Friedrich Engels

 

Revolution und Konterrevolution in Deutschland

 

VII. [Die Frankfurter Nationalversammlung]

Wie unseren Lesern vielleicht noch erinnerlich ist, haben wir in den sechs bisherigen Artikeln die revolutionäre Bewegung in Deutschland bis zu den zwei großen Siegen verfolgt, die das Volk am 13. März in Wien und am 18. März in Berlin davon trug. Wir haben gesehen, daß in Österreich wie in Preußen konstitutionelle Regierungen errichtet und daß liberale, d.h. bourgeoise Grundsätze als Richtschnur der ganzen künftigen Politik verkündet wurden; und der einzige merkliche Unterschied zwischen den beiden großen Brennpunkten der Bewegung bestand darin, daß in Preußen die liberale Bourgeoisie in Person zweier reicher Kaufleute, der Herren Camphausen und Hansemann, unmittelbar die Zügel der Macht ergriff, während in Österreich, wo die Bourgeoisie politisch weit weniger geschult war, die liberale Bürokratie in die Ämter einzog und beteuerte, die Macht als Treuhänder der Bourgeoisie auszuüben. Wir haben weiter gesehen, wie die Parteien und Gesellschaftsklassen, die bis dahin durch die Opposition gegen das alte Regime alle geeint gewesen, sich nach dem Siege oder sogar noch während des Kampfes entzweiten und wie dieselbe liberale Bourgeoisie, die allein aus dem Sieg Nutzen zog, sofort gegen ihre Verbündeten von gestern Front machte, eine feindliche Haltung gegen jede weiter fortgeschrittene Klasse oder Partei einnahm und mit den besiegten feudalen und bürokratischen Mächten ein Bündnis schloß. In der Tat war schon bei Beginn des revolutionären Dramas deutlich erkennbar, daß die liberale Bourgeoisie sich gegen die besiegten, aber nicht vernichteten feudalen und bürokratischen Parteien nur behaupten konnte, wenn sie sich auf die im Volk wurzelnden radikaleren Parteien stützte, und daß sie gegen den Ansturm dieser fortgeschritteneren Massen gleichermaßen auf die Unterstützung des Feudaladels und der Bürokratie angewiesen war. Daraus ergab sich deutlich genug, daß die Bourgeoisie in Österreich und Preußen nicht genügend Kraft besaß, um sich an der Macht zu halten und die Staatseinrichtungen entsprechend ihren Bedürfnissen und Auffassungen umzugestalten. Das liberale Bourgeoisieministerium war nur eine Zwischenstation, von dem aus das Land, je nach der Wendung, die die Dinge nehmen würden, entweder zu der höheren Stufe der einheitlichen Republik vorwärtsschreiten oder in das alte klerikal-feudale und bürokratische Regime zurückfallen mußte. Auf alle Fälle war die eigentliche Entscheidungsschlacht erst noch zu schlagen; die Märzereignisse hatten den Kampf nur eingeleitet.

Da Österreich und Preußen die beiden führenden deutschen Staaten waren, wäre jeder entscheidende revolutionäre Sieg in Wien oder Berlin für ganz Deutschland von entscheidender Bedeutung gewesen. Und soweit die Ereignisse des März 1848 in diesen beiden Städten gediehen, waren sie für den Verlauf der Dinge in ganz Deutschland entscheidend. Man brauchte daher auf die Vorgänge, die sich in den kleineren Staaten abspielten, gar nicht einzugehen, und wir könnten uns sehr wohl ausschließlich auf die Betrachtung der österreichischen und preußischen Angelegenheiten beschränken, wenn das Vorhandensein dieser kleineren Staaten nicht der Anlaß zur Bildung einer Körperschaft gewesen wäre, die durch die bloße Tatsache ihres Bestehens der schlagendste Beweis für die anomale Lage in Deutschland und für die Unvollständigkeit der jüngsten Revolution war – einer Körperschaft, so abnorm, so lächerlich schon durch die Stellung, die sie einnahm, und dabei so erfüllt von ihrer eigenen Wichtigkeit, daß die Geschichte höchstwahrscheinlich nie ein Gegenstück dazu liefern wird. Diese Körperschaft war die sogenannte Deutsche Nationalversammlung in Frankfurt am Main.

