Karl Renner

Die nationalen Minderheitsschulen

(1. März 1910)


Der Kampf, Jg. 3 6. Heft, 1. März 1910, S. 250–257.
Transkription u. HTML-Markierung: Einde O’Callaghan für das Marxists’ Internet Archive.


Ein Schlusswort

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Wir kommen vorwärts. Nicht ohne Genugtuung überblicken wir die vorliegenden acht Aufsätze über das Problem der Minderheitsschulen. Diese Diskussion ist an sich ein Ergebnis, ein Erfolg. Dass die österreichische Sozialdemokratie mitten im Kriegslärm und unter den Herausforderungen des nationalen Chauvinismus mit der überlegenen Ruhe, die nur das Bewusstsein innerer Kraft verleiht, sich das schwierigste Problem des nationalen Kampfes zu unterwinden und einem Anatomen vergleichbar mit sicherer Hand zu zergliedern versucht und vermag, das allein bestätigt ihre Berufenheit und Eignung zur Lösung der grössten Aufgaben im Staate. Man kann ungescheut und ohne Ruhmredigkeit feststellen, dass eine derartige Diskussion in Oesterreich noch nicht dagewesen ist. Sie hat, wenn wir ihre Ergebnisse zusammenfassen, vor allem zwei Erfolge gezeitigt: Sie hat erstlich die Frage überraschend geklärt. Die systematische Aufroilung aller Einzelprobleme der Minoritätsschule durch Bauers Eröffnungsartikel leitete nicht nur die Debatte in feste Bahnen, sie hob vor allem die Hauptsache heraus, die im Widerstreit der Parteien unterzugehen drohte, nämlich dass wir es in erster Linie mit einer Schulfrage zu tun haben, dass also Unterrichtsmethode und Unterrichtszweck vorangestellt werden müssen: Uns dient der Ackerboden nicht vor allem zum Aufwerfen von Kriegsschanzen, sondern zum Anbauen – die Schule soll keine Kampfanstalt für die Erwachsenen, sondern eine Lehranstalt für die Kinder sein. Dabei kommt weiters das nationale Moment als Tatsache zu seinem Rechte, aber die nationale Schulfrage wird von Bauer als eine soziale Frage in der kapitalistischen Gesellschaftsordnung aufgewiesen, geschaffen durch die Anarchie der kapitalistischen Welt, durch die Durcheinanderwirbelung der Volksmassen und endgültig nur durch die Ueberwindung des Kapitalismus zu bereinigen. Diese Auffassung des Problems erfuhr eine allseitige Ergänzung und Vertiefung : Sowohl in den allgemeinen grossen Gesichtspunkten – insbesondere durch Hartmanns zweiten Artikel, welcher die Verschiebungen der Sprachgrenzen in den geschichtlichen Zusammenhang der Jahrhunderte einreiht – als auch im Detail – pädagogisch-didaktisch durch A. Wesely, sozial durch Tomaschek und insbesondere durch Pistiner, der den Einfluss der Klassenkämpfe bis in die intimsten Züge aufdeckt und den Scharfblick des Marxisten erstaunlich bekundet, politisch-taktisch durch Prachensky und Wissiak, welche als wertvolle Experten für zwei so verschiedene Gebiete wie Nordtirol und Nordböhmen gelten können. Das Gesamtbild zeigt uns somit eine kleine Expertise, in der die Hauptgebiete Oesterreichs von Czernowitz bis Innsbruck vertreten sind. Der zweite Erfolg besteht in dem interessanten Ergebnis, dass unabhängig voneinander der deutsche Genosse Bauer, der tschechische Genosse Tomaschek, der deutschböhmische Genosse Wissiak und der Bukowinaer Genosse Pistiner zur gleichen Forderung nach einem neuen Schultypus gelangen. [1] Obwohl die Partei selbst in dieser Frage noch nicht gesprochen hat, lässt sich doch aus dieser auffälligen Uebereinstimmung erkennen, dass wir uns in der Sache selbst nähern. Und dieses Resultat ist das wertvollste der ganzen Diskussion.

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Im einzelnen bedürfen zunächst die Ausführungen Ludo Hartmanns einer eingehenden Würdigung, nicht nur wegen des Zieles, das ihm erstrebenswert erscheint, sondern wegen der Gründe, die er ins Treffen führt. Hartmann bringt in die Debatte neue, besondere, systematische Argumente, eine eigene Gesamtauffassung. Er sieht die Minoritätsschulfrage im Zusammenhang mit den grossen historischen Gesetzen der Besiedelung Europas, denen gegenüber die Entnationalisierung der Minderheiten nur eine Frage der Zeit sei. Diese Gesetze wirken wie naturwissenschaftliche – falle doch beispielsweise das slawische Gebiet mit der baltischen, das deutsche mit der westeuropäischen Flora zusammen. Naturwissenschaftlich ist auch die Argumentation mit der Anpassung: die Minorität könne sich dem Gesetze der Anpassung nicht entziehen, auch Bildung sei Anpassung und also müsse auch die Schule ihr folgen. Nicht naturwissenschaftlich ist das Argument: die Vertreter der Minoritätsschulen gingen vom Standpunkt des Individualismus aus, nicht aber von dem richtigen des Kollektivismus.

