John Reed

Zehn Tage, die die Welt erschütterten


Beilagen zu Kapitel III

1.
Resolution der bolschewistischen Fraktion, angenommen von der
Gesamtrussischen Konferenz der Fabrik- und Werkstättenkomitees
zum Referat des Genossen Larin

I.

1. Nachdem die Selbstherrschaft auf politischem Gebiet gestürzt worden ist, strebt die Arbeiterklasse danach, auch auf dem Gebiet ihrer Produktionstätigkeit der demokratischen Ordnung zum Siege zu verhelfen. Ausdruck dieses Bestrebens ist die Idee der Arbeiterkontrolle, die in der bestehenden Situation der wirtschaftlichen Zerrüttung, die durch die verbrecherische Politik der herrschenden Klassen heraufbeschworen wurde, natürlicherweise entstanden ist.

2. Die Organisierung der Arbeiterkontrolle ist eine ebensolche gesunde Erscheinungsform der Initiative der Arbeiter auf dem Gebiete der Produktion, wie die Organisation der Parteitätigkeit auf dem Gebiet der Politik, wie die Organisation der Gewerkschaftsverbände auf dem Gebiete der Arbeits- und Lohnverhältnisse, wie die Organisierung von Genossenschaften auf dem Gebiet des Konsums und die Organisierung von Klubs auf dem Gebiet der Kultur.

3. Die Arbeiter sind mehr als die Besitzer an einer richtigen und kontinuierlichen Arbeit der Industriebetriebe interessiert. Die Arbeiterkontrolle gewährleistet in dieser Beziehung die Interessen der gesamten heutigen Gesellschaft, des ganzen Volkes besser als allein nur das selbstherrliche Gutdünken der Besitzer, die sich von Erwägungen ihres eigennützigen materiellen oder politischen Vorteils leiten lassen. Darum ist die Arbeiterkontrolle nicht nur eine Forderung des Proletariats, sondern sie liegt auch im Interesse des ganzen Landes und muß von der revolutionären Bauernschaft und der revolutionären Armee unterstützt werden.

II.

4. Angesichts der negativen Einstellung der Mehrheit der Kapitalisten zur Revolution ist eine richtige Verteilung der Materialien und des Brennstoffs und eine normale Leitung der Arbeiten, wie die Erfahrung hinreichend erwiesen hat, ohne Arbeiterkontrolle ganz unmöglich.

5. Allein die Arbeiterkontrolle über die kapitalistischen Betriebe, die ein bewußtes Verhältnis zur Sache herausbildet und ihre gesellschaftliche Bedeutung klarmacht, wird günstige Bedingungen schaffen für eine bewußte feste Arbeitsdisziplin und für eine möglichst hohe Arbeitsproduktivität.

6. Der bevorstehende Übergang der Wirtschaft zur Friedensproduktion und im Zusammenhang damit die Neuverteilung der Arbeitskräfte im Lande unter den Betrieben ist nur bei demokratischer Selbstverwaltung der Arbeiter selbst hinsichtlich der Verfügung über ihre Person im Zuge der Neuverteilung der Arbeitskräfte ohne schwerste Erschütterungen denkbar. Darum ist die Einführung der Arbeiterkontrolle eine der unumgänglichen Voraussetzungen für die Demobilisierung der Industrie.

7. Entsprechend der von der politischen Partei des russischen Proletariats, der Sozialdemokratischen Arbeiterpartei Rußlands (Bolschewiki), aufgestellten Losung: „Arbeiterkontrolle im gesamtstaatlichen Maßstab“, muß die Arbeiterkontrolle, um fruchtbringende Resultate zu erzielen, alle kapitalistischen Betriebe umfassen, darf sie nicht zufällig, nicht systemlos sein, sondern muß organisiert und planmäßig errichtet werden, nicht losgelöst vom wirtschaftlichen Leben des Landes insgesamt.

