Tony Cliff

 

Staatskapitalismus in Rußland

 

1. Kapitel:
Die sozio-ökonomischen Verhältnisse im stalinistischen Rußland
(Teil 1)

 

Die Kontrolle über die Produktion

Sofort nach der Revolution wurde beschlossen, die Verwaltung jedes Betriebes in die Hände der Gewerkschaften zu legen. So verkündete das Programm der KPdSU, angenommen auf dem 8. Parteikongreß (18.-23.3.1919):

Der organisierte Apparat der gesellschaftlichen Produktion liegt vor allem in der Verantwortung der Gewerkschaften ... Sie sind in allumfassende Produktionseinheiten zusammenzufassen, die die Mehrheit aller Arbeiter und – mit der Zeit – alle Arbeiter in den jeweiligen Produktionszweigen einschließen.

Soweit die Gewerkschaften bereits in den lokalen und zentralen Organen der Industrieverwaltung beteiligt sind (wie es in den Gesetzen der Sowjetrepublik ausgeführt und in der Praxis verwirklicht ist), müssen sie darauf hinarbeiten, praktisch alle Verwaltungstätigkeit des gesamten Wirtschaftslebens eines Landes in ihren Händen zu vereinigen und dies zu ihrem einheitlichen wirtschaftlichen Ziel machen. Auf diese Weise schützen die Gewerkschaften die unzerstörbare Einheit zwischen der zentralen staatlichen Autorität, der nationalen Wirtschaft und der breiten Masse der Arbeiter, indem sie in größtmöglichem Maße die Arbeiter anleiten, an der Arbeit der wirtschaftlichen Verwaltung direkt teilzunehmen. Die Beteiligung der Gewerkschaften an der Führung des wirtschaftlichen Lebens und durch sie die enge Verknüpfung breiter Massen des Volkes mit dieser Arbeit sollten gleichzeitig als unser Hauptziel in der Kampagne gegen die Bürokratisierung des wirtschaftlichen Apparates der Sowjetmacht angesehen werden. Dies wird die Errichtung einer wirksamen Kontrolle des Volkes über die Ergebnisse der Produktion erleichtern. [1]

Die Parteizellen waren zusammen mit den Arbeiterbetriebskomitees für den Ablauf der industriellen Produktion verantwortlich. Gemeinsam mit diesen und unter ihrer Kontrolle arbeiteten die technischen Manager. Die Kombination dieser drei bildete die Troika. Mit der Verstärkung der Bürokratie in Partei und Gewerkschaft wurde die Troika aber mehr und mehr zu einem reinen Aushängeschild, sie entwickelte sich zusehends über die Köpfe der Arbeiter hinweg. Trotzdem blieb sie bis zur Durchsetzung des Fünf-Jahres-Planes abhängig vom Druck der Arbeiter und bewahrte einige Elemente der Arbeiterkontrolle. A. Baykoff, der kein Anhänger der Arbeiterkontrolle war, sondern Stalins Aktivitäten pries, erklärte:

In der Tat, während dieser Periode [vor dem Fünf-Jahres-Plan] war der Direktor weitgehend abhängig vom Gewerkschaftsorgan des Betriebes, dem „Zawkom“, und der Parteizelle, dem Organ der Kommunistischen Partei in diesem Unternehmen. Die Vertreter dieser Organisationen erfüllten sehr gewissenhaft ihre Pflicht, die Aktivitäten des Direktors zu überwachen, und mischten sich gewöhnlich störend in seine Entscheidungen ein. [2]

Mit dem großen Drang zur Industrialisierung konnte die Troika nicht länger geduldet werden, da schon ihre Existenz allein die vollständige Unterordnung der Arbeiter unter die Zwänge der Kapitalakkumulation verhindert hätte. Daher gab der Oberste Wirtschaftsrat im Februar 1928 ein Dokument heraus mit dem Titel: „Grundsätzliche Regelungen, die die Rechte und Pflichten der Verwaltung, des technischen und des Instandhaltungspersonals von Industrieunternehmen betreffen“, das darauf abzielte, der Troika ein Ende zu setzen und die vollständige und ungehinderte Kontrolle durch den Betriebsleiter einzuführen. [3] Im September 1929 beschloß das Zentralkomitee der Partei, daß die Arbeiterräte

sich nicht direkt in den Ablauf des Betriebes einmischen oder versuchen sollen, in irgendeiner Weise die Betriebsverwaltung zu ersetzen. Sie sollen vielmehr dabei helfen, die Ein-Mann-Leitung zu gewährleisten, das Ansteigen der Produktion und den Ausbau der Betriebe zu sichern und dadurch auch die Verbesserung der materiellen Bedingungen der Arbeiterklasse. [4]

Dem Manager wurde die völlige und alleinige Verantwortung für den Betrieb gegeben. Diese wirtschaftlichen Anweisungen wurden jetzt als uneingeschränkte Verpflichtung für das untergeordnete Verwaltungspersonal und die Arbeiter angesehen. [5] L.M. Kaganowitsch, der wohlbekannte Krisenmanager auf ökonomischem Gebiet, meinte dazu:

Der Vorarbeiter ist der maßgebliche Leiter einer Abteilung, der Fabrikdirektor der maßgebliche Leiter einer Fabrik, und jeder von ihnen hat all die Rechte, Pflichten und verantwortlichen Aufgaben, die diese Stellungen mit sich bringen. [6]

Sein Bruder, M.M. Kaganowitsch, ein führender Beamter des Kommissariats für Schwerindustrie, bemerkte zum gleichen Problem:

Vor allen anderen Aufgaben besteht die Notwendigkeit, die Ein-Mann-Leitung zu stärken. Es ist daher erforderlich, von der Grundvoraussetzung auszugehen, daß der Direktor der oberste Chef in der Fabrik ist. Alle Beschäftigten einer Fabrik haben sich ihm völlig unterzuordnen. [7]

Ein Lehrbuch über sowjetisches Wirtschaftsrecht, erschienen im Jahr 1935, ging sogar so weit:

Die Ein-Mann-Leitung ist das wichtigste Prinzip bei der Organisation der sozialistischen Wirtschaft. [8]

Die Troika wurde offiziell 1937 beerdigt, als auf einem Plenum des Zentralkomitees Schdanow, der Unterbefehlshaber Stalins, sagte:

... die Troika ist etwas völlig Unzulässiges ... Die Troika ist eine Art von Verwaltungsrat, aber unsere wirtschaftliche Verwaltung ist nach ganz anderen Richtlinien aufgebaut. [9]

Das neue System der Leitung wurde sehr sorgfältig in einem offiziellen Handbuch definiert:

Jeder Betrieb hat einen Leiter – den Betriebsleiter –, ausgestattet mit der gesamten Entscheidungsbefugnis, daher auch für alles voll verantwortlich. [10]

Weiter:

Die Ein-Mann-Kontrolle beinhaltet die strikte Abgrenzung zwischen der Verwaltung auf der einen Seite sowie den Partei- und Gewerkschaftsorganisationen auf der anderen. Diese strikte Abgrenzung gilt auf allen Ebenen der industriellen Leitung. Die laufenden Aufgaben im Rahmen der Planerfüllung sind Sache der Verwaltung. Der Chef einer Abteilung, der Leiter eines Betriebes, der Vorsitzende des Glavk, eines Industriezweiges, hat volle Befugnisse, jeder in seinem Bereich. Die Partei und die Gewerkschaften sollen sich nicht in seine Anweisungen einmischen. [11]

Im Lichte dieser Äußerungen zeigt sich, wie vorausschauend die Worte des früheren Deans von Canterbury waren:

Die Demokratie am Arbeitsplatz ist das Bollwerk der sowjetischen Freiheit. [12]

Während der ersten Jahre nach der Revolution waren sowohl nach dem Gesetz als auch in der Praxis allein die Gewerkschaften berechtigt, die Lohnhöhe festzusetzen. Während der NEP-Periode wurde sie durch Verhandlungen zwischen den Gewerkschaften und der Betriebsleitung bestimmt. Dann, mit der Einführung des Fünf-Jahres-Plans, wurden sie mehr und mehr durch die wirtschaftlichen Verwaltungsorgane, wie die Kommissariate und die Glavki, sowie durch den einzelnen Betriebsleiter festgelegt.

