Max Adler

Kausalität und Teleologie

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XX. Die Abgrenzung der sogenannten
Geisteswissenschaften


Wie nun aber im gemeinsamen Rahmen des Naturerkennens sich gleichwohl im engeren Sinne Natur- und Geisteswissenschaften scheiden, wie die Form der Naturgesetzlichkeit im“ keiche des Geistes gewisse Aenderungen erfährt, die schon Wundt in seiner erst jetzt zu grösserer Beachtung gelangenden Lehre von der psychischen Kausalität andeutete, wie insbesondere die Fundierung des naturwissenschaftlichen Erkennens auf geistigem Gebiete eine Sozialpsychologie voraussetzt, deren Anfänge wir noch kaum haben und die keineswegs als blosses Summationsphänomen der individuellen Psychologie wird verständen werden dürfen, – dies alles sind Fragen, an deren Lösung sich allenthalben die Arbeit unserer Zeit müht. Und wie sodann eine vorerst bloss ihrer Idee nach existierende neue Wissenschaft, eine soziale Formen- und Fünktionenlehre, gleichsameine soziale Phoronomie und Mechanik uns das Verständnis der Gemeinschaftsformen, also der Formen von Gesellschaft, Staat und Recht, nach ihrer Extension und Intensifikation erschliessen muss und so die eigenartige Erscheinungsweise der Naturgesetzlichkeit auf sozialem Gebiet, welche immer aufs neue die Hereintragung teleologischer Gesichtspunkte bewirkt, dahin aufklären wird, dass hier alle Naturgesetzlichkeit stets nur innerhalb eines bestimmten Funktionszusammenhanges wirkt, der getragen ist von der Beziehung der Menschen als praktischer, das heisst zwecksetzender Menschen aufeinander, – dies kann hier bloss angeführt werden, um dem leider nur zu bereitwillig einsetzenden Vorurteil zu begegnen, als ob Naturgesetzlichkeit überall mit magerer Kausalität einerlei wäre. Dem gegenüber erwecken alle diese Probleme wohl eine Vorstellung davon, wie vielgestaltig vielmehr und im einzelnen problematisch, überall aber allen Eigentümlichkeiten des geistig-sozialen Lebens Ausdruck gebend, sich die Gesetzmässigkeit der Denknotwendigkeit, i. e. des Naturerkennens auf dem Gebiet des Geistig-Sozialen entfaltet. An eine Beantwortung aller dieser Fragen im Rahmen dieser Abhandlung kann hier gar nicht gedacht werden. So muss auch der ganze unglaublich verwirrte Komplex von Fragen und Anschauungen hier ausser Betracht bleiben, der eigentlich die historische Veranlassung zu der so mächtigen Entwicklung des Streites der teleologischen und kausalen Auffassung geworden ist und der sich an das Problem anschliesst, ob Geschichte eine Wissenschaft sei? Dagegen scheint es mir zum Abschluss einer erkenntniskritisch-logischen Arbeit zweckmässig, die nur gleichsam die Legitimation des ernstlich bedrohten Charakters der Sozialwissenschaft zu erbringen bestrebt war, doch auch mit einer Orientierung am konkreten Stoffe zu schliessen und eine freilich nur summarische Vorstellung der Beantwortung einer der hier am meisten in Betracht kommenden Fragen zu geben, nämlich der Frage nach der Abgrenzung von Natur- und Geisteswissenschaft. Denn mit einer solchen, wenn auch nur skizzierten konkreten Ausführung erhält erst das blosse Gedankenschema einer möglichen Geisteswissenschaft nach Art der Naturwissenschaft Fleisch und Blut und wird zu einer wesenhaften Gestaltung.

Die Abgrenzung von Natur- und Geisteswissenschaft ist eine Scheidung innerhalb der Wissenschaft. Daraus folgt ohne weiteres, dass alle Einteilungsprinzipien, die ihren Standpunkt ausserhalb ihres Gebietes haben, hier unanwendbar sind, auch wenn sich von ihnen aus ein zufälliges, mehr oder weniger mit der wirklichen Sachlage zusammenfallendes Resultat ergeben sollte.