Hartmanns Ausführungen machen Eindruck, beinahe den Eindruck der Evidenz. Die gangbarsten naturwissenschaftlichen Formeln auf ein Gebiet der Tagespolitik zu übertragen, gewährt den grossen Vorteil, dass die Dinge sofort furchtbar einfach und zugleich ewig notwendig erscheinen. Alle tieferen sozialen und politischen Zusammenhänge verschwinden im Argument, leider aber tauchen sie in der Praxis um so schärfer hervor, es zeigt sich, dass die Argumentation nur deshalb so selbstverständlich klingt, weil sie sich zu sehr an der Oberfläche gehalten.

Eine Stadt (wie Wien oder Prag) ist eine grosse Verkehrsgemeinschaft, ein Kollektivum; sich ihr nicht einfügen wollen, ist Individualismus. Das klingt plausibel. Die deutsche Nation, die tschechische Nation sind aber auch Kollektiva, sind grosse Sprach-und Kulturgemeinschaften. Sich ihnen, weil es für das unter Fremdsprachigen lebende Individuum bequemer ist, entziehen wollen, ist auch Individualismus. Man sieht, wir sind dort, wo wir am Anfänge waren. Richtiger ist vielmehr, dass hier der Individualismus nicht in Betracht kommt, es streiten sich zwei Gemeinschaften um den Vorrang: Gebietsbevölkerung und Nationsgenossenschaft, Territorium und sprachlich geeinte Personengesamtheit, Territorial- und Personalitätsprinzip. Die Frage steht so: Geht das Gebiet oder die Nation vor? Sollen wir die Gebietsschule (wie Pistiner sie richtig nennt) oder die Nationsschule vorziehen?

Hartmann ist also im Ziele für das Territorialprinzip, für das Gebiet. Die im Gebiet herrschende Nation soll die Schulsprache bestimmen. Die Mehrheitsnation soll das Recht haben, der Minderheitsnation ihre Sprache aufzuerlegen. Diese nationale Fremdherrschaft wird von Hartmann geographisch-naturwissenschaftlich gerechtfertigt. Die Zwangsgesetze der nationalen Mehrheit sind einfach in Paragraphen gebrachte Naturgesetze, inappellabel wie diese: die Minorität muss sich anpassen.

Nichts ist plausibler. Aber sehen wir näher zu: Wem anpassen ? Eine Stadt, eine Gemeinde ist eine Verkehrsgemeinschaft, diese Folgerung zieht auch Hartmann: die Wiener Tschechen, die Prager Deutschen gehen also unter. Doch gibt es auch grössere Verkehrsgemeinschaften. Das Land Böhmen ist eine geographisch-verkehrstechnische Einheit – also haben sich die Deutschböhmen anzupassen? Also haben wir uns zum Kronländerstaatsrecht zu bekennen? Tirol ist durch die Brennerlinie in zwei Teile zerschnitten, Südtirol ist eine Verkehrseinheit, also hat man sich dort anzupassen – wer und wem? Die Deutschen den Italienern oder umgekehrt?

Bekennt man sich zum Territorialprinzip, so erhebt sich erst die Frage, von welchem Territorium man ausgeht, von Gemeinde, Bezirk, Kreis oder Land? Ist die natürliche Verkehrsgemeinschaft der Anpassungsrahmen, so finde ich, dass ihre Abgrenzung schwierig ist. Das ganze tschechische Gebiet ist im Osten durch deutsches Gebiet vom slawischen fast abgeschnürt und rings von deutschem eingeschnürt. Der Verkehr der Tschechen über den Vlara-Pass ist minimal im Vergleiche zum Verkehr mit der deutschen Umwelt – fordert das Naturgesetz, dass sich die Tschechen dieser Umwelt anpassen, fordert es die Wiederaufrichtung des alten deutschen Bundes? Ich bin nicht Botaniker genug, um diese Forderung zu unterstützen oder abzulehnen, weil die Flora des böhmischen Binnenlandes von jener des Thüringerwaldes verschieden ist oder nicht.