Dieses Thema wird eingehender in einem späteren Abschnitt dieses Kapitels behandelt, jedoch sollen einige wenige typische Äußerungen hier wiedergegeben werden, um die Ansichten der Sowjetführer über das Recht der Manager, die Höhe der Löhne zu bestimmen, darzustellen. Im Juni 1933 erklärte Weinberg, einer der maßgeblichen Gewerkschaftsführer:

Die richtige Bestimmung der Löhne und die Lenkung der Arbeitskräfte erfordern, daß die Spitzen der Industrie und die technischen Direktoren mit der direkten Verantwortung in diesen Angelegenheiten betraut werden. Dies ist von der Notwendigkeit her diktiert, eine einzige Autorität einzusetzen und die Wirtschaftlichkeit der Unternehmungsleitungen zu garantieren ... Sie [die Arbeiter] dürfen sich nicht gegen ihre Regierung verteidigen. Das wäre völlig falsch. Das hieße, die Verwaltungsorgane zu verdrängen. Das wäre eine linksopportunistische Verirrung, die Abschaffung der individuellen Autorität und eine Einmischung in die Bereiche der Verwaltung. Es ist daher dringend notwendig, damit Schluß zu machen. [13]

Im nächsten Jahr sagte Ordschonikidse, damals Kommissar für Schwerindustrie, bei einer Rede auf einer Konferenz für Betriebsleiter der Schwerindustrie:

... Als Direktor, Verwaltungsvorstand und Werkleiter muß man sich persönlich mit den Löhnen und all ihren Detailfragen befassen und darf diese wichtige Angelegenheit niemand anderem überlassen. Die Löhne sind die wichtigsten Waffen in euren Händen. [14]

Einige Zeit später erklärte Andrejew, ein Mitglied des Politbüros:

Die Lohnabstufung muß vollständig in den Händen der lndustrieführer bleiben. Sie haben die Norm festzusetzen. [15]

Seltsam war auch, daß die „Kommission für Stückzahlen und Betriebskonflikte“, obwohl sie ihren Namen beibehielt, speziell von der Einschaltung bei der Festsetzung der Lohnquoten und der Arbeitsnorm ausgeschlossen wurde. [16]

 

 

Den Arbeitern wird verboten, sich zur Verteidigung ihrer Interessen zu organisieren

Unter Lenin und Trotzki hatten die Arbeiter das Recht, sich sogar gegen ihren eigenen Staat zu verteidigen. So sagte Lenin zum Beispiel:

Unser Staat [ist] ein Arbeiterstaat mit bürokratischen Auswüchsen ... Unser heutiger Staat ist derart beschaffen, daß das in seiner Gesamtheit organisierte Proletariat sich schützen muß, wir aber müssen diese Arbeiterorganisationen zum Schutz der Arbeiter gegenüber ihrem Staat und zum Schutz unseres Staates durch die Arbeiter ausnutzen. [17]

Es wurde als selbstverständlich angesehen, daß Streiks nicht vom Staat unterdrückt werden sollten. Auf dem 11. Parteikongreß schlug nur ein Parteiführer, V.P. Miljutin, vor, „Streiks in staatlichen Unternehmen nicht zu erlauben.“ [18] Alle anderen erklärten, daß es Pflicht für Parteimitglieder sei, sich daran zu beteiligen, auch wenn sie nicht mit der Mehrheit einverstanden seien, die bereit sei zu streiken. Und tatsächlich gibt es in den ersten Jahren nach der Revolution eine große Anzahl von Streiks. So streikten 1922 192.000 Arbeiter in staatseigenen Unternehmen, 1923 waren es 165.000, 1924 43.000, 1925 34.000, 1926 32.900, 1927 20.000, in der ersten Hälfte von 1928 8.900. 1922 waren 3,5 Millionen Arbeiter in Arbeitskonflikte verwickelt, im Jahr 1923 1.592 800. [19] Unter Stalin taten die Gewerkschaften, soweit sie den Namen Gewerkschaften überhaupt noch verdienten, nichts zur Verteidigung der Interessen der Arbeiter. Die Mißachtung ihrer Aufgaben wird sehr deutlich gezeigt durch die Tatsache, daß zwischen dem 9. und 10. Gewerkschaftskongreß 17 Jahre vergingen (1932-1949), Jahre weitreichender Veränderungen in den Lebensbedingungen der Arbeiter – so die Abschaffung des Sieben-Stunden-Tages, die Einführung der Stachanow-Bewegung und vieler drakonischer Gesetze. Als sich der Kongreß schließlich wieder traf, repräsentierte er in keiner Weise die Arbeiter, wie seine soziale Zusammensetzung zeigt: 41,5% der Delegierten waren hauptamtliche Gewerkschaftsfunktionäre, 9,4% Techniker und nur 23,5% Arbeiter. [20](Auf dem vorherigen Kongreß im Jahre 1932 waren 84,9% der Delegierten Arbeiter.) Insgesamt sieht man, daß die „Gewerkschaften“ nichts mehr bei der Festsetzung der Löhne zu sagen hatten. Im Jahr 1934 gab es keine Kollektivverträge mehr. [21] 1940 gab Schwernik, der Vorsitzende des Zentralrats der Gewerkschaften, folgende Erklärung für die Abschaffung der Kollektivverträge ab:

Wenn der Plan das entscheidende Element der ökonomischen Entwicklung wird, können Lohnfragen nicht unabhängig von ihm entschieden werden. Deshalb haben die Kollektivverträge als eine Form der Lohnregulierung keinen Sinn mehr. [22]

(Es ist interessant festzustellen, daß Bücher, die zum Gebrauch für Ausländer veröffentlicht werden, wie Lozowskis Handbuch über die sowjetischen Gewerkschaften, Moskau, 1937, S.56-57, fortfahren, die Kollektivverträge zu beschreiben, als ob sie noch existierten.) Im Februar 1947 wurden die sogenannten Kollektivverträge wieder eingeführt, aber die stalinistischen Führer stellten völlig klar, daß diese neuen Verträge nichts mit dem zu tun hatten, was üblicherweise als Kollektivvertrag gilt; die Löhne waren jedenfalls nicht dadurch betroffen. So schrieb Schwernik in der gewerkschaftlichen Monatszeitschrift:

Jegliche Änderung der Löhne ... kann nur durch die Entscheidung der Regierung zustandekommen. [23]

Und ein offizieller Kommentator des Arbeitsrechtes schrieb zustimmend:

Es ist selbstverständlich, daß die heutigen Kollektivverträge einen anderen Inhalt haben als diejenigen, die abgeschlossen wurden, als die Lohnquoten und einige andere Arbeitsbedingungen noch nicht durch Regierungsbeschluß festgesetzt wurden. [24]

Lehrbücher über Arbeitsrecht, die zwischen 1938 und 1944 veröffentlicht worden sind, gehen nicht einmal auf dieses Thema ein. In einem Lehrbuch, das etwas später (1946) erschien, steht jedoch dies:

Die Praxis hat gezeigt, daß Tarifverhandlungen nicht als zweckmäßig anzusehen sind. Der Kollektivvertrag als eine besondere Form der rechtlichen Regelung des Beschäftigungsverhältnisses der Lohnarbeiter und bezahlten Angestellten hat sich selbst überlebt. Ausführliche Regelungen aller Aspekte dieser Beziehungen durch verbindliche Beschlüsse des Staates lassen keinen Platz für irgendeine vertragliche Vereinbarung, die diese oder andere Arbeitsbedingungen betrifft. [25]

So gibt ein Lehrbuch über Arbeitsrecht aus dem Jahre 1947 den Text des Arbeitsgesetzbuches wieder, jedoch ohne den Artikel 58, der besagt:

Die Höhe des Lohnes eines Arbeiters für seine Arbeit soll durch Kollektivverträge wie auch durch individuelle Arbeitsverträge vereinbart werden. [26]

Stattdessen heißt es:

Die Höhe der Löhne und Gehälter wird gegenwärtig durch Entscheidungen der Regierung (oder auf Basis ihrer Direktiven) bestimmt ... Bei der Festsetzung der Höhe der Löhne und Gehälter spielt die Zustimmung der Tarifparteien eine untergeordnete Rolle. Diese darf nicht gegen das Gesetz verstoßen und ist nur innerhalb der durch Gesetz klar gezogenen Grenzen zulässig. So z.B. da, wo der genaue Betrag erst nach einer vorgegebenen Lohnskala mit vorgegebener Ober- und Untergrenze („von ... bis“) bestimmt werden muß; oder für die Bestimmung des Lohnes für Teilzeitarbeiten bei Zweitbeschäftigungen u.ä. [27]

Ebenso schrieb A. Stepanow, der Direktor der Lohnabteilung im Zentralrat der Gewerkschaften:

Lohntabellen und Löhne werden durch die Regierung bestimmt. [28]

Es ist offensichtlich, daß Kollektivverträge, die unter Ausschluß jeglicher Lohnverhandlungen – und gerade auf diese müssen die Arbeiter notwendigerweise ihr Hauptinteresse bei allen Vereinbarungen dieser Art richten – und über ein Verfahren zustandekommen, das es der Regierung erlaubt, ihre Ansichten in allen wichtigen Punkten durchzusetzen, nichts anderes sind als bürokratischer Formalismus und Betrug.

