August Bebel

Aus meinem Leben

Dritter Teil


Die Reichstagssession von 1879

Diese war eine ungewöhnlich lange; sie begann am 12. Februar und endete am 12. Juli. Den Hauptgegenstand der Verhandlungen bildete der neue Zolltarif, der den Umschwung in der deutschen Handelspolitik vom gemäßigten Freihandel zum Schutzzoll einleitete. Zugleich verwirklichte diese Session bis zu einem gewissen Grad Bismardcs Steuerideal, wie er es in seiner Rede über direkte und indirekte Steuern am 22. November 1876 enthüllte, worin er sich mit Nachdruck gegen die direkten Steuern und für möglichst hohe indirekte Steuern auf die „Luxusartikel der großen Masse“ aussprach, als welche er Bier, Branntwein, Zucker, Kaffee, Tabak und Petroleum bezeichnete. Eine mäßige direkte Steuer solle nur als Anstandssteuer für die ganz reichen Leute zugelassen werden.

Der Umschwung in der Zollpolitik wurde herbeigeführt durch zwei Umstände. Die große industrielle Krise, die jetzt schon in das sechste Jahr währte und eine internationale war, hatte der inländischen Industrie eine starke Auslandskonkurrenz herangezogen. Insbesondere schrien die Eisenindustriellen über die Aufhebung der Eisenzölle, die im Januar 1877 beschlossen worden war. Sie verlangten nicht bloß ihre Aufrechterhaltung, sondern auch ihre Erhöhung. Ebenso fühlten sich die Baumwollindustriellen durch die englische Konkurrenz bedroht und machten mit den Eisenindustriellen gemeinsame Sache. Industrielle anderer Zweige, die sich gleichfalls durch die Auslandskonkurrenz gedrückt fühlten, schlossen sich ihnen an. Die Industriellen hätten aber ihre Pläne nicht allein durchgesetzt, wenn ihnen nicht die Agrarier zu Hilfe kamen. Diese waren bis vor kurzem die Hauptstützen der Freihandelspolitik gewesen, sie hatten ihren Weizen und ihr Vieh vornehmlich nach England abgesetzt, wobei sie hohe Preise im In- und Ausland erzielten. In der zweiten Hälfte der siebziger Jahre machte sich aber plötzlich die amerikanische Getreidekonkurrenz bemerkbar. Unterstützt durch die modernen Transportmittel erschienen enorme Getreidemengen auf dem englischen Markt und verdrängten durch billigere Preise das deutsche Getreide. Damit nicht genug, das amerikanische Getreide erschien auch auf dem deutschen Markt und half die damals sehr hohen Getreidepreise werfen. Jetzt vollzog sich in den Ansichten der Agrarier ein rapider Umschwung, über Nacht wurden sie ebenso eifrige Schutzzöllner, wie sie vorher Freihändler gewesen waren. Damit waren aber die Berührungspunkte zwischen Agrariern und Industriellen zu gemeinsamem Handeln gegeben. Es kam zwischen beiden das große Kartell zustande, das durch Schaffung des neuen Zolltarifs ihr Bündnis besiegelte. Das Foyer des Reichstags glich damals einer Schacherbude. Die Vertreter der verschiedensten Industriezweige und Agrarier bevölkerten zu Hunderten das Foyer und die Fraktionszimmer des Reichstags. Dort wurden die Kompromisse geschlossen, die nachher das Plenum sanktionierte. Erleichtert wurde dieses Schachergeschäft auf Kosten der großen Masse dadurch, daß die Sozialdemokratie durch das Sozialistengesetz in der Agitation gegen die neue Zollpolitik gelähmt war. Und die Reichstagsmehrheit besaß die Unverfrorenheit, die von der Polizei gegen die Versammlungen im Lande geübte Taktik auf die sozialdemokratischen Redner im Reichstag anzuwenden, indem sie systematisch unsere Mundtotmachung betrieb. So wurde mir zweimal das Wort zu den Getreidezöllen abgeschnitten, das gleiche Schicksal teilten verschiedene andere Parteigenossen bei den übrigen Positionen des Tarifs, so Kayser und Vahlteich. Damit nicht genug. Als zum erstenmal der Rechenschaftsbericht wegen des über Berlin verhängten kleinen Belagerungszustandes zur Verhandlung stand, schloß man schon die Debatte, nachdem Liebknecht und nach ihm der Minister Graf zu Eulenburg gesprochen hatten, und schnitt damit Hasselmann, einem der Berliner Ausgewiesenen, das Wort ab. Bezeichnenderweise und offenbar nach Übereinkommen hatte sich kein bürgerlicher Abgeordneter zum Wort gemeldet.