Man sieht leicht, dass man auf diesem Wege zu keinerlei positivem Ziel gelangt. Politisch kann man in dieser Argumentationsweise nichts anderes erkennen als die Art, wie sich das Vorherrschaftsstreben der Mehrheitsnation, das doch ohneweiters verständlich ist, die überflüssige Mühe nach einer populärwissenschaftlichen Begründung gibt. Aber diese Methode beweist nicht nur nichts, sie ist direkt falsch. Das Individuum soll sich dem Kollektivum anpassen, gut. Aber ist das Kollektivum dasselbe wie die Mehrheit ? Das Kollektivum Prag, Pilsen, Budweis oder Böhmen ist gar nicht tschechisch, sondern eben zweisprachig. Anpassen hiesse doch eher: Macht die Tramwayaufschriften, die Strassentafeln, macht auch die Schulen doppelsprachig! „Die menschliche Sprache ist ein Verkehrs- und Verständigungsmittel, Bildung ist nichts anderes als die Fähigkeit zur Anpassung an die gegebenen Verhältnisse.“ Sehr richtig. Wenn also eine Stadt, ein Gebiet gemischtsprachig ist, so muss also die Bildung, sofern sie nur wahre Bildung ist, sich anpassen; in diesem Gebiete ist die Einsprachigkeit erst das halbe Verkehrsund Verständigungsmittel, zwei Sprachen sind hier erst „die menschliche Sprache“, sofern die anders Sprechenden auch Menschen sind. Oder ist es nicht tatsächlich so, dass ein Kaufmann, der das ganze Gebiet bereisen und alle möglicherweise zu seinen Kunden gewinnen will, erst dann für seinen Beruf entsprechend vorgebildet und ihm angepasst ist, wenn er beide Sprachen gelernt hat?

Warum halten wir es bei einem Realschüler für notwendig, dass er Englisch und Französisch lernt? Wir halten ihn sonst für seinen künftigen Beruf nicht gebildet genug, an die heutige europäische Verkehrsgemeinschaft nicht völlig angepasst.

Also weder der Kollektivismus noch die Anpassung Hartmanns beweisen seine Schlussfolgerungen, sie beweisen – als politische Argumente – das Gegenteil. Aber vielleicht bestehen sie naturwissenschaftlich. Es macht einen gewaltigen Eindruck, wenn man von „konstanten Kulturgrenzen in der menschheitlichen Entwicklung“ liest, wenn man von einem prästabilisierten [2] Territorium der Slawen, Germanen und Romanen hört. Das muss doch so unabänderlich sein wie die Grenze, bis zu der Kukuruz und Wein gedeihen. Pflanzt den Wein nördlicher und er verkümmert.

Und doch ist etwas Wahres an der Sache. Seit dem Abschluss der Völkerwanderung verschieben sich die Sprachgrenzen kaum merklich. Nur liegt der Grund dafür weder in der Geographie noch in der Flora, noch in den Naturwissenschaften überhaupt, sondern in der Tatsache, dass die mittelalterliche Wirtschaftsordnung den Menschen mit der Scholle verknüpfte, ohne ihn über die Dorfschaft hinaus mit seinen Nachbarn zu verbinden. Seither ist der Boden und sein Bebauer durch ein Jahrtausend nahezu stabil gewesen. Als zum Beispiel die Schweden die deutschen Hörigen der Graf Tieffenbachschen Besitzungen in Südmähren ausgetilgt hatten, rief der Graf von seinen kroatischen Besitzungen Hörige. Mitten im deutschen, nahe dem tschechischen Sprachgebiet wohnten durch ein viertel Jahrtausend Kroaten mit ihrer Sprache und Nationaltracht, ungestört und beinahe unbemerkt. Sie würden als Kroaten noch tausend Jahre so fortleben, wenn die wirtschaftlich-rechtliche Institution der Gutsuntertänigkeit so lange fortbestünde. Es ist ihnen gar nicht eingefallen, sich anzupassen. Die kapitalistische Wirtschaftsordnung bringt, wie Bauer in zahlreichen Aufsätzen klar gemacht, die Menschenmassen in Bewegung und spült da und dort die Grenzen hinweg. Die inneren und äusseren Wanderungen stören die prästabilisierte Harmonie der Territorien – die Rothäute Amerikas hätten wahrlich keinen Nutzen davon, auf ihre Anpassung an Präriegras und Büffelherde sich zu berufen. Sie müssen einer anderen Anpassung weichen, der Tatsache, dass sich der kapitalistische Mensch die Erdoberfläche unterworfen und sie zur Anpassung an ihn gezwungen hat, zu einer Anpassung, für die man das prägnantere Wort Herrschaft gebraucht.

Kurz gesagt: Es nützt nichts und verwirrt nur, sich über das Wesentliche sozialer Verhältnisse durch naturwissenschaftliche Formeln hinwegzutäuschen. Die Frage steht politisch und rechtlich so: Sollen die anderssprachigen Minderheiten von der Mehrheit des Orts durch Gesetz gezwungen werden dürfen, deren Sprache anzunehmen und zu lernen oder nicht?