 

 

Die Atomisierung der Arbeiterklasse

Obwohl das ungeheure industrielle Wachstum des modernen Kapitalismus ohne Zweifel als ein objektiv machtvoller Faktor zur Integration der Arbeiter als Klasse wirkte, hatten die Unternehmer eine Reihe wirkungsvoller Methoden zu ihrer Verfügung, um diese Einheit zu zerbrechen. Eine der wichtigsten war das Schüren des Wettbewerbs unter den Arbeitern durch die Einführung von Akkordarbeit. Dieselbe Furcht vor Hunger, die die Arbeiter veranlassen kann, sich gegen ihre Unternehmer zusammenzuschließen, kann ebenso zu einem Kampf ums überleben zwischen einem Arbeiter und seinem nächsten Kollegen führen. Zum Beispiel wurden Akkordarbeitssysteme in großem Ausmaß im nationalsozialistischen Deutschland gerade zu diesem Zweck eingesetzt.

Der Klassenlohn der sozialistischen Gewerkschaften – so schrieb Franz Neumann –, ist ersetzt worden durch den Leistungslohn, wie es im Abschnitt 29 des nationalsozialistischen Arbeitsgesetzes erklärt wird. „Es ist immer das eiserne Prinzip der nationalsozialistischen Führung gewesen“, sagte Hitler auf dem Ehrenparteikongreß, „keine Erhöhung des Stundenlohnes zuzulassen, sondern das Einkommen nur durch das Ansteigen der Leistung anzuheben“. Diese Regel der Lohnpolitik zeigt eine bemerkenswerte Vorliebe für die Akkordarbeit und Prämiensysteme, sogar bei jugendlichen Arbeitern. Solch eine Politik ist völlig demoralisierend, da sie die egoistischsten Instinkte anspricht und ein außerordentliches Ansteigen der Betriebsunfälle bewirkt. [29]

Neumann erklärte weiterhin, warum die Nationalsozialisten dazu übergingen, das Akkordsystem in solch einem Umfang zu verwenden:

Das Übergewicht des Leistungslohnsystems stellt das Problem der Lohndifferenzierung in den Vordergrund der Gesellschaftspolitik. Es ist sehr wichtig, dieses Problem nicht als eine ökonomische Frage zu verstehen, sondern als den entscheidenden politischen Hebel zur Kontrolle der Massen ... Gerade die Lohndifferenzierung ist die Grundlage der nationalsozialistischen Lohnpolitik ... sie wurde bewußt gewählt zur Manipulation der Massen. [30]

Stalin verwendete Akkordsysteme genau mit derselben Absicht. Nach der Einführung der Fünf-Jahres-Pläne stieg der Anteil der Arbeiter, die im Akkord arbeiteten, steil an. 1930 waren es 29% aller Arbeiter, 1931 waren es bereits 65%, 1932 68%. [31] 1934 nahmen nahezu drei Viertel aller Industriearbeiter am sogenannten „sozialistischen Wettbewerb“ teil. [32] Für 1944 geben die folgenden Prozentzahlen an, wieviel Arbeiter und Angestellte in verschiedenen Industriezweigen davon betroffen waren: Erdölindustrie: 82%, Luftfahrt: 81%, Rüstung: 85%, Werkzeug- und Maschinenbau: 81%, Munitionsfabriken: 81%, Automobilindustrie: 86%, Elektromaschinen: 83%, Gummi: 83%, Baumwolle: 91%, Schuhe: 87%. [33] 1949 galt der „sozialistische Wettbewerb“ für mehr als 90% aller Arbeiter. [34]

Um diesen Wettbewerb immer schärfer zu gestalten, wurde anstelle der einfachen Akkordarbeit, bei der die Bezahlung in direkt-proportionalem Verhältnis zum Ausstoß steht und wie sie in anderen Ländern üblich ist, die progressive Akkordarbeit in der UdSSR eingeführt. Eine Reihe von Beispielen soll zeigen, wie sich dies auswirkte. Ein Handbuch der Erdölindustrie gibt die folgenden Lohnskalen an: [35]

Prozentsatz der
Normüberer-
füllung

Prozentsatz des
Zuwachses auf
den Grundakkord

1-10

    5

11-20

  10

21-30

  20

31-50

  40

51-70

  70

71 und darüber

  100

Wenn ein Arbeiter 50% über die Norm produzierte, erhielt er 140% über die Norm ausbezahlt, wenn seine Produktion 70% über der Norm lag, betrug seine Bezahlung 189% über der Norm, bei 100% über der Norm gab es 300% mehr Lohn usw. Diese Steigerungen waren sogar in anderen Industriezweigen noch höher. So stiegen zum Beispiel in den Betrieben des Ministeriums für Werkzeugmaschinenbau die Stückraten wie folgt an: [36]

Prozentsatz
der Normüber-
erfüllung

Prozentsatz des
Zuwachses auf den
Grundakkord

1-10

30

10-25

50

25-40

75

40 und darüber

100

Auf diese Weise erhielt ein Arbeiter, der 50% über die Norm leistete, 200% mehr Lohn als es der Norm entsprach! Das progressive Akkordsystem war doppelt reaktionär unter den russischen Bedingungen. Da der Zuwachs an verfügbaren Konsumgütern durch den Plan vorbestimmt wird, und da Arbeiter, die die Norm überschreiten, sich einen viel größeren Anteil davon kaufen können, als ihnen durch ihre Arbeitsleistung zukommt, ergibt sich, daß Arbeiter, die die Norm nicht erreichen, sogar weniger erhalten, als ihnen durch ihre Leistung wirklich zusteht.

Das progressive Akkordsystem ermöglicht es dem Staat, den Lebensstandard der Arbeiter durch ständige Steigerungen der Produktionsgrundnormen niederzuhalten. In der Tat war der Beginn der Stachanow-Kampagne Ende 1935 von Änderungen der Produktionsnormen in jedem Industriezweig begleitet. Die neuen Normen wurden nicht durch die Leistung des durchschnittlichen Arbeiters bestimmt? sondern durch „den Durchschnitt zwischen der Produktionsleistung der Stachanows und der mittleren Leistung der anderen Arbeiter“. [37]

Zu Beginn des Jahres 1936 wurden die Arbeitsnormen in den meisten größeren Industrien wie folgt angehoben: Kohle um 22-27,5%, Eisen und Stahl um 13-20%, Maschinenbau um 30-40%, Nicht-Eisenmetalle um 30-35%, Erdöl um 27-29%, Chemie um 34% [38], Textil um 35-50% und in der Bauindustrie um 54-80%. [39]

Und es gab noch weitere beachtliche Steigerungen in den Jahren 1937 und 1938 mit dem Ergebnis, daß z.B. in der Metallindustrie 60% der Arbeiter nicht in der Lage waren, die Norm zu erfüllen. [40] Später, am 1.4.1941, meinte Schwernik, daß in allen Industriezweigen 22-32% der Arbeiter die Norm nicht erfüllen würden. [41] Ein absurdes Resultat dieser Bestrebungen, die Arbeiterklasse zu atomisieren, und zugleich ein unvermeidlicher Effekt bürokratischer Mißwirtschaft war die riesige Zahl der eingeführten Normen. So gab es z.B. 1939 im Kommissariat für Maschinen- und Fahrzeugbau alleine 2.026.000 Arbeitsnormen! [42]

Ursprünglich existierte ein Institut, das für die Überprüfung dieser Normen verantwortlich war und dafür Sorge tragen sollte, daß sie in einem mit der Gesundheit der Arbeiter vereinbarten Rahmen gehalten wurden. Seine Abschaffung im Jahr 1936 [43] war ein deutliches Anzeichen für die Entscheidung der Regierung, die volle Härte des „freien“ Wettbewerbs zwischen den Arbeitern zur Geltung kommen zu lassen. Und natürlich waren die Stachanows ein machtvolles Instrument in diesem Prozeß.

