Rosa Luxemburg


Der Achtstundentag auf dem Parteitag

(September 1902)


Leipziger Volkszeitung, Nr. 217, 19. September 1902.
Rosa Luxemburg, Gesammelte Werke, Bd. 1, 2. Hbd., S. 287–290.
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Wenn die ausgedehnte Debatte über den achtstündigen Arbeitstag, die sich auf unserem Parteitag [1*] am Mittwoch und Donnerstag an den Bericht über die parlamentarischc Tätigkeit angeschlossen hat, auch mit der üblichen Überweisung der betreffenden Anträge an die Fraktion geendet hat, so werden unsere Reichstagsabgeordneten doch hoffentlich aus dieser Debatte ersehen haben, daß ihr Vorgehen in der Frage des Achtstundentages in weiten Parteikreisen eine gewisse Unbefriedigung hervorgerufen hat. Die von dem Genossen Eichhorn wie von einer großen Anzahl Berliner Delegierten angeschnittene Debatte war deshalb an sich sehr nützlich, nur ließ sie es vielleicht an einigen wichtigen Gesichtspunkten fehlen.

Es hieße in der Tat die Frage unserer parlamentarischen Taktik gegenuber dem Achtstundentag ins Grotesk-Winzige ziehen, wenn man sie, wie einige unserer Fraktionsmitglieder auf dem Parteitage, zur reinen Frage der Geschäftsordnung des Reichstages machte. Sogar zugegeben, daß den gewöhnlichen Parteisterblichen das richtige Verständnis für diese mysteriöse und verwickelte Materie, die sich die Geschäftsordnung des Reichstages nennt, fehlen mag, so kann die Geschäftsordnung doch nur darüber entscheiden, wann und in welcher Form wir im Reichstag die Forderung des Achtstundentages vorbringen. Der Schwerpunkt der Sache liegt aber unseres Erachtens darin, daß unsere Fraktion überhaupt nicht den Achtstundentag, sondern zunächst den Zehnstsundentag beantragt!

Nach den Äußerungen des Referenten über die parlamentarische Tätigkeit, Genossen Rosenow, sowie des Genossen Edmund Fischer ist es zweifellos, daß unsere Fraktion es für reinen Formalismus und kleinliche Pedanterie hält, darin zu unterscheiden, ob wir im Reichstag das Gesetz des achtstündigen Arbeitstages fordern oder den zehnstündigen Arbeitstag mit späterer Aussicht auf Übergang zum Achtstundengesetz. Tatsächlich indes handelt es sich hier nicht um Formalitäten, sondern um das Wesen unserer Taktik in diesem Falle.

Es ist klar, daß man, wenn man den Achtstundentag will, nicht den Zehnstundentag fordern muß, sondern umgekehrt wird ein Schuh daraus: wenn überhaupt Aussicht vorliegt, daß wir die gesetzliche Beschränkung der Arbeitszeit auf zehn Stunden erreichen können, so nur in dem Falle, daß wir unausgesetzt unsere Forderung des Achtstundentages mit allem Nachdruck vertreten. Die ganze bisherige Erfahrung hat gezeigt, daß nur, indem wir von der bürgerlichen Gesellschaft alles forderten, was sie zu gewähren imstande ist, es uns hier und da gelungen ist, ein Weniges zu erreichen. Und es ist erst ein neuer Grundsatz der sogenannten „praktischen Politik“ in unserer Partei, daß man umgekehrt hofft, durch Bescheidenheit und Mäßigung im Fordern Großartiges erreichen zu können.

Wir betrachten deshalb das Bebelsche Argument, auf das sich Edmund Fischer berufen hat, als total falsch, das Argument nämlich, welches lautet: Wir wollen den Zehnstundentag fordern, damit wir die bürgerlichen Parteien zwingen, zu zeigen, ob es ihnen mit dieser oft versprochenen Reform ernst sei. So populär und ansprechend diese taktische Wendung erscheinen mag, so ist sie doch durchaus verfehlt. Es gibt doch wahrhaftig keinen Menschen, der je geglaubt hätte, daß es unsere zu weitgehenden Forderungen waren, die den bürgerlichen Parteien unmöglich machten, ihren guten Willen zu zeigen. Im Gegenteil, alle Welt weiß sehr wohl, daß, wenn die bürgerliche Mehrheit des Reichstages auch nur die zehnstündige Arbeitszeit zum Gesetz einmal machen wollte, sie dabei unserer Unterstützung ganz sicher sein dürfte. Ja, gerade dadurch, daß wir das Achtstundengesetz fordern, zwingen wir die Bourgeoisie, wenigstens ihren guten Willen mit einer viel bescheideneren Reform zu zeigen. Hier wie sonst ist es nur unser Druck, unser Auf-die-Spitze-treiben der bürgerlichen Reformen, die überhaupt das Quentchen „guten Willen“ aus der Bourgeoisie herauspressen. Und da liegt es auf der Hand, wie unlogisch die Berechnung ist, dadurch den bürgerlichen Parteien ihren sogenannten guten Willen zu entlocken, daß man den Druck auf sie aufgibt.