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Diese Frage des Rechtes ist streng zu unterscheiden von der anderen: Erlernen die Minderheiten die Sprache von selbst? Nehmen sie dieselbe automatisch an? Passen sie sich also, ohne jeden Rechtszwang, von selbst an? Diese Anpassung, die man allein Assimilation nennen soll, geht scheinbar naturgesetzlich vor sich; nur scheinbar so, weil sie eben nicht staatsgesetzlich erzwungen wird. Aber nur das oberflächlichste Urteil wird diese Assimilation mit jener der Pflanzen und Tiere auf eine Linie stellen. Man achte doch auf Pistiners Beispiele: Der deutsche Schuhmacher in der Bukowina wird von dem Polen aufgesogen, der polnische Bauarbeiter von dem deutschen – hier entscheidet der Beruf; Polen und Deutsche im ganzen können Ruthenen und Rumänen sich nicht assimilieren, weil sie kraft ihrer höheren Kultur herrschenden Klassenschichten angehören, weil der Klassengegensatz der Annäherung widerstreitet: Das Klassenmilieu entscheidet. Der nach Wien eingewanderte Tscheche, der in das kleine Handwerk aufsteigt, assimiliert sich dann als Gleicher unter Gleichen seiner Klasse. Die tschechischen Kleinhandwerker sind die typischen Assimilanten. Die Stückmeister nicht mehr; sie stehen zu ihren Verlegern in sozialem Gegensatz, der den nationalen schärft und nicht mildert.

Tschechische Arbeiter im patriarchalischen Betrieb, als Hausgenossen des deutschen Bauern oder Handwerkers, assimilieren sich, auch schwache Arbeiterminderheiten im Grossbetrieb neben der Ueberzahl deutscher Arbeiter; aber tschechische Arbeitermassen durch die Klassenlage deutschen Unternehmern gegenübergestellt, kommen ihren deutschen Herren menschlich gar nicht mehr nahe, er allein könnte doch der aktive Träger der Assimilation sein und gerade er stösst sie sozial ab und hält sie menschlich fern. [3]

Es ist der Kapitalismus, der in seinem jungfräulichen Stadium der ersten Wanderungen die Assimilation gefördert und in seinem späteren Stadium jäh unterbrochen hat. Diese Tatsache ist in unserer Parteiliteratur längst bekannt und bis in die Details nachgewiesen. Wir wissen heute schon, dass die Assimilation sich nach Berufen und sozialen Schichten, nach Grossstadt und Kleinstadt, nach Stadt und Land ganz verschieden gestaltet; wir wissen, dass der ökonomische Wettbewerb (zum Beispiel im Kleinhandel, Handwerk, Wirtsgewerbe) unter Umständen dissimiliert, das heisst eine vordem einsprachige Bevölkerung ohne Zuwanderung zweisprachig macht (mährische Städte) u. s. w. Diese Fülle von gewonnenen Detailerkenntnissen verwischen und reduzieren auf die allgemeine naturwissenschaftliche Formel der Anpassung, heisst Wagenraddrehungen durch den Sonnenumlauf erklären wollen.

Diese Assimilation also (vom gesetzlichen Sprachenzwang sehr zu unterscheiden) hat ihre Schranken. Es gibt Minoritäten, die sich nicht assimilieren können. Ein vereinzeltes Ruthenendorf kann assimiliert werden, aber grössere Sprachinseln mit ländlicher Bevölkerung nicht mehr. Das Haupthindernis ist die zum Glück erreichte Kulturhöhe. Analphabeten, Völker ohne jedes Schrifttum und jeden Schriftgebrauch, ohne feste Heimstätten (wie die Iren seinerzeit) verlieren ihre Sprache leichter, heute aber verliert auch das kleinste Völkchen seine Nationalität nicht automatisch, fast nicht durch den stärksten Druck. Diese (relative) Kulturhöhe wirkt auch in den Städten fort. Brief und Zeitung folgen dem Abwanderer, die Bahn hält seine Verbindung mit den Familienangehörigen aufrecht. Umgekehrt entzieht absolute Kulturlosigkeit heute den Menschen ganz dem Einfluss der herrschenden Schichte und vereitelt wieder die Assimilation. Der Kulturlose lebt in den Poren der Grossstadt sozial wie ein Robinson – er ist niemand verbunden, von niemand beeinflusst. Die höchstkultivierten Schichten geben ihre Sprache schon gar nicht auf. (Die baltischen Deutschen, die Deutschen in den slawischen Städten u. s. w.) Entscheidend aber ist, neben der allgemeinen Kulturdifferenzierung (die für die Massen durch den Kapitalismus ausgeglichen wird und bloss im Osten, in der Bukowina noch verwaltet) die Klassenstellung der Zugewanderten. Rücken sie in eine der herrschenden Klassen mit bisher einheitlichem Nationalcharakter vor, so gehen sie rasch zu diesem über. In diesen Fällen wird die Assimilation oft zum bewussten Akt: Man beschliesst, so zu sein wie die anderen, man vertauscht in voller Absicht die Geburtsnation mit der Wahlnation und ist stolz, ihr Adoptivkind zu sein. Diese Wahlassimilation, die Prachenski vorschwebt, mag auch sonst bei versprengten Individuen und Dörfern vorkommen, aber als soziale Massenerscheinung ist sie mir ganz unbekannt. Sind die Zugewanderten der herrschenden Klassen ökonomischer Gegenpol, so bleiben sie es auch national, wenn sie nur zahlreich genug sind, aneinander Rückhalt zu finden. Sie wohnen abseits, sie verkehren gesellig nur miteinander.