„Der britische Arbeiter, der vom Standpunkt seiner Interessen danach strebt, alle Bemühungen zur Beschleunigung des Arbeitstempos zu durchkreuzen, würde sie (die Stachanows) wahrscheinlich Streikbrecher nennen“, [44] schrieb Maynard. Dieser Meinung waren die russischen Arbeiter sicher auch, wie zahlreiche Fälle von „Sabotage“ oder sogar Morde an Stachanows durch Arbeiter zeigen. [45]Manchmal sind stalinistische Schreiber sogar unverfroren genug, um die Parallelen zwischen dem Stachanow-System und der verfeinertsten Methode der kapitalistischen Ausbeutung, dem Taylor-System, aufzuzeigen. So findet sich z.B. in einem Handbuch für höhere Lehranstalten der Petroleumindustrie folgende Bemerkung:

Die Ansichten und Methoden von Taylor auf dem Gebiet der wachsenden Anwendung von Arbeitsrationalisierungsverfahren sind unbedingt fortschrittlich. [46]

Man sollte diesen Satz vergleichen mit Lenins Charakterisierung des Taylor-Svstems als „Versklavung des Menschen durch die Maschine“. [47]

 

 

Die Verweigerung jeglicher legalen Freiheit für die Arbeiter

Bis zum ersten Fünf-Jahres-Plan hatten die Arbeiter die Freiheit, ihren Arbeitsplatz nach ihrem eigenen Ermessen zu wechseln. Das Recht zu arbeiten, wo es ihnen gefiel, war garantiert durch das Arbeitsgesetz von 1922:

Der Wechsel eines Beschäftigten von einem Unternehmen zu einem anderen oder sein Umzug von einem Ort zu einem anderen kann nur mit dem Einverständnis des betroffenen Arbeiters oder Angestellten erfolgen, selbst bei einem Ortswechsel des Betriebes oder der Institution. [48]

Arbeiter konnten ebenso ungehindert von einem Teil des Landes in einen anderen umziehen. Sogar noch im Jahre 1930 wurde in der Kleinen Sowjetischen Enzyklopädie festgestellt, daß „die Einrichtung interner Pässe, eingeführt durch die herrschende Klasse, als ein Instrument der polizeilichen Unterdrückung der arbeitenden Massen durch die Oktoberrevolution beseitigt worden ist“. [49]

Trotzdem war es ab 1931 keinem Arbeiter erlaubt, Leningrad ohne spezielle Genehmigung zu verlassen. Ab 27.12.1932 wurde dieses System in allen Teilen des Landes durchgesetzt und ein internes Paßsystem eingeführt, das noch viel repressiver war als jenes zur Zeit des Zarismus, um jedermann am Wechsel seines Wohnortes ohne Erlaubnis zu hindern. [50]

Bereits ab 15.12.1930 wurde allen Betrieben untersagt, Leute zu beschäftigen, die ihren früheren Arbeitsplatz ohne Genehmigung verlassen hatten [51], und jener Artikel 37 des Arbeitsgesetzes von 1922, der oben erwähnt wurde, ist im Juli 1932 abgeschafft worden. [52]

Für die Industrie- und Transportarbeiter wurden am 11.2.1931 [53] Arbeitsbücher eingeführt und am 20.12.1938 für alle Arbeiter. [54] Diese Bücher mußten beim Antritt einer neuen Arbeitsstelle dem Direktor des Unternehmens vorgewiesen werden. Die Direktoren wurden angewiesen, in diesem Buch das Ausscheiden des Arbeiters genau zu begründen. Kein Arbeiter konnte einen neuen Arbeitsplatz übernehmen, ohne sein Arbeitsbuch vorgewiesen zu haben. Wie schändlich sich diese Methode in der Praxis auswirkte, wird sehr anschaulich von Victor Serge dargestellt:

Der Paß wurde am Arbeitsplatz hinterlegt. Bei jedem Wechsel der Beschäftigung wurde der Grund dafür im Paß eingetragen. Ich habe Arbeiter gekannt, die allein deshalb entlassen worden sind, weil sie sich geweigert haben, an ihrem arbeitsfreien Tag einen „freiwilligen“ Arbeitstag (natürlich ohne Bezahlung) abzuleisten und in deren Paß geschrieben wurde: Entlassen wegen Sabotage des Produktionsplans. [55]

Nach einem Gesetz vom 15.11.1932 lief jeder Arbeiter, der ohne triftigen Grund seinem Arbeitsplatz auch nur für einen Tag fernblieb, Gefahr, entlassen zu werden. Außerdem mußte er – was unter den russischen Verhältnissen noch viel bedenklicher war – damit rechnen, seine Wohnung gekündigt zu bekommen, wenn sie an seinen Arbeitsplatz gebunden war. [56] Und das traf in den meisten Fällen bei den Industriearbeitern, Bergleuten usw. zu.

Am 4.12.1932 gaben der Rat des Volkskommissariats und das ZK der Partei einen weiteren Erlaß gegen „Krankfeiern“ heraus. Diesmal wurden die Lebensmittelvorräte und andere zum Leben notwendige Dinge unter die Kontrolle der Fabrikdirektoren gestellt. [57]

Ein Erlaß vom 28.12.1938 [58] war gegen jene gerichtet, die verspätet zur Arbeit kamen, den Arbeitsplatz vor der festgesetzten Zeit verließen, unangemessen die Essenspausen verlängerten oder während der Arbeit bummelten. Missetäter liefen Gefahr, an einen Arbeitsplatz niederen Grades versetzt zu werden oder, wenn sie drei Verstöße in einem Monat bzw. vier in zwei Monaten begingen, entlassen zu werden. Die offizielle Interpretation dieses Erlasses lautete, daß mildere Strafen als die Entlassung nur dann eingesetzt werden sollten, wenn der Arbeiter weniger als 20 Minuten zu spät kam oder weniger als 20 Minuten bummelte. Wenn er nur in einem Fall diese Frist überschritt, sollte er unverzüglich entlassen werden. Ein entlassener Arbeiter hatte neben dem Verlust seines Lebensunterhalts – sofern er an seinen Arbeitsplatz gebunden war – noch in anderer Weise zu leiden. So waren zum Beispiel nicht nur Renten für Arbeitsunfähigkeit, Alter- und Treueprämien, sondern ebenso Ansprüche auf Krankenkassengeld von der Dauer der Arbeitszeit in einem Betrieb abhängig. Um die Durchführung dieses Erlasses zu gewährleisten, wurde beschlossen, Unternehmens- und Fabrikdirektoren, die diese Strafen nicht einsetzten, mit Entlassung und Strafverfolgung zu bedrohen. Weil nach zwei Jahren klar wurde, daß die Androhung von Entlassung wegen des Arbeitskräftemangels nicht die gewünschten Ergebnisse brachte, wurden diese Strafen zurückgenommen. [59] Seit dem 26.6.1940 wurde ein Arbeiter, der ohne ausreichenden Entschuldigungsgrund seinen

Vorgesetzten gegenüber der Arbeit auch nur einen Tag fernblieb, nicht mehr entlassen, sondern es drohte ihm ohne Einschränkung Zwangsarbeit bis zu 6 Monaten an seinem normalen Arbeitsplatz und eine Lohnkürzung bis zu 25%. Unter diesem revidierten Gesetz durfte kein Arbeiter seinen Arbeitsplatz mehr verlassen, es sei denn, daß er körperlich unfähig zur Arbeit war, zu einer weiterführenden Ausbildung zugelassen wurde oder eine besondere Genehmigung hoher Vorgesetzter erhielt.

