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Trotz der eifrigen Agitationsarbeit der Genossinnen entsprach der Erfolg in vieler Hinsicht nicht der aufgewendeten Kraft und Mühe. Die Versammlungen waren oft überfüllt – und man ging wieder auseinander. Die Sonderpflichten der Frau in der Familie, Kindererziehung und Erwerbsarbeit, der sehr lange Arbeitstag – elf Stunden und darüber – erklären vieles. Aber es mußten doch Mittel und Wege gefunden werden, um die Agitation zu einer dauernd fruchtbringenden zu gestalten. Eine größere Einheitlichkeit und Planmäßigkeit sowohl als eine engere Verbindung zwischen den Genossinnen der einzelnen Orte und Bezirke, wie auch mit der Vertrauensperson in Berlin, aber auch mit der allgemeinen Parteibewegung mußte erstrebt werden.
Zu diesem Zweck hielten die Berliner Genossinnen gelegentlich der Anwesenheit der Genossin Zetkin mit dieser eine Besprechung ab, deren Ergebnis der Plan war, vor dem Mainzer Parteitag im September eine Konferenz der Genossinnen Deutschlands im größeren Rahmen zu veranstalten.
Dieser Plan wurde in der Gleichheit zur Diskussion gestellt und fand überall Zustimmung. Von der für die Vorarbeiten eingesetzten Kommission wurde dann als Termin für diese erste sozialdemokratische Frauenkonferenz der 15. September 1900 – also unmittelbar vor dem Parteitag – festgesetzt, damit etwaige Beschlüsse dem Parteitag noch als Anträge vorgelegt werden konnten. Ich hatte dann, als Vertrauensperson der Genossinnen Deutschlands, die Konferenz einzuberufen und zur Stellung von Anträgen aufzufordern. Es liefen denn auch eine ganze Reihe von Anträgen zu den verschiedenen Punkten der Tagesordnung ein.
Delegiert waren 16 Genossinnen und 4 Genossen. Außerdem nahmen etwa 12 Genossen, auch aus dem Auslande, an den Beratungen teil. [80] Die hessische Regierung hatte die Assistentin der Fabrikinspektion in Mainz, ein Fräulein Schumann, zur Teilnahme beauftragt.
In drei erfolgreich und gut verlaufenen Sitzungen erledigte die Konferenz ihre Tagesordnung. Diese war in der folgenden, von der vorbereiteten kleinen Kommission vorgeschlagenen Fassung angenommen worden:
Das Ergebnis ist in einer Reihe von Beschlüssen und Resolutionen festgelegt, die wichtig genug sind, im Wortlaut festgehalten zu werden. Zu dem ersten Punkt der Tagesordnung wurden für die örtlichen, die Kreisvertrauenspersonen sowie für die Zentralvertrauensperson der Genossinnen Deutschlands die folgenden Regulative beschlossen, die ganz klar ihre Pflichten und ihre Befugnisse festlegen:
§ 1. In jeder größeren Stadt
haben die Genossinnen nach voraufgegangener Besprechung mit den
Genossen eine weibliche Vertreterin zu wählen, welche am Ort
die Agitation und die Heranziehung des weiblichen Proletariats zur
modernen Arbeiterbewegung planmäßig betreibt.
§ 2. Die Wahl muß in öffentlicher Frauenversammlung
stattfinden. Die Vertrauenspersonen werden auf die Dauer eines
Jahres gewählt und sind wieder wählbar.
§ 3. Die Vertrauenspersonen der einzelnen Orte eines Bezirks haben
miteinander, mit der Vertrauensperson des Hauptortes und der
Vertrauensperson für ganz Deutschland stets Fühlung zu
halten und jährlich mindestens einmal zu einer gemeinsamen
Besprechung zusammenzutreten.
§ 4. Des weiteren haben sie dafür zu sorgen, daß die Forderungen der
proletarischen Frauen und Mädchen auf allen Gebieten des
sozialen Lebens mit Nachdruck vertreten werden. Sie müssen
darauf hinwirken, daß das weibliche Proletariat an allen
Kämpfen und Aufgaben seiner Klasse teilnimmt, und daß den
Interessen und Bestrebungen [81] der Proletarierinnen moralische und
materielle Unterstützung seitens der organisierten
Arbeiterschaft zuteil wird.
Das soll erreicht werden, indem die Vertrauenspersonen
Die Kreisvertrauensperson muß alle Jahre einen Situations- und Tätigkeitsbericht für den ganzen Kreis einsenden.