Und nun bildet sich das, was Tomaschek den „Organismus“ der Minorität nennt. Sie führen ein eigenes Gemeinleben im abgeschlossenen Milieu. Sie kommen zusammen, halten Versammlungen, bilden Vereine, schaffen eine eigene Presse. Nun sind sie der Assimilation entrückt, sie assimilieren vielleicht selbst versprengte Nationsverwandte! Sie kommen aus ihrer Insel nicht mehr heraus, ökonomisch wenigstens nicht. „Die Minorität ist erwacht“, denn ihre Verkehrsgemeinschaft mit den Herrschenden erstreckt sich nur mehr auf einige Befehle in der Fabrik, auf Scheltworte, zu denen ihre Muttersprache gebraucht wird, und damit ist sie abgeschlossen,.

Wohl gibt es oder gäbe es noch eine Brücke, sie herüberzuführen. Ein wirklich demokratisches Gemeinwesen würde sie durch das öffentliche Leben mit der Volksgesamtheit unablässig verbinden und sie, die sozial Abgestossenen, in allerdings längerer Frist politisch wieder aufnehmen. Sobald sie mit der Mehrheit demokratisch mitzuherrschen berufen wären, müsste die soziale Abstossung ihre Macht verlieren. Aber unsere Gemeindeeinrichtungen bannen sie geradezu in ein Wahlghetto! Und am Ende wird, was ja nicht bestritten werden soll, das grössere Milieu durch die Dauer der Jahrzehnte das kleinere so weit beeinflussen, dass sich allmählich wenigstens Doppelsprachigkeit durchsetzt. Diese Assimilation durch die Macht des Zeitablaufes ist natürlich ein sehr langwieriger Prozess.

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Das also ist in groben Zügen die Assimilation, ein ökonomischer, sozialer Vorgang, der jenseits unserer Macht liegt, mit dem wir rechnen müssen wie mit Regen und Wind. Otto Bauer wurde, als er dieses Faktum als Ausfluss der kapitalistischen Ordnung erklärte und als unvermeidlich erwies, von einzelnen tschechischen Genossen mit Unrecht angegriffen.

Erst wenn man diesen sozialen Prozess begreift, kann man in vernünftiger Art die Frage stellen und beantworten: Können und sollen wir in diesen Prozess durch Gesetz, mittels der öffentlichen Gewalt eingreifen? Können und sollen wir das insbesondere durch die Schule?

Und jetzt wird auch offenbar, warum gerade jetzt, warum jetzt erst diese Frage akut geworden. Solange die Assimilation ausgeschlossen war (in ländlichen Gebieten), solange sie automatisch sicher und geräuschlos vor sich ging, beklagten sie die Nationen (die Deutschen wie die Tschechen, denn beide verloren nahezu gleich viel), aber sie dachten nicht an Abhilfe. Heute aber tritt die Assimilation in gewissen Sphären neu auf, in den anderen beginnt sie zu versagen – Folgen des Hochkapitalismus. Nun eilen die Nationen, die Tatsachen zu korrigieren: die Tschechen denken daran, die Assimilation zu unterbinden (lex Perek), die Deutschen zu erzwingen (lex Axmann). Die Schule soll beiden zum Zweck dienen, eine Bewegung zum Schulsprachenzwang tritt mächtig in die Erscheinung. Was nun beabsichtigt wird, ist Zwangsassimilation durch das Recht, also mit der natürlichen Anpassung gar nicht mehr vergleichbar und an ihr nicht messbar. Zu untersuchen ist nun der Rechtsgrund, jemand eine fremde Sprache aufzuzwingen.

Die Bürgerlichen sind um ihn nicht verlegen, sie sagen: „Wes Brot ich esse, des Lied ich singe;“ was hier heisst: dessen Sprache muss ich sprechen. Es genügt, diesen Scheingrund abzulehnen. Dass der niederösterreichische Grundherr das Brot seiner bei ihm pflügenden, mähenden und backenden Slowaken isst und nicht umgekehrt, ist Tatsache des Augenscheins.

An Rechtsgründen zur Zwangsassimilation fehlt es nicht. Sie ist zunächst ein Bedürfnis der Verwaltung. Eine einsprachige Verwaltung ist einfacher, rascher und vor allem billiger. Sie ist ein Bedürfnis des Gemeinlebens: der geschäftliche, gesellige, politische Verkehr wird durch die Zweisprachigkeit ungemein belastet. Der zweisprachige Verkehr ist eine Kalamität, er ist wie ein Zug, der auf zwei Geleisen zugleich, mit zwei Lokomotiven fährt, wobei die peinlichste Achtsamkeit darauf zu wenden, dass keine hinter der anderen nur einen Zoll zurückbleibe – denn das würde sofort zum Gravamen. Gemeinwesen und Gemeinleben gewinnen aber täglich an Umfang und Bedeutung!