Nach der Veröffentlichung dieses Erlasses wurden ungerechtfertigte Versuche eines Teils der Arbeiter, ärztliche Atteste zur Befreiung von der Arbeit zu erhalten, sehr schwer bestraft. So berichtete zum Beispiel die Iswestija vom 27.8.1940:

Hier nun zum Fall des I.V. Timonin, geboren 1915. Am 23.8. erschien der Angeklagte in einer Klinik und forderte ein ärztliches Attest, um ihn von der Arbeit zu befreien. Da das Thermometer nur normale Temperatur anzeigte, wurde er wütend, verfiel in Verwünschungen und gebrauchte eine nicht druckreife Sprache. Er wurde zu 3 Jahren Gefängnis verurteilt und durfte nach der Verbüßung seiner Strafe nicht in neun speziell genannten Städten der UdSSR leben.

Einige Monate nach der Verkündung dieses Gesetzes schrieben einige Frauen an die Presse und machten den Vorschlag, daß auch Hausangestellte unter dieses Gesetz fallen sollten.

Es wirft ein bezeichnendes Licht auf die Entwicklung in der UdSSR, daß die Zeitung Iswestija, obwohl sie mit diesem Vorschlag nicht übereinstimmte, ihn doch für bedeutsam hielt und nicht erstaunt war, daß er in der Periode des angeblichen „Übergangs vom Sozialismus zum Kommunismus“, gemacht wurde! Von diesem Gesetz gegen das Schwänzen der Arbeit war es dann nur noch ein kleiner Schritt bis zu einer solchen Erklärung, wie sie in der Zeitschrift der Abteilung für Propaganda und Agitation des Moskauer Parteikomitees abgegeben wurde:

Jeder verstößt gegen die Arbeitsdisziplin, der nicht seine gesamten 480 Minuten mit produktiver Arbeit ausfüllt.

Eins ist sicher: Außerhalb der UdSSR gibt es keinen Arbeiter in der Welt, der diesen „sozialistischen Standard“ einhält!

Am 19.10.1940 kam ein Erlaß heraus, der die Industrieverwaltungen zur Zwangsversetzung von Betriebsingenieuren, Technikern, Vorarbeitern, Angestellten und Facharbeitern von einem Unternehmen oder einer Institution zu einer anderen ermächtigte. [60] Eine weitere drastische Beschneidung der Freiheit der Arbeiterklasse erfolgte durch einen Erlaß vom 26.12.1941. Dieser führte Strafen von 5-8 Jahren Gefängnis für Arbeiter ein, die unerlaubt Rüstungsbetriebe verließen. (Angeklagte wurden vor ein Militärgericht gestellt.) [61] Und ein anderer, herausgegeben am 15.4.1943, stellte Eisenbahnarbeiter völlig unter militärische Disziplin. Sie konnten ganz legal durch Befehle ihrer Vorgesetzten bis zu 20 Tage ohne Verhandlung unter Arrest gestellt werden und ohne Gelegenheit, ein Gericht anzurufen. [62] Ähnliche Maßnahmen wurden für Arbeiter im Bereich der See- und Flußschiffahrt [63] durchgesetzt, ebenso für Angestellte bei Post-, Tele­gra­phen- und Rundfunkanstalten, der Energieversorgung und andere. Verstöße wie unerlaubtes Verlassen der Arbeitsstelle wurden nunmehr sehr hart bestraft. [64] Diese Kriegsmaßnahmen blieben jedoch auch nach dem Krieg in Kraft.

Sehr bald nach dem Triumph der stalinistischen Bürokratie Ende der zwanziger Jahre, wurden Streiks verboten und Streikende mit der Todesstrafe bedroht. Nach der Abschaffung der Todesstrafe war das Strafmaß 20 Jahre Zwangsarbeit. Streiks wurden natürlich nie beim Namen genannt, so daß der folgende Artikel, der am 6.6.1927 veröffentlicht wurde, das einzige Indiz in der Gesetzessammlung darstellt, das auf eine Beschäftigung der Gerichte mit Streiks hindeutet:

Konterrevolutionäre Sabotage, d.h. wissentliche Mißachtung der auferlegten Pflichten oder ihre vorsätzliche Vernachlässigung mit dem speziellen Ziel, die Autorität der Regierung oder des Regierungsapparates zu schwächen, hat Freiheitsentzug von mindestens einem Jahr zur Folge sowie teilweise oder vollständige Beschlagnahme des Eigentums. Vorausgesetzt, daß erschwerende Umstände von besonders ernster Natur vorliegen, kann die Strafe bis zum höchsten Maß gesellschaftlicher Verteidigung anwachsen – dem Tod durch Erschießen mit der Konfiszierung des Eigentums. [65]

Die Bedeutung der stalinistischen Arbeitsgesetzgebung kann wohl treffend in folgenden Worten zusammengefaßt werden:

... im Vergleich mit der Gesetzgebung der Periode der Neuen Ökonomischen Politik, als private Unternehmen toleriert wurden, hat sich der legale Status der Arbeitskraft auf das Schlimmste verändert. Alle Kanäle, durch die die Arbeiter in der kapitalistischen Welt ihren Standpunkt vertreten können – Gesetzgebung, Gerichte, Organe der Verwaltung und Gewerkschaften –, sind in der UdSSR Agenturen des wichtigsten Industrieunternehmers, der Regierung. Ein anderes Bild des gegenwärtigen sowjetischen Arbeitsgesetzes zeigt sich durch die zahllosen Strafandrohungen. Das Arbeitsrecht ist zu einem großen Ausmaß Strafrecht. [66]

 

 

Frauenarbeit

Die Lebensbedingungen der Arbeiter waren insgesamt unter Stalin finster, die der Arbeiterinnen einfach erschreckend. Das Arbeitsrecht von 1922 verbot die Beschäftigung von Frauen und jugendlichen „in besonders schweren und ungesunden Produktionszweigen und bei Untertagearbeit“. [67] Eine Anweisung, erlassen vom Kommissariat für Arbeit und dem Obersten Wirtschaftsrat am 14.11.1923 verbot die Beschäftigung von Frauen bei Arbeiten, die vollständig darin bestanden, Lasten von mehr als 10 russischen Pfund (4,1 kg) zu transportieren oder zu bewegen. Das Transportieren von Lasten bis zu 40 Pfund (16,4 kg) war nur erlaubt, wenn es direkt mit der normalen weiblichen Arbeit in Zusammenhang stand und nicht mehr als ein Drittel des Arbeitstages beanspruchte. [68] Heute ist nicht eine dieser Sicherheitsbestimmungen übriggeblieben. So arbeiten Frauen in den Bergwerken oft an den schwersten Arbeitsplätzen im Schacht, und die Sowjetführung beschreibt dies als große Heldentat. Dasselbe geschieht beim Transport schwerer Lasten in der Bauindustrie, in der Hafenarbeit, dem Straßenbau usw. 1932 befragte der Wissenschaftsrat des Kommissariats für Arbeit vier Institute, die mit Forschungen über Berufskrankheiten in mehreren Kohlebergwerken beauftragt waren, und die Auswirkungen der Untertagearbeit auf Frauen zu untersuchen. Das Institut im Kohlegebiet des Kaukasus veröffentlichte eine klinische Unterschung von 552 Kohlearbeiterinnen, von denen 148 über Tage und 444 unter Tage beschäftigt waren. Es kam zu dem Schluß, daß die Untertagearbeit für werdende Mütter genauso harmlos sei wie die Arbeit über Tage. Weiterhin „war es die übereinstimmende Meinung aller Institute, die mit diesen Forschungen beauftragt waren, daß ein weiteres Ansteigen der weiblichen Beschäftigung in Kohlengruben, verschiedene Arbeitsverrichtungen unter Tage eingeschlossen, ohne jeden Schaden des weiblichen Körpers möglich sei“. [69]

Frauen in Bergwerken führen alle Arten von Arbeiten aus, auch Beladen und Hauen, wie durch die russische Presse festgestellt wird. Eine Zeitung schreibt:

Zum ersten Mal wurde im Donez-Becken ein Team von weiblichen Verladern zusammengestellt. Heute lädt jede der 10 Frauen der Babitschewa-Brigade 14-15 Tonnen Kohle täglich. Das Team hat schon seinen eigenen Maschinisten für die Hauermaschinen, Paulina Tantsyra. [70]

Ein anderer offizieller Autor erklärte im Jahre 1937:

Die interessanteste Sache ist, daß die Sowjetfrauen Erfolge hatten und noch weitere Erfolge haben werden in Bereichen, von denen die Frauen in der kapitalistischen Gesellschaft ausgeschlossen werden und die in den kapitalistischen Ländern als Männerarbeit gelten, bei denen Frauen „ihrer Natur wegen“, nichts verloren haben. Der Anteil der Frauen an der Beschäftigtenzahl in den Bergwerkbetrieben beträgt in Frankreich (1931) 2,7%, in Italien (1931) 1,8%, in Deutschland (1932) 1,0%, in den USA (1930) 0,6% und in Großbritannien 0,6%. In der UdSSR repräsentieren Frauen 27,9% der gesamten Beschäftigten in den Bergwerken. Das Baugewerbe zeigt ein ähnliches Bild. In den oben erwähnten Ländern reichen die Prozentzahlen in diesem Zweig von 0,5% in Italien bis zu 2,9% in Deutschland, in der UdSSR dagegen sind es 19,7% Frauen. In der Metallindustrie gehen die Zahlen von 3% (USA) bis 5,4% (Groß­bri­tannien), in der UdSSR sind 24,6% aller Arbeiter Frauen. [71]

Der stalinistische Autor vergaß zu erwähnen, daß noch zwei andere Länder neben der UdSSR existieren, in denen Frauen in Bergwerken arbeiten, Indien und Japan [72], und die beide für die schrecklichen Bedingungen, unter denen die Bergleute arbeiten müssen, bekannt sind.

Der folgende Augenzeugenbericht über die barbarischen Bedingungen, unter denen Frauen im Bahnbau beschäftigt sind, stammt von Charlotte Haldane, die zu jener Zeit dem Regime Stalins wohlgesonnen war:

In Archangelsk war es notwendig, eine Kleinbahnstrecke von etwa fünf Meilen Länge entlang den Docks zu verlegen ... Ich beobachtete, daß diese Arbeit vollständig von Frauen ausgeführt wurde. Die Strecke wurde komplett mit den Weichen in 48 Stunden verlegt. Sie arbeiteten Tag und Nacht daran, bei Tageslicht und bei elektrischer Beleuchtung. Es schneite und fror fast die ganze Zeit über, aber das hatte auf ihre Arbeit keinen Einfluß. Alle Frachtkontrolleure waren ebenfalls Frauen. Sie arbeiteten in Schichten, 24 Stunden lang. Während ihrer Arbeitszeit hatten sie gelegentlich kurze Pausen von einer Stunde oder zwei, wo sie sich in eine Holzhütte am Ufer zurückzogen, ihre Kohlsuppe und Schwarzbrot aßen, Tee-Ersatz tranken, in ihren Kleidern unruhig vor sich hin dösten und wieder an die Arbeit zurückkehrten. [73]

Hindus, ein anderer Freund Stalins, schrieb:

Einer der bemerkenswertesten Aspekte im russischen Leben ist die Gegenwart der Frauen als Tagelöhner. Sie arbeiten mit Pickel und Schaufel, transportieren schwere Lasten von Bauholz und karren Eisenbarren. Zu der Zeit, als in Moskau die U-Bahn gebaut wurde, arbeiteten sie Seite an Seite mit den Männern. Ein gewöhnlicher Anblick in allen Städten sind Frauen, die Ziegelsteine aufladen, Dächer damit decken und andere schwere Aufgaben beim Bau übernehmen. Bei Nachtschichten sind sie genauso vertreten wie bei der Tagarbeit. [74]

Wie ironisch doch Stachanows Bemerkung angesichts solcher Berichte klingt: „Für das Sowjetvolk ist die Arbeit ein Vergnügen geworden.“ [75]

 

 

Zwangsarbeit

Im stalinistischen Rußland existierte die Zwangsarbeit in zahlreichen Formen und mehreren Abstufungen. So wurden zum Beispiel Verträge zwischen Kolchos-Vorsitzenden und Industriebetrieben, Bergwerken und Transportunternehmen abgeschlossen, durch die sich die Kolchose verpflichtete, eine bestimmte Anzahl von Arbeitskräften abzustellen. Solche Arten der Zwangsarbeit sollen jedoch nicht in diesem Abschnitt behandelt werden. Wir werden uns nur mit der Zwangsarbeit in extremen Formen beschäftigen, mit den Sklavenlagern, wo Arbeitskraft nicht als Ware ge- und verkauft wurde, da dort die Arbeiter keinerlei legale Freiheit besaßen.

Bis zum ersten Fünf-Jahres-Plan wurde die Gefängnisarbeit in viel zu kleinem Maßstab betrieben, um irgendeine wesentliche Bedeutung in der russischen Wirtschaft zu haben. 1928 gab es nur 30.000 Gefangene in Lagern, und Vorgesetzte waren nicht befugt, sie zur Arbeit zu zwingen. 1927 schrieb die offizielle, für Gefängnisangelegenheiten zuständige Behörde:

Die Ausbeutung der Gefängnisarbeit, das System, goldenen Schweiß, aus ihr herauszupressen, die Organisation der Produktion in Haftstätten, die wohl aus kommerzieller Sicht heraus profitabel sein mag, verfehlt den eigentlichen Sinn der Haft, sie ist in sowjetischen Haftanstalten völlig unangebracht. [76]

Zu dieser Zeit entsprach der Wert der gesamten Produktion aller Gefangenen nur einem kleinen Prozentsatz ihrer Lebenshaltungskosten.

Mit der Einführung des ersten Fünf-Jahres-Planes jedoch änderte sich die Situation radikal.

Kiseliow-Grornow, selbst ein früherer G.P.U.-Beamter in den nördlichen Arbeitslagern, stellte fest, daß 1928 nur 30.000 Personen in den Lagern gefangen waren ... die Zahl der Gefangenen im gesamten Netz der Arbeitslager gab er für 1930 mit 662.257 an. [77]

Molotow, zu dieser Zeit Vorsitzender des Volkskommissariatsrates, bemerkte in einer Rede zum 6. Sowjetkongreß 1931:

Massenprojekte zur Beschäftigung jener, die sich in Haft befinden, werden für eine Vielzahl von verschiedenen Objekten organisiert; für den Straßenbau, in der Bauindustrie, beim Torfstechen, bei Holzarbeiten, im Bergbau und Steinbruch, beim Kies- und Steinezerkleinern, bei Transportprojekten.

Zwei Jahre später, 1933, legte das Arbeitsstrafgesetz der R.S.F.S.R. vier Arten der Anwendung von Zwangsarbeit fest:

Zur Krönung all dessen stellt die Große Sowjetische Enzyklopädie fest:

Der grandiose Sieg des Sozialismus an allen Fronten macht die breite Beschäftigung der Arbeitskraft von Kriminellen in der Hauptstraße des sozialistischen Aufbaus möglich ... Mit dem Eintritt der UdSSR in die Periode des Sozialismus ist die Möglichkeit der Anwendung von Strafmaßnahmen durch Zwangsarbeit unendlich angewachsen. [79]

Aus den verfügbaren Unterlagen folgert Dallin, daß 1931 ungefähr 2 Millionen Personen in Arbeitslagern hausten, von 1933-1935 über 5 Millionen und 1942 zwischen 8 und 15 Millionen. [80] Der Führer der Kommunistischen Partei Jugoslawiens, Anton Ciliga, der mehrere Jahre in russischen Konzentrationslagern gefangengehalten wurde, schätzte die Zahl der Gefangenen auf der Höhe der Säuberungen der dreißiger Jahre auf über 10 Millionen. [81] Das deutlichste Indiz für das Ausmaß der Sklavenarbeit in Rußland aus einer offiziellen Quelle findet sich im Staatsplan für die Entwicklung der Nationalen Wirtschaft der UdSSR für 1941. [82] Nach dieser Quellenangabe wurde 1941 der Wert des Bruttoertrages aller Betriebe, die vom NKWD geleitet wurden, auf 1,969 Milliarden Rubel (gemessen in Preisen von 1926/27) geplant. [83] Welch ein Fortschritt seit 1925, als der Totalertrag aller Gefangenenarbeit 3,8 Millionen Rubel betrug [84] – ein Ansteigen auf mehr als das 500fache! Wenn der Ertrag pro Gefängnisarbeiter 1941 derselbe war wie 1925, mußte es mehr als 15 Millionen Sklavenarbeiter geben. Möglicherweise war aber die Arbeitsproduktivität in den Lagern 1941 höher als 1925, und vielleicht war die Schätzung des Ertrages der NKWD-Betriebe in „festen 1926/27er Preisen“ etwas zu hoch gegriffen. Aber auch nach diesen notwendigen Korrekturen ist es klar, daß in diesen Sklavenlagern Millionen von Personen gefangen waren.