Vor allem ist also der eminent teleologische Gegensatz Rickerts von Natur und Kultur, von Objekt und Wert nicht geeignet, einen Unterschied der Wissenschaft zu begründen, ein wie bedeutender Gesichtspunkt er auch für die Weltbetrachtung sein mag. Die Kultur ist für die Wissenschaft kein Gegensatz zu ihren sonstigen Objekten, sondern nur ein besonderes Objekt neben anderen Objekten. Diese Besonderheit erfordert gewiss besondere Methoden der wissenschaftlichen Arbeit, nicht aber einen anderen Standpunkt dieser selbst. Auch der Versuch Münsterbergs, den Unterschied von Natur- und Geisteswissenschaften erkenntniskritisch zu begründen, muss uns als ebensowenig zum Ziele führend erscheinen. Denn gerade das, was in ihm sich als wertvollste Einsicht in das wahre Verhältnis dieser beiden von ihm geschiedenen Wissensgebiete erschliesst, ist nur eine Bekräftigung des Standpunktes, zu welchem die vorliegende Arbeit geführt hat. Indem nämlich Münsterberg in der kritischen Scheidung der aktuellen Stellungnahme des Individuums und der davon abstrahierenden Objektbetrachtung die Grundlage für die Trennung zweier Wissenschaftsgebiete findet, die als Geistes- und Naturwissenschaften einander gegenübertreten, verwendet er erstens den Begriff der Wissenschaft in dem bekannten, logisch indifferenten weiteren Sinn, dessen Amphibolie wir seinerzeit dargelegt haben, und bringt zweitens damit nur dieselbe erkenntniskritische Verschiedenheit des praktischen und theoretischen Standpunktes zum Ausdruck, welche nun erst in bewussten Bezug auf einen eindeutig gefassten Begriff der Wissenschaft erkenntniskritisch zu werten war. Rickerts und Münsterbergs Abteilung der Natur- und Geisteswissenschaften haben sonach mit unserem jetzigen Einteilungsproblem gar nichts zu tun. Was wir als Geisteswissenschaften allein abgrenzen können, um mit- dem festgestellten Begriff der Wissenschaft in Uebereinstimmung zu bleiben, das ist ihnen noch zur Naturwissenschaft gehörig; was dagegen jene Geisteswissenschaften nennen, das fällt für unseren Standpunkt überhaupt aus dem Gebiet jeglicher Wissenschaft heraus.

Aber auch der nicht mehr erkenntnistheoretische, sondern logisch-methodologische Einteilungsgrund Windelbands ist nicht geeignet, eine sichere und das Wesen der beiden zur Abteilung gelangenden Gebiete charakteristisch bezeichnende Unterscheidung zu liefern. Bekanntlich bezieht er sich auf den logischen Unterschied der Begriffsbildung bei den Natur- und Geisteswissenschaften und betont in dieser Richtung, dass die letzteren in der Mehrzahl ihrer empirischen Disziplinen entscheidend darauf gerichtet sind, „ein einzelnes, mehr oder minder ausgedehntes Geschehen von einmaliger, in der Zeit begrenzter Wirklichkeit zu voller und erschöpfender Darstellung zu bringen“ während die Naturwissenschaften stets die konkrete Mannigfaltigkeit in allgemeine Begrifie aufzulösen streben, immer Gesetze des Geschehens suchen. Der Gegensatz beider Wissensgebiete Hegt also in der Behandlung ihres Stoffes: entweder wird in der Erkenntnis des Wirklichen das Allgemeine in der Form des Naturgesetzes gesucht, oder das Einzelne in der geschichtlich bestimmten Gestalt. Darnach unterscheiden sich Gesetzes- und Ereigniswissenschaften, welche Ausdrücke Windelband für bezeichnender als die von Natur- und Geisteswissenschaften hält. [1]