Am 26. Februar stand eine Interpellation des Herrn v. Hertling wegen Erweiterung des Haftpflichtgesetzes zur Verhandlung. Ich war seitens der Fraktion als Redner bestimmt worden. Meine Reformvorschläge gingen dahin: 1. Eine Konferenz der Gewerbeinspektoren zu berufen, die ihrerseits Reformvorschläge machen sollten; 2. eine Anfrage an das Reichsoberhandelsgericht – das spätere Reichsgericht – zu richten, welches seine Erfahrungen mit dem Haftpflichtgesetz seien; 3. Erweiterung der Entschädigungspflicht bei Unfällen im Sinne des § 1 des Haftpflichtgesetzes; 4. Ausdehnung der Haftpflichtversicherung auf alle Arbeiter in Gewerbe, Handel, Verkehr und Landwirtschaft; 5. Verpflichtung der Unternehmer, bei Unfällen den Beweis zu führen, daß nicht höhere Gewalt den Unfall verschuldete; 6. Gründung einer Reichsunfallversicherungsanstalt, die vom Reich verwaltet werde, an Stelle der privaten Haftpflichtversicherungen. Die Beiträge der Unternehmer sollten gleichzeitig mit der Erhebung der Steuern eingezogen werden, was die Verwaltung verbillige.

Ein besonderes Aufsehen rief der in dieser Session eingebrachte Gesetzentwurf betreffend die Strafgewalt über die Mitglieder des Reichstags hervor. Es genügte Bismarck nicht in seiner Verfolgungssucht, daß er das Sozialistengesetz erhalten hatte; er wollte, daß nunmehr auch jede unbequeme Opposition im Reichstag erstickt werden könne. Der Gesetzentwurf richtete sich zugestandenermaßen in erster Linie gegen die sozialdemokratischen Redner, seine Bestimmungen konnten aber jeden Augenblick auch gegen unbequeme bürgerliche Oppositionsredner Anwendung finden. Für die Ausübung der Strafgewalt über die Reichstagsmitglieder sollte eine Kommission niedergesetzt werden, bestehend aus den drei Präsidenten und zehn Mitgliedern des Reichstags, die letzterer wählte. Diese Kommisson sollte je nach der Schwere der Ungebühr gegen einen Redner beschließen können; 1. Verweis vor versammeltem Hause; 2. Verpflichtung zur Entschuldigung oder zum Widerruf vor versammeltem Hause in der von der Kommission vorgeschriebenen Form; 3. Ausschließung aus dem Reichstag auf eine bestimmte Zeitdauer, eventuell bis zum Ende der Legislaturperiode. Auch sollte der Präsident des Reichstags das Recht haben, ungebührliche Äußerungen der Mitglieder vorläufig von der Aufnahme in den stenographischen Bericht auszuschließen. Dem Gemaßregelten sollte hiergegen Berufung an die Kommission zustehen.

Dieser Gesetzentwurf war eine Ungeheuerlichkeit, wie sie nur aus der Gewaltnatur eines Bismarck entstehen konnte. Im Reichstag bekam der Entwurf die Spottbezeichnung „Maulkorbgesetz“. Ein großes englisches Blatt erklärte, ein derartiger Gesetzentwurf sei nur in Deutschland möglich. Und einen solchen schlug derselbe Mann vor, der sich unter allen Rednern des Hauses in beleidigenden Angriffen gegen oppositionelle Redner und Parteien, nie genug tun konnte, der, wenn ein Redner in einer Versammlung oder ein Schriftsteller in einem Artikel ihn beleidigte, sofort zum Kadi lief und gedruckte Strafanträge zu Tausenden stellte.

