Wilhelm Weitling

 

DIE MENSCHHEIT

WIE SIE IST UND WIE SIE SEIN SOLLTE

 

FÜNFTES KAPITEL

 

Der Senat und das Ministerium

Ersterer geht aus den Wahlen der Familienordnung hervor und ist die höchste gesetzgebende; letzteres geht aus den Wahlen der Geschäftsordnung hervor, und ist die höchste vollziehende Behörde des großen Familienbundes.

Die Familienordnung bestimmt die Bedürfnisse Aller und die Geschäftsordnung die Mittel, erstere zu bestreiten.

Was die Familienordnung oder die gleiche Vertheilung der Bedürfnisse Aller anbetrifft, so setzt der Senat über die zehn Familienkreise, also ungefähr über jede Million Menschen, zur Erleichterung der Verwaltung einen Direktor.

Sie haben von allen in ihrem Bezirk gewonnenen Gütern, nach Abzug des Bedarfs für den Bezirk, den Ueberschuß dem Senat anzuzeigen, und dann genaue Rechenschaft abzulegen.

Desgleichen über die gleiche Vertheilung der ihnen für den Bedarf ihres Bezirkes gelieferten rohen und verarbeiteten Produkte.

Die Gesammtheit der Verzeichnisse aller Direktoren setzt den Senat in den Stand, die Quantität und Qualität der Bedürfnisse aller Glieder des großen Bundes genau zu kennen und zu berechnen. Hierauf werden die Verzeichnisse der für Alle zu liefernden Arbeiten dem Ministerium vom Senat übergeben, welches dieselben unter sich vertheilt, so daß Jeder die Classe von Arbeiten übernimmt, deren Präsident er ist; der Architekt die Bauten, der Tischler die Möbeln, der eine Oekonom den Weinbau, der andere den Getreidebau, der Chemist den Bergbau usw.

Die Präsidenten vertheilen nun die Quantität und Qualität der zu liefernden Arbeiten unter die Amtmänner, Werkvorstände und Oberoffiziere der industriellen Armee; und diese wieder an ihre Wähler und so fort bis zum Einzelnen.

Der Senat leitet alle Arbeiten durch die von jedem Geschäft hierzu Gewählten. Er sorgt für die zur Wohlfahrt Aller nöthigen Gegenstände, als Nahrung, Wohnung, Kleidung, Kunst und Wissenschaft, Bequemlichkeit und Vergnügungen und für Alle auf gleiche Weise.

Die neuen Wahlen finden alle Jahre oder höchstens alle drei Jahre Statt, je nach der Größe des Bundesgebietes.

Bei jeden neuen Wahlen wird nur immer ein Drittel vom Senat neu gewählt.

Mit der Dienstzeit eines Drittels des Senats geht auch jedesmal die Dienstzeit eines Drittels des Congresses zu Ende.

Die Stimmenmehrheit von zwei Dritteln entscheidet im Senat. Kann dieser diese Mehrheit nicht zusammenbringen, so entscheidet die absolute Mehrheit des Congresses.

Wenn ein Glied das zweite Mal oder öfters in das Ministerium gewählt wird, so verdoppelt sich jedesmal die Dauer seiner neuen Dienstzeit.

In der Geschäftsordnung ist das weibliche Geschlecht bei jeder Classe von Arbeiten, in denen es mitwirkt, wahlfähig und wählbar.

 


Zuletzt aktualisiert am 16.10.2003