Nach den Siegen des Volkes in Wien und Berlin verstand es sich von selbst, daß eine Repräsentativversammlung für ganz Deutschland zusammentreten müsse. Diese Körperschaft wurde also gewählt und trat in Frankfurt neben dem alten Bundestag zusammen. Von der Deutschen Nationalversammlung erwartete das Volk, sie werde alle strittigen Fragen lösen und als höchste gesetzgebende Gewalt des ganzen Deutschen Bundes tätig sein. Dabei hatte aber der Bundestag, der sie einberufen, ihre Befugnisse in keiner Weise festgelegt. Niemand wußte, ob ihre Beschlüsse Gesetzeskraft haben oder der Bestätigung durch den Bundestag und die einzelnen Regierungen unterliegen sollten. In dieser verworrenen Lage hätte die Versammlung, wenn sie auch nur einen Funken von Energie besessen, den Bundestag – die bei weitem unpopulärste Körperschaft in Deutschland – ohne weiteres auflösen, nach Hause schicken und durch eine aus ihrer eigenen Mitte gewählten Regierung ersetzen müssen. Sie hätte sich zum einzig gesetzlichen Ausdruck des souveränen Willens des deutschen Volkes erklären und damit jedem ihrer Beschlüsse Gesetzeskraft verleihen müssen. Sie hätte sich vor allem eine organisierte bewaffnete Macht im Lande verschaffen müssen, stark genug, um jeden Widerstand seitens der Regierungen zu brechen. Und das alles war leicht, sehr leicht in jenem Anfangsstadium der Revolution. Aber das hieß viel zuviel erwarten von einer Versammlung, die sich in ihrer Mehrheit aus liberalen Advokaten und doktrinären Professoren zusammensetzte, einer Versammlung, die zwar den Anspruch erhob, die Blüte des deutschen Geistes und deutscher Wissenschaft zu verkörpern, die aber in Wirklichkeit nichts anderes war als die Bühne, auf der alte, längst überlebte politische Figuren ihre unfreiwillige Lächerlichkeit und ihre Impotenz im Denken wie im Handeln vor den Augen ganz Deutschlands zur Schau stellten. Diese Versammlung alter Weiber hatte vom ersten Tag ihres Bestehens mehr Angst vor der geringsten Volksbewegung als vor sämtlichen reaktionären Komplotten sämtlicher deutscher Regierungen zusammengenommen. Sie hielt ihre Beratungen unter den Augen des Bundestages ab, ja, sie bettelte förmlich um die Bestätigung ihrer Beschlüsse durch den Bundestag, denn ihre ersten Beschlüsse mußten durch diese verhaßte Körperschaft verkündet werden. Statt ihre eigene Souveränität zu behaupten, ging sie der Erörterung derart gefährlicher Fragen geflissentlich aus dem Wege. Statt sich mit einer Volkswehr zu umgeben, ging sie über alle gewalttätigen Übergriffe der Regierungen hinweg zur Tagesordnung über. Mainz wurde vor ihrer Nase in Belagerungszustand versetzt und die Bevölkerung der Stadt entwaffnet, aber die Nationalversammlung rührte sich nicht. [29] Später wählte sie den Erzherzog Johann von Österreich zum deutschen Reichsverweser und erklärte, alle ihre Beschlüsse sollten Gesetzeskraft haben; dann aber wurde der Erzherzog Johann in seine neue Würde erst eingesetzt, nachdem die Zustimmung aller Regierungen eingeholt worden war, und die Einsetzung erfolgte nicht durch die Nationalversammlung, sondern durch den Bundestag; und was die Gesetzeskraft der von der Versammlung gefaßten Beschlüsse betrifft, so wurde dieser Punkt von den größeren Regierungen niemals anerkannt und von der Nationalversammlung selbst nie nachdrücklich geltend gemacht; er blieb daher in der Schwebe. So erlebten wir das seltsame Schauspiel einer Versammlung, die den Anspruch erhob, die einzig gesetzliche Vertretung einer großen souveränen Nation zu sein, die aber gleichwohl nie den Willen oder die Kraft besaß, die Anerkennung ihrer Ansprüche zu erzwingen. Die Debatten dieser Körperschaft blieben ohne das geringste Ergebnis; sie waren nicht einmal von theoretischem Wert, da sie nur die abgedroschensten Gemeinplätze veralteter philosophischer und juristischer Schulen wiederkäuten; es gab keinen Satz, der in dieser Versammlung gesprochen oder vielmehr hergestammelt wurde, der nicht unendlich oft und tausendmal besser längst gedruckt gewesen.