Die Vertrauensperson des Hauptortes eines Bezirks hat die Beziehungen zwischend den Vertrauenspersonen der einzelnen Orte in die Wege zu leiten und eventuell zu vermitteln, sowie eine stete Verbindung mit der Vertrauensperson der Genossinnen für ganz Deutschland zu unterhalten. Letzterer muß sie alle sechs Monate einen Situations- und Tätigkeitsbericht für den ganzen Bezirk einsenden, der in der Gleichheit veröffentlicht wird. [82]
§ 1. Der Sitz der Zentralvertrauensperson ist Berlin.
Die Wahl derselben findet auf der Konferenz statt.
Die Berliner Genossinnen wählen eine Revisionskommission, bestehend aus drei Genossinnen.
Vierteljährlich muß ein Revisionsbericht in der Gleichheit
veröffentlicht werden.
§ 2. Die Zentralvertrauensperson hat dafür
zu sorgen, daß die auf der Konferenz gefaßten Beschlüsse
zur Ausführung kommen.
Sie hat im Sinne der oben angeführten Gesichtspunkte dafür zu wirken, daß die Agitation in ganz
Deutschland einheitlich und kräftig betrieben wird. Ihr liegt
es ob, durch Wort und Schrift eine systematische Agitations- und
Organisationsarbeit der Genossinnen in Orten und Gegenden anzubahnen
und zu sichern, wo bisher die proletarischen Frauen und Mädchen
dem Kampf für die Befreiung ihrer Klasse und ihres Geschlechtes
verständnislos gegenüberstanden. Sie hat des weiteren für
die Einheitlichkeit der Aktionen zu sorgen, durch welche die
Genossinnen im ganzen Reiche den Kampf für diejenigen ihrer
Forderungen führen, welche jeweilig in den Vordergrund geschoben werden.
Ein Hauptaugenmerk hat sie der Herausgabe
geeigneter Flugblätter zuzuwenden, die der allgemeinen
Agitation oder der Aufklärung über besondere Forderungen
und Fragen dienen. Was Inhalt, Fassung und Ausgestaltung der
Flugblätter anbetrifft, so hat sie tunlichst die Anforderungen
und Wünsche zu berücksichtigen, welche von den
Vertrauensleuten im Lande geäußert werden.
Die Vertrauensperson der Genossinnen in ganz Deutschland hat auf Grund
der ihr zugehenden Einzelberichte jährlich einen Gesamtbericht
auszuarbeiten, welcher in der Gleichheit veröffentlicht
und in den Tätigkeitsbericht des Vorstandes der
Sozialdemokratischen Partei aufgenommen wird.
§ 3. Publikationsorgan ist die »Gleichheit«. Dieselbe wird den Vertrauenspersonen gratis zur Verfügung gestellt.
§ 4. Das beschlossene Regulativ ist in Druck zu geben und allen Vertrauenspersonen zur besseren Orientierung zu übersenden.
Die Stellungnahme der Frauenkonferenz zu den weiteren Punkten der Tagesordnung ist in den folgenden Beschlüssen gekennzeichnet:
Die unter 2, 6, 7 und 8 aufgeführten Resolutionen und Beschlüsse wurden dem Parteitag als Anträge der Frauenkonferenz eingereicht. Von diesen wurde die das System der Vertrauenspersonen und die Beseitigung des Vereinsunrechts gegen die Frauen betreffende Resolution einstimmig angenommen.
Der andere Antrag: die Vertrauenspersonen der Genossinnen überall, wo das Vereinsgesetz nicht hindernd im Wege steht, als Gleichberechtigte zu den internen Beratungen und Arbeiten der Gesamtpartei heranzuziehen, wurde abgelehnt, weil durch die zwingende Macht der tatsächlichen Verhältnisse dies bereits verwirklicht ist dort, wo Genossinnen und Genossen in richtiger Fühlung miteinander arbeiten.
Zum Schluß ihrer Tagung hatten die Frauen die Wahl der Zentralvertrauensperson der Genossinnen Deutschlands vorzunehmen. Einstimmig wurde mir dieses Amt übertragen.
Die Fülle der Aufgaben ließ es fast vermessen erscheinen, diesen wichtigen Posten zu übernehmen, denn die Agitations- und Organisationsarbeit mußte neben der recht anstrengenden Erwerbsarbeit geleistet werden, allein die Liebe zur Sache und das Versprechen der Genossin [85] Zetkin, mir hilfreich zur Seite zu stehen, sowie die Zuversicht, daß die Berliner Genossinnen meine getreuen Mitarbeiterinnen sein würden, gab mir den Mut, das Amt zu übernehmen. Nun hieß es, an die Arbeit herangehen.
Zuletzt aktualisiert am 18. August 2026