8. Das Wirtschaftsleben des Landes, Landwirtschaft wie Industrie, Handel und Verkehrswesen, muß einem Plan untergeordnet sein, der der Befriedigung der persönlichen und wirtschaftlichen Bedürfnisse der breiten Volksmassen dient, der von deren gewählten Vertretern bestätigt ist und der unter der Leitung dieser Vertreter durch die entsprechenden staatlichen und lokalen Institutionen zur Durchführung des Wirtschaftsplans realisiert wird.

9. Der Teil des Plans, der sich auf die Landwirtschaft bezieht, wird unter der Kontrolle der Bauern- und Landarbeiterorganisationen durchgeführt; der Teil des Plans, der die Industriebetriebe betrifft, die mit Lohnarbeitern betrieben werden, sowie den Handel und das Transportwesen, ist unter der Kontrolle der Arbeiter durchzuführen. Dabei sind die Fabrikkomitees und die ihnen entsprechenden Komitees natürliche Organe der Arbeiterkontrolle; auf dem Arbeitsmarkt sind solche Organe die Gewerkschaftsverbände.

10. Die kollektiven Tarifverträge, die die Gewerkschaftsverbände für den größeren Teil der Arbeiter irgendeines Arbeitszweiges abgeschlossen haben, müssen von allen Besitzern der Betriebe dieses Zweiges im entsprechenden Gebiet eingehalten werden.

11. Die Arbeitsämter sollen in die Verwaltung der Gewerkschaftsverbände als proletarische Klassenorganisationen übergehen, die im Rahmen des allgemeinen Wirtschaftsplanes und in Übereinstimmung mit ihm wirken.

12. Die Gewerkschaftsverbände müssen das Recht erhalten, nach ihrem Ermessen bei jedweden Verstößen gegen Arbeitsverträge oder die Arbeitergesetzgebung hinsichtlich aller Arbeiter des betreffenden Arbeitszweiges vor Gericht Klage zu erheben.

13. In allen Angelegenheiten, die die Arbeiterkontrolle über die Produktion, die Verteilung der Arbeitskräfte und den Arbeitsmarkt betreffen, müssen die Gewerkschaftsverbände mit den Arbeitern des betreffenden Betriebes über deren Fabrikkomitee Verbindung aufnehmen.

14. Die innerbetriebliche Ordnung, Einstellung, Entlassung, Urlaub, Brackierung, Feststellung des Grades der Arbeitsfähigkeit und des fachlichen Könnens, Feststellung der Gründe für Lösung des Arbeitsvertrags, Konflikte mit der Werkleitung und sonstige Fragen des innerbetrieblichen Lebens dürfen nach Einführung der Arbeiterkontrolle ausschließlich nur mit Zustimmung und Bestätigung des Fabrikkomitees entschieden werden, dem auch das Recht zugestanden werden muß, Verwaltungsmitglieder des Betriebes abzulehnen.

15. Das Fabrikkomitee bildet eine Kontrollkommission zur Kontrolle über Richtigkeit und Sicherung sowohl der Versorgung des Betriebes mit Materialien, Brennstoffen, Aufträgen, Arbeitern und technischen Kräften (Inbegriffen auch Maschinenausrüstung) und allen anderen Bedarfsgegenständen sowie der Maßnahmen, als auch zur Kontrolle der Abstimmung der Tätigkeit des Betriebes mit dem allgemeinen Wirtschaftsplan. Die Werkleitung ist verpflichtet, den Arbeiterkontrolleuren zur Kenntnisnahme und Durchführung der Kontrolle alle Angaben zu machen, ihnen die Möglichkeit zu geben, diese Angaben zu überprüfen, und ihnen alle Geschäftsbücher des Betriebes vorzulegen.

16. Werden durch die Arbeiterkontrolle irgendwelche zweifelhaften Dinge oder Unrichtigkeiten aufgedeckt, die mit den eigenen Kräften und den Mitteln, die den Arbeitern des einzelnen Betriebes zur Verfügung stehen, nicht beseitigt oder geklärt werden können, wendet sich das Fabrikkomitee an die Versammlung aller Fabrikkomitees des entsprechenden Produktionszweiges des betreffenden Gebietes um Unterstützung. Die Versammlung erwirkt bei den zuständigen Institutionen zur Durchführung des Wirtschaftsplanes die notwendigen Maßnahmen, einschließlich des völligen Sequestrierens des Betriebes.