Dazu kommt ein anderes. Man begreift unter Sprachenrecht gemeinhin nur das Recht, sprechen zu dürfen. Das ist sinnlos ohne das Recht, verstanden zu werden. Wer zu seinen Mitbürgern spricht, will auch verstanden werden. Die Minderheit nimmt für sich das Recht in Anspruch, sprechen zu dürfen – die Mehrheit kann in gleichem Masse das Recht in Anspruch nehmen, verstanden zu werden, ob sie sich im ganzen oder in einzelnen Personen äussert. [4] Unhaltbar ist die Auffassung, als gäbe es nur Minoritätssprachenrechte.

Ebenso gefährlich ist der entgegengesetzte Fehler, das administrative Bedürfnis und die Rücksicht auf die Mehrheit dahin auszudehnen, dass es nur ein Sprachenrecht der Mehrheit gebe. [5] Vor dieser, durch Hartmann nahegelegten Auffassung muss das Proletariat besonders gewarnt werden. Und ich tue das im Anschluss an Bauers Ausführungen (oben Seite 20, erster Abschnitt). Die Bourgeoisie ist immer bereit, fremdsprachige Arbeiter als Lohndrücker ins Land zu ziehen, sie ist interessiert daran, sie sozial abzuschliessen, in Baracken unterzubringen, mit einem Wort, sie in einem sozialen Ghetto zu halten, um sich aller menschlichen, öffentlichen, sozialen und politischen Pflichten gegen sie zu entschlagen. Dieses Ghetto macht solche Arbeiterschichten billig. Es wäre eine verfehlte und unmögliche Taktik, die Heranziehung dieser Fremden zu verbieten, wir fordern als einzig wirksames Gegenmittel: Sie sind als Arbeiter vollen Rechtes zu behandeln und zu bezahlen. Die Sprachenpolitik der Herrschenden hat offenbar dasselbe Ziel: Ein nationales Ghetto zu schaffen. Man will wohl die Arbeit der Leute in der Werkstatt, aber ihre Sprache vor den Behörden, ihre Kinder in der Schule will man nicht; man erstrebt eine Kultur- und Rechtsverweigerung [6] aus sehr deutlichen Gründen. Der Schulunterricht in einer fremden Sprache wirkt überdies unter Umständen (Ungarn, Preussisch-Polen) wie eine verdeckte Analphabetenfabrik und erhält so künstlich das Proletariat auf niederem Niveau. Diese Sprachmanöver gutzuheissen, hat eine proletarische Partei keinen Grund. Unsere Stellung muss demgegenüber sein: Die kapitalistische Lohnpolitik hat dieses zweifellose Uebel geschaffen, wir können ihre Träger deshalb nicht der politischen Folgen entbinden: die Konsequenzen zu verantworten und zu tragen bleibt eure Sache! Hätten zum Beispiel die deutschböhmischen Gemeinden von Anbeginn an das allgemeine Wahlrecht besessen, es stünde dort manches anders.

Somit stellt sich die Frage im letzten Grunde so: Ist das Recht der Minderheit auf ihre Sprache mit dem Bedürfnis der Verwaltung und dem Anspruch der Mehrheit in.der Schulsprache vereinbar?

Ganz und gar nicht, solange unser Denken durch ein Dogma gebunden ist, durch das Dogma von dem absoluten alleinseligmachenden Heile der einsprachigen Schule. Es ist bei uns ein pädagogisches Dogma, dass eine Schule nur einsprachig sein kann, ein politisches und nationales Dogma zugleich. Wir sind in dieser Auffassung so borniert, dass wir anderes für nicht möglich halten. Und natürlich gibt es dann nicht einen einzigen Ausweg, nach gar keiner Richtung hin!

Die Mehrheit will die Minderheit assimilieren durch die Wegschulung der Kinder. Das ist kein Ausweg. Wenn man schon die Rechtsfrage beiseite lässt, der Weg führt nicht zum Ziele. Solange die Minderheiten nicht „erwacht“ sind, vollzieht sich ja die Assimilation von selbst, auch die der Erwachsenen. Sind sie erwacht, so verstärkt der Schulzwang noch den ökonomischen Zwang, der doch allein schon hingereicht hat, die Assimilation zu unterbinden. Der Zwang der Verhältnisse weckt sachliche Gegnerschaft, der Zwang des Gesetzes jedoch ist bewusstes Menschenwerk und erzeugt gehässige Empörung. Der nationale Gegensatz wird vertieft und verschärft. Die unterdrückte Muttersprache, die Sprache der Eltern wird, selbst wenn das Kind zur Mehrheit übergeht, im Gefühl der Eltern als minderwertig stigmatisiert, sie fühlen so, als ob ihr Kind in der Verachtung der Eltern aufgezogen, ihnen entfremdet und gegen sie aufgereizt würde. In aller Regel wird, wenn die Schule Kampfobjekt geworden, der Einfluss der Blutliebe und des Elternhauses stärker sein und damit ist dem vergiftenden Einfluss des Nationalhasses Bahn gebrochen. Was folgt, ist die seelische Renitenz der Kinder, die Herabminderung des Unterrichtserfolges [7] und die politische Verseuchung der Schule, gegen die jeder Schulmann wie Wesely sich mit Recht zur Wehre setzt.