Weil offizielle Statistiken völlig fehlen, ist es unmöglich, genau auszurechnen, wie viele Sklaven sich in diesen Lagern befanden. Bis zum Beginn der dreißiger Jahre wurden in beträchtlichem Umfang Statistiken über Gerichtsprozesse, Gefangene und Gefängnisse gemacht, aber danach stellte man die Veröffentlichung solcher Zahlen völlig ein. Es ist bezeichnend, daß ein Buch mit dem Titel Gerichtsstatistiken von A.A. Gertsenzon (Moskau, 1948) aktuelle Zahlen aus den USA, Großbritannien, Deutschland, Kanada, Indien, Belgien, Dänemark, Finnland, Italien, Griechenland, den Niederlanden, Österreich, Schweden, der Schweiz und Norwegen angibt, über die UdSSR nur Jahre, I, II usw., ohne zu erwähnen, welche damit gemeint sind, ebenso über Regionen, I, II usw., auch ohne sie genauer zu kennzeichnen. Es gibt lediglich an, daß in diesen genannten Regionen 4,7 Millionen leben. Da diese Zahl nur einen sehr kleinen Prozentsatz der gesamten Bevölkerung der UdSSR darstellt, können daraus keine absoluten Zahlen oder gar allgemeine Trends abgeleitet werden.

Es ist höchst bezeichnend, daß die veröffentlichten Resultate der Volkszählung von 1939 nicht die Verteilung der Bevölkerung nach den verschiedenen Gebieten einschließen. Diese Informationen, die Volkszählungstabellen normalerweise angeben, hätten es ermöglicht, die Zahl der Menschen in den Sklavenlagern mit einiger Genauigkeit zu schätzen, da es bestimmte Distrikte gab, wo mit Sicherheit bekannt war, daß sich dort so gut wie keine freie Bevölkerung befindet.

Ein deutlicher Beweis für die Anwesenheit von Kindern, Müttern, schwangeren Frauen, alten Männern und Frauen in Rußlands Arbeitslagern findet sich im Strafarbeitsgesetz vom 1.8.1933. Der Artikel 46 gibt an:

Weibliche Verurteilte können ihre Kinder bis zum Alter von 4 Jahren mit sich nehmen. Ebenso können Kinder in diesem Alter, die nachweislich keine Mutter haben, bei ihren Vätern bleiben, wenn diese zu Freiheitsstrafen verurteilt worden sind.

Große Besorgnis für Frauen und ihre Kinder zeigt man noch in anderer Weise:

Schwangere Frauen oder solche, die ihre Kinder stillen, sollen nicht zu Strafarbeit außerhalb ihres Wohnortes geschickt werden. Vor und nach der Geburt sollen sie gemäß der Frist, wie sie im Arbeitsgesetz der RSFSR angegeben ist, völlig von Strafarbeit befreit sein: Sie erfreuen sich all jener Privilegien, wie sie im Gesetz über schwangere Frauen und stillende Mütter niedergelegt sind. [85]

Sklavenarbeit ist generell sehr unproduktiv. Die russische Regierung macht davon in solch enormem Umfang Gebrauch, weil sie vergleichsweise soviel ärmer an Kapital als an menschlicher Arbeitskraft

ist als die fortgeschrittenen Länder Westeuropas und die USA. Gleichzeitig trägt sie paradoxerweise so dazu bei, durch Arbeitskräftemangel entstandene Engpässe zu überwinden, wie es sie in manchen Regionen und Distrikten gibt. In allen geschichtlichen Perioden, wenn die Arbeitskraft knapp wurde, griff der Staat zu gesetzlicher Beschränkung der Freiheit der Arbeiter, so in Westeuropa im 14. und frühen 15. Jahrhundert, dann wieder im 17. Jahrhundert. Die Sklaven in Stalins Lagern waren eine grobe Abart der „industriellen Reservearmee“ der Arbeitslosen des traditionellen Kapitalismus; sie dienten dazu, den Rest der Arbeiter zu disziplinieren. Hinzu kommt, daß in der UdSSR so viele äußerst harte Arbeiten zu bewältigen waren (z.B. im hohen Norden), die von freien oder sogar nur halbfreien Arbeitern nur für hohe materielle Anreize durchgeführt worden wären. Trotz ihrer extrem niedrigen Produktivität ist Sklavenarbeit in solchen Fällen noch die billigste, wenn nicht gar die einzigste Methode. Dies wird aus folgendem Auszug aus der Iswestija deutlich. Bei der Beschreibung der Arbeiten an einer neuen Eisenbahnlinie in Sibirien hebt sie folgende Punkte hervor:

Bis zur Gegenwart dachte man, daß die Bausaison nicht mehr als 100 Tage im Jahr andauert. Der Winter ist sehr kalt, 50° C unter Null. Aber die Bauarbeiter haben bewiesen, daß man selbst unter solchen Bedingungen das ganze Jahr über ohne Unterbrechungen bauen kann. [86]

Man kann diesen Abschnitt kaum besser beenden als mit dem Zitat Wyschinskis:

Arbeitsenthusiasmus, sozialistisches Bewußtsein und das stolze Gefühl der Pflicht gegenüber dem Staat, dem Vaterland und dem Sowjetvolk entscheidet die Frage der Arbeitsdisziplin bei uns – keine Strafen oder Androhungen krimineller Vergeltung wie in kapitalistischen Ländern. [87]

 

 

Anmerkungen

1. Eine sehr gute Darstellung der Veränderungen im Management der russischen Industrie findet man bei G. Bienstock, S.M. Schwartz und A. Yugow: Management in Russian Industry and Agriculture, Oxford University Press, 1944.

2. A. Baykow: The Development of the Soviet Economic System, London 1946, S.115.

3. Ebda., S.116.

4. All-Union Communist Party, (Bolschewiki) in Resolutions and Decisions of the Congresses and Plenums of the Central Committee, Russisch, Moskau 1941, sechste Ausgabe, Bd.II, S.811 (im folgenden zitiert: A.U.C.P. in Resol.).

5. Ebda., S.812.

6. Socialism Victorious, London 1934, S.137

7. Za Industrializatsiu (Mitteilungsblatt des Kommissariats für Schwerindustrie, Moskau), 16. April 1934.

8. L. Gintsburg und E. Paschukanis: Course of Soviet Economics Law, Russisch, Moskau 1935, Bd.1, S.8.

9. Prawda, 11.3.1937.

10. E.L. Granowski und B.L. Markus, Hrsg.: The Economics of Socialist Industry, Russisch, Moskau 1940, S.579.

11. Ebda., S.563.

12. H. Johnson, Bischof von Canterbury: The Socialist Sixth of the World, London 1944, 19. Auflage, S.280.

13. Trud (Tageszeitung der Gewerkschaft, Moskau), 8. Juli 1933, zit. nach M. Gordon: Workers Before and After Lenin, New York 1941, S.104-105.

14. G.K. Ordschonikidse: Ausgewählte Artikel und Ansprachen, 1911-1937, Russisch, Moskau 1939, S.359.

15. Prawda, 29. Dezember 1935.

16. Beschlüsse des Allrussischen Zentralrats der Gewerkschaften, 2. Januar, 1933, Labour Legislation in U.S.S.R., Russisch, Moskau-Leningrad 1933, S.320.

17. V.I. Lenin: Werke. Ins Deutsche übertragen nach der vierten russischen Ausgabe, Berlin 1967, Bd.32, S.7. (Im folgenden nach dieser Ausgabe zitiert, wenn nicht anders vermerkt: Lenin, Werke.)