17. Die Fabrikkomitees einzelner Betriebe sollen sich nach Produktionszweigen zusammenschließen, um die Kontrolle über den ganzen Industriezweig im Sinne der Abstimmung seiner Arbeit mit dem allgemeinen Wirtschaftsplan und im Sinne der sächlichen Zweckmäßigkeit der Verteilung der Aufträge, Materialien, Brennstoffe, der technischen Ausrüstung und der Arbeitskräfte zu erleichtern sowie auch um die Zusammenarbeit mit den nach Produktionszweigen organisierten Gewerkschaftsverbänden besser zu gestalten.

18. Die städtischen Räte der Gewerkschaften und Fabrikkomitees vertreten das Proletariat in den staatlichen und örtlichen Institutionen zur Ausarbeitung und Durchführung des Wirtschaftsplans und zur Organisierung des Warenaustausches zwischen Stadt und Land; sie sind die oberste Instanz bei der Durchführung der Arbeiterkontrolle durch die Fabrikkomitees und Gewerkschaften im betreffenden Gebiet und erlassen allgemeinverbindliche Bestimmungen über die Arbeitsdisziplin bei der Durchführung von Arbeiten, die durch allgemeine Abstimmung der Arbeiter bestätigt werden.

19. Die Konferenz verlangt die Arbeiterkontrolle im gesamtstaatlichen Maßstab, doch fordert sie die Genossen schon jetzt auf, sie in dem Grade durchzuführen, wie sie nach Maßgabe der Kräfte in den einzelnen Orten möglich ist. Sie erklärt die Inbesitznahme einzelner Betriebe durch Arbeiter zu deren Gunsten als mit den Zielen der Arbeiterkontrolle nicht vereinbar. [1]


2.
Die bürgerliche Presse über die Bolschewiki

Russkaja Wolja schreibt am 28. (15.) Oktober:

„Der kritische Augenblick rückt näher. Es ist der kritische Augenblick für die Bolschewik!. Entweder sie liefern uns ... eine zweite Auflage der Ereignisse vom 3. bis 5. Juli, oder sie müssen zugeben, daß sie mit ihren Plänen und Bestrebungen, mit ihrer frechen Politik des Bruchs mit allen bewußten nationalen Elementen ein völliges Fiasko erlitten haben.

Welche Chancen haben die Bolschewiki für einen Erfolg?

Es ist schwer, auf diese Frage eine Antwort zu geben, denn die Hanpthilfsquelle der Bolschewiki ist ... die Unwissenheit der Massen. Sie spekulieren auf diese Unwissenheit, sie benutzen sie für eine hemmungslose Demagogie ...

Die Regierung muß eingreifen. Sie hat die moralische Unterstützung des Rates der Republik und muß ganz offen eine antibolschewistische Position beziehen ...

Wenn aber die Bolschewiki eine Aktion gegen die gesetzliche Macht provozieren sollten und damit den Deutschen eine Möglichkeit geben, zum Angriff überzugehen, muß man mit ihnen wie mit Putschisten und Verrätern verfahren ...“

Birshewyje Wedomosti vom 28. (15.) Oktober:

„Jetzt, da sich die Bolschewiki von der ganzen übrigen Demokratie abgespalten haben, ist es viel leichter, sie zu bekämpfen, und es hat auch jetzt keinen Sinn mehr, für diesen Kampf ihren Angriff abzuwarten. Im Gegenteil, die Regierung darf einen solchen Angriff nicht zulassen ...