Das Entscheidende gegen diese methodologische Unterscheidung hat bereits Münsterberg vorgebracht, indem er auf den Begriff der Wissenschaft selbst zurückging. Obzwar, wie wir zuvor sahen, er selbst diesen Begriff nur im weiteren Sinne handhabt, genügt doch schon die blosse Hervorhebung des Genuscharakters aller Wissenschaft als eines Systems der Erkenntnis, um das Einteilungsprinzip Windelbands als dem Wesen der einzuteilenden Materie gänzlich inadäquat erscheinen zu lassen. „Das Vereinzelte,“ sagt Münsterberg, „ist niemals Inhalt einer Wissenschaft. Die Aufgabe der Wissenschaft ist, das Einzelne in Beziehung auf die Gesamtheit zu denken, also das Einzelne in einen Zusammenhang einzuordnen oder richtiger das Einzelne so umzuarbeiten, dass es mit dem anderen einen Zusammenhang darstellt. Die Formen dieses Zusammenhanges sind dann die allgemeinen Beziehungen. Gegenstand der Wissenschaft ist also weder das Vereinzelte noch auch bloss das Allgemeine, sondern das Einzelne, wie es unter dem Gesichtspunkt des Allgemeinen sich darstellt samt dem Allgemeinen, wie es gedacht werden muss, um alles Einzelne in Beziehungen zu setzen. Das Einzelne, wie es unter dem Gesichtspunkt des Allgemeinen erscheint, und das Allgemeine selbst ist daher nirgends zu trennen; beides gehört zusammen und eine Scheidung zwischen der Wissenschaft des Einzelnen und der des Allgemeinen hat keine prinzipielle Bedeutung. Jede Wissenschaft hebt die Vereinzelung auf; keine Wissenschaft aber hört auf, «ich für das Einzelne zu interessieren, sowie keine andererseits ohne allgemeine Begriffe denkbar ist.“ [2]

In der Tat bringen auch die Ereigniswissenschaften Windelbands ihre Einzelheiten in einten allgemeinen Zusammenhang und werden nur dadurch überhaupt wenigstens im weiteren Sinne dieses Wortes Wissenschaften. Es ist, wie wir gesehen haben, der Allgemeinzusammenhang der Wertbeurteilung nach obersten Zwecken, durch welchen alle blosse Tatsächlichkeit nicht bloss als solche reproduziert, sondern (worin gerade die spezifische Leistung dieser Geisteswissenschaften erblickt wird) verstanden werden kann.

Es ist nun selbstverständlich, dass alle diese Versuche einer Abgrenzung der Natur- und Geisteswissenschaften scheitern mussten, da sie im Grunde insgesamt gar nichts anderes sind als die von verschiedenen Ausgangspunkten aus unternommene Aufzeigung eines doppelten Standpunktes in der Betrachtung der Dinge, nämlich die Verschiedenheit des subjektiven und objektiven Standpunktes. Ueberall, wo es sich scheinbar um eine Unterscheidung in der Wissenschaft handelte, schob sich unvermerkt etwas ganz anderes unter: die Unterscheidung zweier heterogener Auffassungsarten und liess, indem diese Verschiedenheit selbst durch ihre Augenfälligkeit alle Aufmerksamkeit in Anspruch nahm, ganz vergessen, dass nun erst noch die Frage zu beantworten war, die eine Scheidung der Wissenschaften ermöglichte: weiche dieser Auffassungen der Wissenschaft ausschliesslich zukam oder ob ein solch ausschliesslicher Bezug nicht bestand. Und diese Frage liess sich nicht aus einer gewaltsamen Verbaldefinition der Wissenschaft beantworten, sondern nur aus dem Nachweis eines besonderen logischen Wesens derjenigen Art von Erkenntnis, für welche der Ausdruck Wissenschaft eine eindeutige Bezeichnung abgeben mochte. Da nun ein solcher strenger Begriff der Wissenschaft völlig nur innerhalb der objektiven Betrachtung der Dinge realisiert wird, so können alle Unterscheidungen der Wissenschaften, soll damit nicht Wissenschaft von etwas abgegrenzt werden, was überhaupt nicht mehr Wissenschaft ist, natürlich nur innerhalb jener Objektbetrachtung verlaufen.