So beließ die vorgeblich neue deutsche Zentralgewalt alles beim alten. Weit davon entfernt, die lang ersehnte deutsche Einheit herbeizuführen, entthronte sie nicht einmal die allerunbedeutendsten Fürsten, die Deutschland beherrschten; sie unternahm nichts, um ein festeres einigendes Band zwischen den einzelnen Ländern zu knüpfen; sie rührte keinen Finger, um die Zollschranken niederzureißen, die Hannover von Preußen und Preußen von Österreich trennten; sie machte nicht einmal den leisesten Versuch, die lästigen Gebühren abzuschaffen, die allenthalben in Preußen die Binnenschiffahrt behindern. Aber je weniger die Versammlung leistete, desto voller nahm sie den Mund. Sie schuf eine deutsche Flotte – auf dem Papier; sie annektierte Polen und Schleswig; sie ließ Deutschösterreich gegen Italien Krieg führen, während sie den Italienern verbot, den Österreichern in ihre sicheren Schlupfwinkel in Deutschland zu folgen; sie ließ die Französische Republik hoch- und nochmals hochleben und empfing Abgesandte aus Ungarn, die sicher mit weit verworreneren Vorstellungen über Deutschland heimkehrten, als sie bei ihrer Ankunft gehabt.

Diese Versammlung war zu Beginn der Revolution das Schreckgespenst aller deutschen Regierungen gewesen. Sie hatten mit ausgesprochen diktatorischem, revolutionärem Vorgehen der Versammlung gerechnet – gerade wegen der großen Unbestimmtheit, in der man die Befugnisse hatte belassen müssen. Die Regierungen spannen daher ein weitreichendes Netz von Intrigen, um den Einfluß dieser gefürchteten Körperschaft zu schwächen; es stellte sich jedoch heraus, daß sie mehr Glück als Verstand hatten, denn die Nationalversammlung besorgte die Geschäfte der Regierungen besser, als sie sie selbst hätten besorgen können. Zu den Intrigen gehörte vor allem die Einberufung lokaler gesetzgebender Versammlungen, und so beriefen denn nicht nur die kleineren Staaten Parlamente ein, sondern auch Österreich und Preußen ließen verfassunggebende Versammlungen zusammentreten. Wie im Frankfurter Abgeordnetenhaus hatten auch in diesen die liberale Bourgeoisie oder die mit ihr im Bunde stehenden liberalen Advokaten und Bürokraten die Mehrheit, und die Dinge nahmen überall so ziemlich die gleiche Wendung – mit dem einzigen Unterschied, daß die Deutsche Nationalversammlung das Parlament eines imaginären Landes war, da sie die Aufgabe, deren Erfüllung doch ihre erste Lebensbedingung war, nämlich die Schaffung eines geeinten Deutschlands, von sich gewiesen hatte, und daß sie die imaginären Maßnahmen einer von ihr selbst geschaffenen imaginären Regierung diskutierte, die nie verwirklicht werden sollten, und imaginäre Beschlüsse faßte, um die sich kein Mensch kümmerte. In Österreich und Preußen dagegen waren die konstituierenden Körperschaften wenigstens wirkliche Parlamente, die wirkliche Regierungen stürzten und einsetzten und mindestens eine Zeitlang den Fürsten, mit denen Sie im Kampfe lagen, ihre Beschlüsse aufzwangen. Auch sie waren feige, und es fehlte ihnen der Weitblick für revolutionäre Beschlüsse; auch sie verrieten das Volk und legten die Macht wieder zurück in die Hände des feudalen, bürokratischen und militärischen Despotismus. Aber sie waren dabei wenigstens gezwungen, praktische Fragen von unmittelbarem Interesse zu erörtern und auf der Erde zu leben mit den anderen Menschen, während die Frankfurter Schwätzer niemals glücklicher waren, als wenn sie „im Luftreich des Traums“ [30] umherschwirren konnten. Daher bildeten die Verhandlungen der Wiener und Berliner verfassunggebenden Versammlungen einen wichtigen Abschnitt der deutschen Revolutionsgeschichte, während die gequälten Ergüsse des Frankfurter Narrenkollegiums nur für Sammler literarischer und antiquarischer Kuriositäten Interesse bieten.