Die Aufrufe der Bolschewiki zum Aufstand und zur Anarchie sind strafrechtlich zu verfolgende Handlungen, und selbst im freie-sten Lande würden die Verfasser solcher Appelle schwere Strafe erhalten. Denn das, was die Bolschewiki tun, ist kein politischer Kampf gegen die Regierung oder gar um die Macht, es ist eine Propagierung der Anarchie, der Pogrome, des Bürgerkriegs. Eine solche Propaganda muß mit der Wurzel ausgerottet werden; um den Kampf gegen die Pogromhetze aufzunehmen, wäre es sehr seltsam, abzuwarten, bis die Pogrome faktisch beginnen ...“

Nowoje Wremja vom 1. November (19. Oktober):

„... Warum läßt der Regierung nur das Datum des 20. Oktober keine Ruhe, und warum haben sie nicht der 20. September oder der 30. August beunruhigt? Rußland brennt und wird verwüstet nicht erst seit heute, und der Rauch dieser furchtbaren Brandstätte beißt unseren Bundesgenossen schon lange in die Augen.

Gab es in dieser Zeit wenigstens eine Verfügung der Regierung, die darauf gerichtet war, der Anarchie Einhalt zu gebieten, versuchte jemand die Feuersbrunst, die ganz Rußland erfaßt hat, zu löschen?

War sie dazu imstande?!

Die Regierung hatte für sich eine dringendere Aufgabe erfunden. Sie unterdrückte jenen Putsch (den Kornilowputsch), von dem man von allen Seiten verdutzt fragte: ‚Gab es ihn denn?‘ ...“


3.
Die gemäßigte sozialistische Presse über die Bolschewiki

Delo Naroda (die Zeitung der Sozialrevolutionäre) schrieb am 28. (15.) Oktober:

„Das schwerste Verbrechen der Bolschewiki gegen die Revolution besteht darin, daß sie alles Unglück, durch das die Massen so furchtbar leiden, ausschließlich durch die bösen Absichten der revolutionären Regierung erklären, wohingegen dieses Unglück in Wirklichkeit durch objektive Ursachen hervorgerufen ist.

Sie versprechen den Massen goldene Berge, wobei sie aber von vornherein wissen, daß sie keines ihrer Versprechen werden einlösen können; sie führen die Massen einen falschen Weg, sie betrügen sie in der Frage der Ursachen aller Schwierigkeiten ... Die Bolschewiki sind die gefährlichsten Feinde der Revolution ...“

Den (die Zeitung der Menschewiki) vom 30. (17. Oktober):

„Besteht darin die ‚Pressefreiheit‘? Nowaja Rus und Rabotschi Put rufen tagtäglich und offen zum Aufstand auf. Jeden Tag begehen diese beiden Zeitungen in ihren Spalten wirkliche Verbrechen. Jeden Tag hetzen sie zu Ausschreitungen ... Ist das ‚Pressefreiheit‘?

Die Regierung muß sich und uns schützen. Wir haben das Recht, zu fordern, daß die Regierungsmaschine nicht untätig bleibt, wenn das Leben der Bürger durch blutige Pogrome bedroht ist.“


4.
Jedinstwo

Plechanows Zeitung Jedinstwo stellte ihr Erscheinen ein paar Wochen nach der Machtübernahme durch die Sowjets ein. Entgegen den sehr verbreiteten Äußerungen in der Öffentlichkeit wurde Jedinstwo nicht von der Sowjetregierung verboten. In der letzten Nummer gab die Zeitung selbst zu, sie müsse ihr Erscheinen einstellen, weil sie nicht genügend Abonnenten habe ...


5.
Waren die Bolschewiki Verschwörer?

Die französische Zeitung Entente in Petrograd veröffentlichte am 15. November einen Artikel, in dem es unter anderem heißt:

„Die Regierung Kerenski diskutiert und zögert. Die Regierung Lenin-Trotzki greift an und handelt.

Letztere nennt man die Regierung der Verschwörer, aber das ist falsch. Regierung der Usurpatoren, ja, wie alle revolutionären Regierungen, die über ihre Gegner siegen. Verschwörer – nein!