Dass nun jene Abgrenzung, die sich in diesem Falle zunächst aufdrängt, die vulgäre, sachliche Unterscheidung nach den Objekten der Disziplinen, je nachdem sie also Gegenstände der Körper- oder geistigen Welt betreffen, ganz unzulänglich ist, weil sie mit einem ganz unkritischen sachlichen Unterschied von Körper und Geist operiert, hat Rickert vorzüglich in eingehender Weise auseinandergesetzt. Der logisch-methodologischen Scheidung Windelbands, selbst wenn man sie nunmehr bloss auf die Sphäre der Objektbetrachtung beschränken wollte, treten dieselben Einwände gegenüber wie zuvor. Dagegen bleibt der Gedanke Münsterbergs als ein richtiges Prinzip übrig, der aber nun eine ganz andere Ausführung erfahren wird müssen: dass, nachdem einmal Windelband und Rickert befreiend gezeigt haben, wie der Unterschied von Natur- und Geisteswissenschaften kein sachlicher sei, ebensowenig aber auch sich ein bloss methodologischer Unterschied aufweisen lasse, nun nichts anderes übrig bleibe, als dass also „die Objekte zwar die gleichen sind, jedoch erkenntnistheoretisch in verschiedener Beziehung zum Subjekt gedacht werden.“ [3]

Die völlig andere Verwertung dieses Gedankens aber von unserem Standpunkte gegenüber seiner Durchführung bei Münsterberg ist durch die scharfe, erkenntnistheoretische Fixierung des Begriffes der Wissenschaft selbst gegeben. Wie sich hierbei herausgestellt hat, dass der Begriff der Wissenschaft durchaus nur im Gebiete des theoretischen Verhaltens unseres Bewusstseins heimisch gemacht werden kann und dass im praktischen Gebiete dem dort allenfalls auch verwendeten Wort „Wissenschaft“ doch nie die gleiche Sache entsprechen kann, so folgt daraus, dass die Einteilungsgründe für das Gebiet der Wissenschaft, die, weil sie weder sachlicher noch methodologischer Natur sein konnten, sich zuletzt auf die erkenntniskritische Beziehung des Subjekts zu seinem Gegenstande zurückgewiesen sahen, doch nur in derselben erkenntnistheoretischen Sphäre gemacht werden dürfen, welcher der Begriff der Wissenschaft selbst angehört Diese Sphäre ist nun allein die des Erkennens. Und wenn daher wirklich eine derartige Verschiedenheit im Reiche der Wissenschaft besteht, die uns zwingt, sie in Natur- und Geisteswissenschaften zu scheiden, so kann dies also nur in einer verschiedenen erkenntnistheoretischen Beziehung des erkennenden Subjekts zu dem Erkenntnisvorgang selbst, durch den die Wissenschaft in ihren verschiedenen Disziplinen konstituiert wird, ihren Grund haben. Nicht Objektbetrachtung und subjektive Stellungnahme vermögen somit zwei Gebiete der Wissenschaft abzugrenzen; denn das letztere Prinzip als ein solches unseres praktischen Vermögens führt ganz und gar aus aller Wissenschaft heraus. Nur in der Objektbetrachtung selbst, also in unserem theoretischen Verhalten, muss ein solches transzendentales Prinzip aufgezeigt werden können, welches die Objekte der Wissenschaft selbst in einer verschiedenen Auffassung vor das Erkennen bringt, wenn anders der Unterschied von Naturund Geisteswissenschaften wirklich ein fundamentaler, in ihrem Wesen begründeter ist und nicht etwa bloss eine oberflächlich aus äusseren Merkmalen abgezogene Einteilung bedeutet, die weder einer logischen und noëtischen Kritik standhalten kann, noch auch das Mindeste für ein tieferes Verständnis der Eigenart der so gesonderten Wissensgebiete leistet. Eine kurze Besinnung auf den erkenntnistheoretischen Charakter der Objektbetrachtung vermag jedoch zu zeigen, dass in ihr tatsächlich ein sehr reeller Unterschied der wissenschaftlichen Auffassung enthalten ist.

