch sich eine Geschichte der Demokratie nennt, ist der Demokratie nicht einmal die Beachtung geschenkt, die sie in einem gewöhnlichen Geschichtsbuche verdiente. Die Formen der Gesetzesfabrikation, das heisst, die verschiedenen Verfassungen, sind zwar eingehend behandelt, aber darin ist doch nicht das Wesen der Demokratie erschöpft? Eine Untersuchung ihrer sozialen Grundlagen und der Zusammensetzung ihrer Bestandtheile wäre um so mehr am Platze gewesen, als der antike Begriff der Demokratie ein von dem modernen ganz verschiedener war. Man findet im Alterthume zwar demokratische Gemeinden und Kantone, aber kein demokratisches grösseres Staatswesen. Dieser Begriff war dem Alterthume völlig fremd, seine grösseren Staatswesen waren alle auf aristokratischer oder monarchischer Grundlage aufgebaut. Von alledem ist bei Herrn Flegler keine Rede, er behandelt die alten Demokratien ganz nach Analogie der modernen.

Aber auch die politische Entwicklung der Demokratie ist äusserst lückenhaft wiedergegeben. Eine der eigenthümlichsten und wichtigsten Erscheinungen, welche die Entstehung der Demokratie in Griechenland begleiten, ist die Tyrannis. Sie ist mit der Demokratie auf demselben Boden gewachsen, dem Kampfe gegen die aristokratischen Geschlechter. Es ist unmöglich, das Aufkommen der griechischen Demokratie zu verstehen, wenn man sich nicht über die Bedeutung und das Wesen der Tyrannis klar ist. Wenigstens einige Seiten des umfangreichen Bandes hätten ihr gewidmet werden sollen. Was finden wir aber? Auf Seite 136 heisst es:

„Mit Hilfe des jonischen Demos stürzten einzelne begabte und ehrgeizige Männer den dorischen Adel und setzten die Alleinherrschaft ihrer Familien oder die sogenannte Tyrannis an dessen Stelle.“

Und Seite 164:

„Es hatte sich von Kleinasien herüber, wie ein verpestender Luftzug, unter den städtischen Geschlechtern die Sucht verbreitet, durch Handstreiche und Ueberrumpelungen eine sogenannte Tyrannis zu gründen. Die Staatskunst der persischen Könige, welche damals ihren mächtigen Einfluss auf alle Nachbarländer ausdehnte, hatte allen diesen Unternehmungen geflissentlich Vorschub geleistet. Auch Athenä wurde von dem Schwindel ergriffen.“

Damit ist die Untersuchung über die Grundlagen und Ursachen, sowie Wesen und Bedeutung der Tyrannis abgethan.

Für einen ächten Demokraten muss natürlich der Name genügen, um die ganze Bewegung als „verpestenden Lufthauch“ und „Schwindel“ zu brandmarken.

Lässt sich Herr Flegler hier von seinem demokratischen Gefühle leiten, anstatt von historischer Kenntniss, so ist es anderwärts das in ihm sehr mächtige religiöse Gefühl, das ihn Dinge mit ungebührlicher Breite behandeln lässt, die mit dem Thema gar nichts zu thun haben. Wir gehören nicht zu jenen bornirten Freidenkern, welche Jeden verketzern, der religiöses Gefühl an den Tag legt. Wir achten dies Gefühl, aber wir verlangen, dass es nicht unsere wissenschaftliche Erkenntniss beeinträchtige. Was soll man jedoch dazu sagen, wenn in einer Geschichte der Demokratie die Christuslegende mit allen ihren Wundern, die als wahr hingenommen werden, in gemächlicher Breite 36 Seiten lang erzählt wird (pag. 466–502), wenn der Entstehung des Christenthums und dem Aufbau der katholischen Kirche bis zum Beginn der Völkerwanderung 123 Seiten gewidmet sind, indess die athenische Demokratie auf 79 Seiten abgethan wird? Der rein kirchengeschichtliche Donatistenstreit, der mit der Demokratie absolut nichts zu thun hat und gar keine Erwähnung verdient hätte, nimmt sechs Seiten in Anspruch, und die wichtige Frage, ob Christus der Beiname Homusios oder Homoiusios beigelegt werden solle, füllt gar 16 Seiten. Nicht einmal ein gewöhnliches Geschichtswerk von gleichem Umfange dürfte den kirchengeschichtlichen Theil so weit ausdehnen, am allerwenigsten eine Geschichte der Demokratie. Herrn Fleglers Werk entspricht also nicht nur nicht seinem Titel, sondern entbehrt, überhaupt jedes historischen Taktes. In gänzlicher Systemlosigkeit ist das Materia aufgehäuft, hier zu spärlich, dort erdrückend durch seine Fülle. Rechnen wir hinzu, dass der Verfasser überdies noch in Folge seiner geringen Kritik der Quellen hie und da längst beseitigtes Material noch einmal vorbringt, und dass er das Verständniss des Alterthums durchaus nicht fördert, wenn er es von modernen Gesichtspunkten aus betrachtet, dann müssen wir gestehen, dass seine Arbeit nur wenig befriedigend wirkt. Nur ungern fällen wir dies Urtheil, angesichts der Ehrlichkeit und des Fleisses des Verfassers, Eigenschaften, die jede Zeile erkennen lässt: der Wille ist gut, aber das Fleisch ist schwach.


Fußnote

1. Hie und da hat sich allerdings auch manch bedenklicher lapsus calami eingeschlichen. So pag. 557, wo es vom römischen Weltreiche heisst: „Das ganze Reich war von einem mächtigen Grenzwalle umgeben.“ So arg war es denn doch nicht. Stellenweise, z. B. gegen die Picten in Schottland, gegen die Germanen zwischen Rhein und Donau, waren Wälle gezogen, aber niemals umfassten diese auch nur einen grösseren Theil des Reiches.


Zuletzt aktualisiert am 21. September 2016