Seitens der Fraktion war ich wieder zum Redner bestimmt worden. In meiner Rede vom 5. März schenkte ich dem Reichskanzler nichts. Der Reichstag lehnte die freundliche Einladung zum moralischen Selbstmord –denn etwas anderes war der Entwurf nicht – ohne Kommissionsberatung ab.

In der Sitzung vom 7. Juli machte ich den Versuch durch Beantragung einer Resolution, das Verbot der Tabakfabrikation in den deutschen Strafanstalten, Untersuchungsgefängnissen und öffentlichen Arbeitshäusern vom 31. Dezember des laufenden Jahres ab durchzusetzen. Die Resolution wurde abgelehnt.

Große Mißstimmung unter uns hatte schon seit langem die Geschäftsführung des Präsidenten, des Herrn v. Forckenbeck, hervorgerufen, der der parteiischste Präsident war, den der Reichstag je besaß. Als nun in einer tagelangen Debatte die meisten Redner immer wieder auf mich losschlugen, ohne daß mir der Präsident auch nur einmal das Wort zur Entgegnung gab, riß mir die Geduld. In der Sitzung vom 11. Juli nahm ich zur Geschäftsordnung das Wort und beschwerte mich energisch über die gegen uns geübte Willkür. Bei einer späteren Gelegenheit, bei der wir die Wiedereinführung der Rednerliste beantragten, die Jahre zuvor mit der Begründung abgeschafft worden war, es hinge vom Zufall ab, wie die Reihenfolge der Redner sei, und es solle dem Präsidenten überlassen bleiben, dem Redner, der sich ihm zuerst bemerkbar mache, das Wort zu erteilen, trat auch Windthorst auf unsere Seite. Auch er mußte konstatieren, daß die Handhabung der Redeordnung einen willkürlichen Charakter angenommen hatte.

In der Session von 1879 hatte sich der Reichstag auch mit einem Antrag des Staatsanwaltes Tessendorf zu beschäftigen, der die Genehmigung des Reichstags zur Strafverfolgung der Abgeordneten Fritzsche und Hasselmann verlangte, weil sie trotz ihrer Ausweisung aus Berlin auf Grund des kleinen Belagerungszustandes der Einberufung des Reichstages gefolgt seien und damit Bannbruch begangen hätten. Aber der gelehrigste Schüler Bismarcks, der seinen Absichten am meisten entsprach, fiel mit diesem dreisten Verlangen herein. Der Reichstag lehnte einstimmig Tessendorfs Antrag ab und gab eine Deklaration des Artikels 28 des Sozialistengesetzes, wonach er nicht anwendbar sei auf aus Berlin ausgewiesene Abgeordnete, die dem Rufe zur Eröffnung des Reichstages folgten. Aber auch bei dem Berliner Stadtgericht blitzte Tessendorf mit einer Anklage gegen die beiden, Abgeordneten ab, die er erhoben hatte, weil sie in der Nacht auf den 9. Juli in Lichterfelde gesehen worden seien und damit Bannbruch begangen hätten. Das Gericht sprach die beiden frei, weil sie aus dem Kreise Teltow, über den ebenfalls der kleine Belagerungszustand verhängt worden war, nicht ausgewiesen worden seien.

In jener Nacht hatten wir, die sozialdemokratische Fraktion nebst einer Anzahl Berliner Vertrauensmänner, in dem damals noch wenig bebauten Lichterfelde-Ost eine geheime Zusammenkunft abgehalten, um über Hasselmann wegen seiner fortgesetzten Quertreibereien gegen die Partei und Fraktion Gericht zu halten. Es regnete in Strömen. Wir standen im dichtesten Gebüsch, wobei die Regenschauer auf unsere Schirme niederprasselten, daß wir kaum unsere Worte verstehen konnten. Hasselmann, der sich gänzlich isoliert sah, gab klein bei und versprach alles mögliche, um es nachher nicht zu halten. Als wir nachts nach 2 Uhr bis auf die Haut durchnäßt den Rückweg nach Berlin antraten und in einer an der Straße liegenden Restauration Einkehr hielten, stießen wir auf unsere Berliner Geheimpolizisten, die uns offenbar gefolgt waren. Diese denunzierten nun Fritzsche und Hasselmann, worauf Tessendorf die Anklage erhob.



Zuletzt aktualisiert am 1.7.2008