18. Elfter Kongreß der Kommunistischen Partei Rußlands (Bolschewiki), Stenographischer Bericht. Moskau April-Mai, 1922. Russisch, Moskau 1936, S.275.

19. Lohnarbeit in Rußland, Russisch, Moskau 1924, S.160; ebenso: Gewerkschaften in Rußland, 1926-1928, Russisch, Moskau 1928, S.358.

20. Trud, 23. April, 1949.

21. G.N. Alexandrow (Hrsg.), Das Sowjetische Arbeitstrecht, Russisch, Moskau 1949, S.166.

22. Professionalnye Soiuzy (Monatsorgan der Gewerkschaften), Moskau 1940, No.4-5.

23. Professionalnye Soiuzy, 1947, No.2.

24. I.T. Goljakow (Hrsg.) Die Arbeitsgesetzgebung, Russisch, Moskau 1947, S.15

25. G.N. Alexandrow und D.M. Genkin (Hrsg.) Das russische Arbeitsrecht, Russisch, Moskau 1946, S.106. Vgl. auch G.N. Alexandrow und G.K. Moskalenko (Hrsg.), Russisch, Moskau 1947, S.100-101.

26. Arbeitsgesetz der R.S.F.S.R., Russisch, Moskau 1937, Artikel 58, S.28.

27. Goljakow, a.a.O., S.15.

28. Trud, 13. April 1952.Goljakow, a.a.O., S.15.

29. Franz Neumann, Behemoth, London 1942, S.352-353

30. Ebda., S.353. (Hervorhebung durch T.C.)

31. Baykow, a.a.O., S.222.

32. G. Sorokin: Sozialistische Planung der Nationalökonomie der UdSSR, Russisch, Moskau 1946, S.95.

33. Die große Sowjetische Enzyklopädie, Russisch, Band über die UdSSR, Moskau 1948, Absatz 1751.

34. Trud, 20. April 1949.

35. A.I. Beskin: Die Organisation und Planung in der ölgewinnenden Industrie, Russisch, Moskau-Leningrad 1947, S.134

36. Der Bolschewik (Organ des Zentralkomitees der Partei), Moskau, 1952, No.5.

37. Za Industrializatsiu, März 1936.

38. A.A. Arutinian und B.L. Markus (Hrsg.), Die Entwicklung der Sowjetischen Wirtschaft, Moskau 1940, S.492.

39. A. Yugow, Russia’s Economic Front for War an Peace, London 1942, S.193.

40. Ebda., S.194.

41. Trud, 17. April, 1941.

42. Maschinoströnje (Organ des Kommissariats für Maschinenbau, Moskau), 11. Mai 1939.

43. Iswestija, 2. April 1936.

44. J. Maynard: The Russian Peasants: And Other Studies, London 1942, S.340.

45. Die ersten Berichte über Morde und Sabotage an Stachanowisten nach der Einführung des Stachanow-Systems erschienen in: Iswestija, 23. August 1935, 27. September 1935; Prawda, 2., 21. und 22. November 1935; Trud, 1. November 1935. Viele weitere ließen sich hinzufügen.

46. Beskin, a.a.O., S.31.

47. Lenin, Werke, Bd.20, S.145.

48. Arbeitsgesetzbuch, 1922, Russisch, Moskau 1922, Art.37.

49. Zitiert nach V. Serge: Russia Twenty Years After, New York 1937, S.66.

50. Eine Sammlung von Gesetzen und Verordnungen der Arbeiter- und Bauernregierung der UdSSR, Russisch (Moskau), 1932, No.84, Artikel 516 (im folgenden zitiert: Ges. Gesetze der UdSSR).

51. Iswestija, 17.12.1930.

52. Arbeitsgesetzbuch der R.S.F.S.R., Russisch

53. Za lndustrializatsiu, 12. Februar 1931.

54. Eine Sammlung von Beschlüssen und Verordnungen der Regierung der UdSSR, Russisch (Moskau), (im folgenden zitiert: Ges. Beschlüsse der UdSSR.), 1938, No.58, Art.329.

55. Serge, a.a.O., S.6S.

56. Eine Sammlung von Gesetzen und Verordnungen der Arbeiter- und Bauernregierung der R.S.F.S.R., Russisch (Moskau) (im folgenden zitiert: Ges. Gesetze der R.S.F.S.R.), 1932, No.85, Art.371.

57. Beschlüsse des Zentralkomitees der Kommunistischen Partei (Bolschewiki) und des Rats der Volkskommissare der UdSSR über die wichtigsten Probleme des Sozialistischen Aufbaus (Leningrad 1933), S.127-130.

58. Ges. Beschlüsse der UdSSR, 1939, No.1, Art.1.

59. Oberster Sowjet der UdSSR, Mitteilungsblatt, Russisch, Moskau 1940, No.20.

60. Oberster Sowjet, Mitteilungsblatt, Russisch, Moskau 1940, No.42.

61. Alexandrow und Genkin, a.a.O., S.278.

62. A.a.O., S.273-274.

63. A.a.O., S.275.

64. Vgl. G.N. Alexandrow: Soviet Labour Law, (1949).

65. Ges. Gesetze der R.S.F.S.R., 1927, No.49, Art.330; ebenso: Strafprozeßordnung der R.S.F.S.R., Russisch (Moskau 1937), Artikel 58, Abs.14 – Hervorhebung durch T.C.

66. V. Gsowski: Soviet Civil Law (Ann Arbor 1948), Bd.1, S.805.

67. Arbeitsgesetzbuch 1922, Russisch (Moskau 1922), Art.129, S.18.

68. Women Workers and their Protection in Russian Industry, in International Labour Review, Oktober 1929.

69. G.N. Serebrennikow, Zhenskii Trud v S.S.S.R. (Moskau 1934), S.204. Zitiert nach J.Grunfeld in Women’s Work in Russia’s Planned Economy, Social Research, Februar 1942. Serebrennikow vermied es allerdings, derartige Informationen in sein Buch The Position of Women in the U.S.S.R. (London 1937) aufzunehmen, das speziell für nicht-russische Leser geschrieben worden war.

70. Russian News Bulletin, 30. Juli 1941.

71. S. Wolfsson, Socialism and the Family, in Pod Znamenem Marxisma, (Theoretisches Organ der Partei), Moskau 1936. Zitiert nach R. Schlesinger, The Family in the U.S.S.R., London 1949, S.287.

72. Vgl. International Labour Conference, 18. Sitzung, Employment of Women on Underground Work in Mines of All Kinds, Report VI, Genf 1934.

73. C. Haldane: Russian Newsreel, London 1942, S.151.

74. M. Hindus: Russia Fights On, London 1942, S.135.

75. Prawda, 1.1.1939.

76. D.J. Dallin und B.I. Nikolaewski: Forced Labour in Soviet Russia, London 1948, S.153. Vgl. auch: Arbeiter oder Ausgebeutete, Das System der Arbeitslager in Sowjetrußland, München 1948.

77. Ebda., S.52.

78. The Corrective Labour Code of R.S.F.S.R., Russisch, Moskau 1933.

79. Die große Sowjetische Enzyklopädie, Russisch, Bd.29, S.600-602.

80. Dallin und Nikolaewski, a.a.O., S.54-62.

81. A. Ciliga: The Russian Enigma, London 1940, S.249.

82. Ergänzungen zu den Verordnungen des Rats der Volkskommissare der UdSSR und des Zentralkomitees der Kommunistischen Partei der Sowjetunion (b), Russisch, No.127 vom 17.1.1941. o.Jg. Fotokopie der Universal Press for the American Council of Learned Societies, New York 1950.

83. Ebda., S.10.

84. Dallin und Nikolaewski, a.a.O., S.165.

85. Chronologische Sammlung der Gesetze und Erlasse des Präsidiums des Obersten Sowjet und der Verordnungen der Regierung der R.S.F.S.R. bis zum 1. März 1940, Moskau 1941.

86. Iswestija, 20.12.1937.

87. A.Ya. Wyschinsky (Hrsg.): Die Gesetzgebung des Sowjetstaates, Russisch, Moskau 1938, S.514-515.

 


Zuletzt aktualisiert am 21.1.2004