Setzt jedoch die nationale Minorität neben das Schulhaus der Mehrheit ihr eigenes, in dem die Kinder nur in der Minderheitssprache lernen, dann fühlt die Majorität sich in ihrem Anspruch, überall zu verstehen und verstanden zu werden, gekränkt, sie sieht die drohende Erschwerung und Verteuerung der Verwaltung und die Feindseligkeit beginnt bei ihr, so selbst wenn die Schullast nicht in Betracht kommt. Die gleichen Wirkungen wie oben treffen auch den Schulbetrieb!

Der Schulkampf verdoppelt die Schulbaulasten, aber er halbiert oder drittelt, er zersplittert die Schülerzahl und setzt an Stelle grösserer, leistungsfähigerer Anstalten Zwergschulen. (Wesely, Seite 157) Zur politischen Verseuchung kommt die ökonomische und pädagogische Verelendung des Unterrichts. Das Dogma von der einsprachigen Schule lässt keinen anderen Ausweg offen.

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Die einfache natürliche Konsequenz aus den Tatsachen aber ziehen wir nicht. Zwei Nationen, zwei Sprachen in einem Territorium – zwei Sprachen in einer Schule: Ein neuer Schultypus. Offensichtlich ist die Doppelsprachigkeit im Leben auf dem gemischtsprachigen Territorium ein Vorteil, bekanntlich rufen die Deutschen selbst ihrem Nachwuchs zu: Lernt Tschechisch! Nicht anders bei einsichtsvollen Tschechen. Sind wir wirklich schon so borniert, dass wir ernsthaft die Erlernung einer zweiten Sprache als Nachteil oder gar als Schande empfinden? Oder hält jemand wirklich das Nationalgefühl heute für so schwindsüchtig, dass es durch die Kenntnis der anderen Sprache hinsiechte?

Der zweisprachige Schultypus soll der Minderheit die Muttersprache nicht rauben, ihr zugleich die Mehrheitssprache schenken. Auch er bringt Sprachenzwang, aber er vergilt ihn durch das grosse Geschenk der Kenntnis einer zweiten Sprache! Er soll die Schule dadurch neutralisieren, dem Streit entrücken und dem Frieden dienstbar machen! Weder ein Werkzeug der Assimilation noch des Gegenteils soll er sein, er soll nach Bauers Worten den Assimilationsprozess nicht hemmen noch auch erzwingen. Wie der Vierzehnjährige nach Vollendung der Schulpflicht nach dem Gesetze das Recht der Wahl seiner Konfession hat, so und in weit wahrhafterem Sinne soll er die Wahl haben, sich selbst zu bestimmen, wahrhafter deshalb, weil er beide Sprachen gelernt hat. In zwei Kulturkreise, in zwei Arbeitsgebiete steht ihm der Weg offen, nun erst ist in Wahrheit die Sprache ein vollkommenes Verkehrs- und Verständigungsmittel. Ob er im Territorium seiner Nation bleibt oder nicht – darüber entscheidet ja nicht seine Willkür, sondern der Ruf und Zwang des Kapitals – geistig bleibt er der Ihre. Wie treu er seiner Nation anhängt, es fehlt ihm für die andere das Verständnis nicht. Wenn er durch das Schicksal „Kapital“ vereinzelt wird, wenn er aus dem geschlossenen Milieu geworfen wird, dann mag er sich frei und ohne Schande zur Wahlnation bekennen. Darin hat Prachensky recht. Der Fromme nennt den Uebergang von einer Konfession zur anderen die Sünde der Häresie, mag die Wahl der anderen Nation der Chauvinist ähnlich nennen, wir wissen, dass die Assimilation ein durch ökonomischen Zwang diktierter Vorgang ist. Und so sicher, wie die Freizügigkeit, die Auswanderungsfreiheit heute garantierte Grundrechte des Individuums sind, so gewiss muss das individuelle Selbstbestimmungsrecht in nationalen Interessen die notwendige Ergänzung des Selbstbestimmungsrechtes der Nation sein.