Das deutsche Volk, tief durchdrungen von der Notwendigkeit, mit der schädlichen territorialen Zerrissenheit aufzuräumen, die die Gesamtkraft der Nation zersplitterte und wirkungslos machte, erwartete von der Frankfurter Nationalversammlung eine Zeitlang wenigstens den Anbruch einer neuen Ära. Aber das kindische Gebaren dieser Gesellschaft von Neunmalweisen kühlte die Begeisterung der Nation rasch ab. Die schmachvollen Vorgänge anläßlich des Waffenstillstandes von Malmö (September 1848) [31] führten zu einem Entrüstungssturm des Volkes gegen eine Körperschaft, von der man erhofft hatte, sie werde der Nation freies Feld für ihre Betätigung schaffen, und die statt dessen, getrieben von einer Feigheit ohnegleichen, nur die Grundlagen, auf denen das jetzige konterrevolutionäre System sich erhebt, in alter Festigkeit wiederhergestellt hat.

London, Januar 1852

 

 

Anmerkungen

29. Im Frühjahr 1848 gab es in Mainz blutige Zusammenstöße zwischen der Bürgerwehr und preußischen Soldaten. Diese Ereignisse riefen in Deutschland ein breites Echo hervor und wurden Gegenstand einer Debatte im Frankfurter Parlament. Das Parlament begnügte sich damit, eine Untersuchungskommission zu ernennen. Sie legte ihren Bericht vor, nachdem die Mainzer Bürgerwehr schon von preußischen Soldaten entwaffnet worden war.

30.im Luftreich des Traums“ – Heine, Deutschland. Ein Wintermärchen, Kaput VII. (In der New-York Daily Tribune deutsch zitiert.)

31. Der Waffenstillstand zwischen Preußen und Dänemark wurde nach längeren Verhandlungen am 26. August 1848 in Malmö (Schweden) auf sieben Monate abgeschlossen. In dem Vertrag war festgelegt, daß Schleswig-Holstein eine von Preußen und Dänemark eingesetzte vorläufige Regierung erhalten solle und die schleswigschen von den holsteinischen Truppen getrennt werden müssen. Durch die Bedingungen des Waffenstillstandes wurden die revolutionär-demokratischen Errungenschaften in Schleswig-Holstein zunichte gemacht und die dänische Herrschaft über die beiden Herzogtümer faktisch aufrechterhalten. Damit hatte sich Preußen über die Absichten des Deutschen Bundes, in dessen Namen der Krieg geführt worden war, hinweggesetzt. Dennoch stimmte die Frankfurter Nationalversammlung nach anfänglicher Weigerung am 16. September 1848 diesen Waffenstillstandsbedingungen zu. Am nächsten Tag protestierten 20.000 Demokraten auf der Pfingstweide bei Frankfurt a.M. gegen diesen Beschluß. In Frankfurt selbst kam es am 18. September zu Barrikadenkämpfen gegen preußische und österreichische Truppen.

 


Zuletzt aktualisiert am 16.4.2004