Nein! Sie haben keine Verschwörung gesponnen. Im Gegenteil, offen, kühn, unzweideutig, ohne ihre Absichten zu verbergen, vermehrten sie ihre Agitation, verstärkten sie ihre Propaganda in den Fabriken, in den Kasernen, an der Front, auf dem Lande, überall. Sie legten sogar den Tag für ihren bewaffneten Aufstand vorher fest, das Datum der Machtergreifung ...

Sie Verschwörer? Nein, niemals ...“


6.
Aufruf gegen den Aufstand

Vom Zentralen Armeekomitee

... Vor allem bestehen wir auf der strikten Ausführung des organisierten Willens der Mehrheit des Volkes, der zum Ausdruck gebracht wird durch das Organ der Volksmacht, durch die Provisorische Regierung im Einvernehmen mit dem Rat der Republik und dem Zentralexekutivkomitee ...

Jeglicher Versuch, diese Macht durch Gewalt zu einem Zeitpunkt zu stürzen, da eine Regierungskrise unvermeidlich Desorganisation hervorruft, Zerrüttung im Lande und Bürgerkrieg mit sich bringt, wird von der Armee als konterrevolutionäre Aktion betrachtet und mit Waffengewalt unterdrückt werden ...

Die Interessen aller einzelnen Gruppen und Klassen müssen sich dem einheitlichen gemeinsamen Interesse unterordnen – nämlich der Hebung der Arbeitsproduktivität unserer Industrie und der gerechten Verteilung aller notwendigsten Bedarfsgüter.

Alle Leute, die Sabotage, Desorganisation und Unruhen stiften wollen, alle Deserteure, Plünderer und Tagediebe sind zu zwingen, im Hinterland der Armee schwere Arbeit zu verrichten ...

Wir schlagen der Provisorischen Regierung vor, aus diesen Leuten, die den Volkswillen mißachten, aus diesen Feinden der Revolution besondere Arbeitsabteilungen zu formieren und sie zu zwingen, im Hinterland, an der Front, in den Schützengräben, unter dem feindlichen Feuer zu arbeiten ...


7.
Ereignisse in der Nacht des 6. November

Gegen Abend begannen Gruppen von Rotgardisten die Druckereien der bürgerlichen Zeitungen zu besetzen. Dort wurden dann die Zeitungen Rabotschi Put und Soldat und verschiedene Proklamationen in Hunderttausenden von Exemplaren gedruckt. Die Stadtmiliz erhielt den Befehl, die Eindringlinge zu vertreiben, stellte aber fest, daß die Druckereien verbarrikadiert waren und von Bewaffneten verteidigt wurden. Soldaten, die den Befehl zum Angriff auf die Druckereien erhielten, verweigerten den Gehorsam.

Etwa um Mitternacht rückte ein Oberst mit einer Kompanie Offiziersschüler im Klub „Freier Geist“ an mit einem Haftbefehl gegen den Redakteur des Rabotschi Put. Im Handumdrehen hatte sich auf der Straße eine gewaltige Menschenmenge angesammelt und drohte, die Offiziersschüler zu lynchen. Daraufhin bat der Oberst, zusammen mit seinen Offiziersschülern in Schutzhaft genommen und in die Peter-Pauls-Festung gebracht zu werden. Dieser Bitte wurde entsprochen.

Um ein Uhr besetzte eine Abteilung Soldaten und Matrosen vom Smolny das Telegrafenamt. [2] Um ein Uhr fünfunddreißig wurde das Postamt besetzt. Gegen Morgen wurde das Militärhotel besetzt und um fünf Uhr die Telefonzentrale. [3] Bei Tagesanbruch wurde die Staatsbank umstellt. Um zehn Uhr morgens wurden alle Zugänge zum Winterpalast von Truppen abgeriegelt.

Redaktionelle Fußnoten

1. John Reed hatte Punkt 19 nicht angeführt.

2. Das Telegrafenamt wurde um zwei Uhr nachts besetzt

3. Die Telefonzentrale wurde um sieben Uhr morgens besetzt.





Zuletzt aktualisiert am 15.7.2008