Freilich hat unsere Fraktion nicht etwa formell auf die Forderung der achtstündigen Arbeitszeit verzichtet. Sie hat sie aber auch nur formell beibehalten. Denn es liegt auf der Hand, daß, wenn schon die Sozialdemokratie, die einzige Partei, die bis jetzt konsequent an der ungekürzten Forderung der gesetzlichen achtstündigen Arbeitszeit festhielt, sie selbst in die weite Ferne, hinter eine andere nähere Forderung rückt und somit ihre Unausführbarkeit für jetzt zugibt, diese Reform für die bürgerliche Gesellschaft erst recht nicht mehr in Betracht kommt. Durch das Hinausschieben des Achtstundentages in die weitere Ferne, hinter die nächste Forderung des Zehnstundengesetzes, scheidet der Achtstundentag – darüber dürfen wir uns nicht täuschen – tatsächlich aus dem Bereiche unserer praktischen Politik aus.

Der achtstündige gesetzliche Arbeitstag gehört aber zu den Forderungen unseres Minimalprogramms, das heißt, er ist das allergeringste Minimum an sozialer Reform, das wir als Vertreter der Arbeiterinteressen von dem heutigen Staate zu fordern und zu erwarten die Pflicht haben. Die Zerstückelung auch dieser Minimalforderung in noch kleinere Brocken widerspricht unserer gesamten Taktik. Ungekürzt stellen wir unsere Minimalforderungen auf, und wenn wir auch jede Abschlagszahlung akzeptieren, so überlassen wir doch den bürgerlichen Parteien selbst, unsere Forderungen ihren Tagesinteressen anzubequemen.

Schlagen wir hingegen den von unserer Fraktion in der Angelegenheit des Achtstundentages betretenen Weg ein, dann hören wir auf, die Partei des weitestgehenden sozialen Fortschritts zu sein. Denn in der Tat, wie stehen wir schon jetzt mit unserer Forderung des allgemeinen zehnstündigen Arbeitstages im Reichstag da, angesichts der Petition des christlichen Bergarbeiterverbandes in Oberschlesien, die den achtstündigen Arbeitstag fordert. Und vor allem, in welche Lage stellen wir unsere Gewerkschaften, die bereits um die neunstündige, achtstündige Arbeitszeit kämpfen und sie hier und da bereits durchgesetzt haben?

Dieses Auswechseln unserer Minimalforderungen in eine noch kleinere Scheidemünze bürgerlicher Forderungen, wie wir sie in der behandelten Frage beachten, ist, noch abgesehen von allen praktischen Rücksichten, aus dem Grunde betrübend, weil ihm ein gefährlicher Zug zugrunde liegt. Aus den Äußerungen unserer Abgeordneten Rosenow, Edmund Fischer und anderer ließ sich zweifellos heraushören, daß unsere Fraktion sich einfach von der angeblichen Aussichtslosigkeit des Achtstundengesetzes im heutigen Reichstag hat hypnotisieren lassen. Würden wir aber anfangen, selbst an die praktische Unmöglichheit, an die Ungeheuerlichkeit unserer Forderungen zu glauben, dann wäre dies die traurigste moralische Konzession an die bürgerliche Gesellschaft.

Wir haben nicht viel Hoffnung, daß die der Fraktion nunmehr überwiesenen Anträge ihr Vorgehen im Reichstag zunächst beeinflussen werden. Um so mehr möchten wir die ausgezeichneten Ausführungen der Genossin Zetkin auf dem Parteitage beherzigen: Draußen, im Lande, in der Agitation, soll der Schwerpunkt des Kampfes um den Achtstundentag liegen und nicht im Reichstag. Auch in dieser Frage soll unserer parlamentarischen Aktion der richtige Anstoß und der nötige Nadhdruck erst von der großen Arbeitermasse gegeben werden. Und diese kennt keine diplomatischen Kniffe: sie hält an der Forderung der achtstündigen Arbeitszeit fest, die von der internationalen Sozialdemokratie seit Jahrzehnten vertreten wird und zu deren Gunsten sie bereits zwölf Maifeste unter schweren Opfern gefeiert hat.


Anmerkung

1*. Der Parteitag der deutschen Sozialdemokratie fand vom 14. bis 20. September 1902 in München statt.


Zuletzt aktualisiert am 29. Juni 2019