Im grossen ganzen scheint mir der Tomascheksche Schultypus zweckmässig. Die Ausgestaltung des Typus muss jedoch nach der absoluten und relativen Grösse und Bedeutung der Minorität wandelbar sein, er kann von der Hartmannschen Förderklasse bei kleinen Minoritäten mit diesen ansteigen bis zur vollen Berücksichtigung der grossen Minorität. In kleineren Orten aber, mit paritätischen Nationen, wo die Teilung der Schule nach Nationen zu Zwergschulen führen müsste, dort mag man aus pädagogischem Interesse zu dem Typus der einen Simultanschule zurückkehren!

Nicht zu bestreiten ist, dass diese „zweigeleisigen Schulen“ dem höchsten Ideal von Schulen nicht nahekommen. Alles, was oben gegen das Uebel der zweisprachigen Verwaltung gesagt ist, trifft ja zum Teil auch auf diesen Schultypus zu. Schlechter aber als Kampf- und Zwergschulen können solche Schulen nicht sein. Zahllose Erfahrungen besitzen wir doch, dass Kinder eine zweite Sprache spielend mitlernen, wo im gemischtsprachigen Gebiet auch die ständige Gelegenheit, beide zu üben gegeben ist. Wir haben Muster in der Schweiz, im Elsass, in Kanada und in den Vereinigten Staaten. Es wird der Mühe wert sein, sie dort zu studieren. Unzweifelhaft bringen sie dem Unterricht Erschwerung und mehr Lernstoff – also sind sie vom Anfang an auf das notwendigste Bedürfnis zu beschränken. Man wird also nicht Minoritäten durch Schulgründungen künstlich wecken und nicht jeder Laune folgen müssen.

Welche Minoritäten und in welchem Masse sie zu berücksichtigen sind, das können nur die Nationen selbst im Einvernehmen entscheiden. Dieses Einvernehmen zu suchen und zu erzwingen, ist unsere taktische Aufgabe. Und darin behalten wir recht, auch wenn unser Vorschlag in der Sache fehl ginge: Wir wollen den Fall vor das Schiedsgericht der Nationen bringen, das für alle gleich entscheidet, vor das Forum des Gesetzes kraft Parlamentsbeschluss, vor das Forum der Gesetzgebung des Staates. Wenn Hartmann recht hätte, gut denn, dann werden sich die tschechischen Minoritäten in Wien und Brünn, die deutschen in Prag und Budweis gegenseitig kompensieren. Wenn Bauer und Tomaschek recht haben, wenn und soweit nach dem Einverständnis der Nationen Minderheiten berücksichtigt werden sollen, werden beide Nationen gleich viel gewinnen und verlieren. Wenn alle Nationen, jede als Ganzes, miteinander zu beschliessen gezwungen sind, ist jeder mögliche Beschluss erträglich – unerträglich ist nur die heute herrschende Anarchie und lokale Willkür. Mehr als jeder sachliche Vorschlag rechtfertigt uns unsere formale Vorgangsweise: Wir haben recht, schon weil wir den Weg des Rechtes zu gehen entschlossen sind.

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Anmerkungen

1. Unabhängig von Bauer schrieb ich eine Aufsatzfolge, die nunmehr unter dem Titel Der deutsche Arbeiter und der Nationalismus, Wien, Volksbuchhandlung, vorliegt. Der Abschnitt Die Minoritätsschulen“ kommt zu ganz ähnlichen Ergebnissen.

2. Durch die Vorsehung festgesetzten.

3. Siehe die treffenden Ausführungen Seligers im Kampf II: Die Minoritäten, wie sie entstehen und wie sie erwachen. Auch Pistiners Aufsatz nachzulesen.

4. Ich gebe zu: Der Bauer, der einen tschechischen Knecht nimmt, hofft, sich daheim und in der Wirtschaft mit ihm zu verständigen. Es geht nicht an, dass derselbe Mann als Bürgermeister in der Gemeindekanzlei erklärt: „Ich verstehe dich nicht“. Anders steht es bei einem Schwurgerichtsprozess Die Oeffentlichkeit hat ein Recht, zu verstehen, es heisst einfach die Oeffentlichkeit ausschliessen, wenn der Prozess nicht in der Sprache der Oeffentlichkeit geführt wird.

5. Sprachenrecht als Rechtsgrund, als des Rechtsschutzes bedürftiges Interesse.

6. Wie Pater Wolny meint: Wozu für die Wiener Schulen so viel Geld ausgeben – sie dienen grossenteils nur tschechischen Arbeiterkindern!

7. Wesely erbringt den Beweis, dass in einem Asyl, fern von den Einflüssen des Elternhauses, in einem einsprachigen Milieu, der Unterricht in der Nicht-Muttersprache erfolgreich sein kann. Das ist nicht zu leugnen (französiche Internate für Deutsche!) Zugleich weist Wesely darauf hin, dass schon der deutsche Dialekt der Kinder, den sie ausserhalb der Schule sprechen, sie in der Erlernung der Schriftsprache hemmt – wie erst eine fremde Muttersprache, in der daheim ausser den paar Schulstunden den ganzen Tag über gedacht wird!


Zuletzt aktualisiert am 6. April 2024