Die Objektbetrachtung oder, wie wir auch sagen können, das Naturerkennen, in dessen Bereich allein sich die Aufgabe der Wissenschaft erfüllen lässt, beruht, wie wir sahen, der transzendentalen Möglichkeit nach auf der primären Gesetzlichkeit des Bewusstseins überhaupt in seinem theoretischen Verhalten. In dieser allein konstituierte sich nicht nur das Sein und Geschehen der Dinge, sondern auch die Naturgesetzlichkeit, in deren Aufdeckung alle Wissenschaft mündet. Insofern fanden wir, dass alle Wissenschaft Naturwissenschaft sein müsse. Nun fand sich aber gerade in dieser Gesetzlichkeit des Bewusstseins überhaupt ein zweifacher Typus des Seins und Geschehens ausgeprägt. Soferne nur allein das in Betracht kam, was durch die Aktion des Bewusstseins überhaupt uns schlechtweg gegeben war, baute sich das immense Reich eines Daseins auf, das nicht anders als Naturdasein gegeben war; und zu diesem gehörten auch die erkennenden Wesen selbst, insoferne sie nur als Stücke dieser Natur betrachtet wurden. Sobald aber die Richtung des Erkennens auch dahin ging, darauf zu achten, wie dieses Naturdasein gegeben, wie es aufgefasst, beurteilt, verwertet und verändert wurde und wieso in allen diesen Verhaltungsweisen bei so vielen einzeln und getrennt von einander wirkenden Subjekten eine Uebereinstimmung und gegenseitige Verständigung selbst in den feindseligsten Akten möglich war» trat neben die blosse, in jedem Einzelerkennen nur für dieses bestehende und deshalb streng isolierte Naturtatsache die andere grosse Tatsache der eigenartigen durchgängigen Verbundenheit und Ineinssetzung der erkennenden und aus der Erkenntnis heraus handelnden Wesen selbst Hierin offenbarte sich ein besonderes Dasein, das soziale Dasein neben dem blossen naturalen Dasein, ein Dasein, das selbstverständlich und vor allem auch Natur war, weil es ja einen Objektzusammenhang unter allgemeinen Gesetzen des Seins und Geschehens darstellte, das aber durch seinen merkwürdigen Charakterzug, wonach sich jeder Teil desselben auf einen gemeinsamen Zusammenhang bezog, aus dem heraus es erst verstanden werden konnte, sich scharf von der Isoliertheit der Naturbegebenheiten abhob.

Da aber dieser gemeinsame Zusammenhang, nämlich die identische Bezogenheit aller hier in Betracht kommenden Objekte auf gleiche innere Zustände ein unmittelbar erlebtes Verhältnis in ihnen bedeutete, da diese charakteristische innere Verbundenheit, die als inhärente Bedingung alles aufeinander sich beziehenden Denkens und Tuns das soziale Dasein ausmacht, ganz und gar eine Erscheinung des empirischen Bewusstseins, also des geistigen Lebens ist, so erklärt sich daraus, wieso die Eigenart des sozialen Daseins zuerst bloss als Reich des Geistes neben das der Natur trat. Indem der erst durch einen Kant aufgedeckte Charakter der transzendentalen Grundlagen unseres Naturerkennens und damit der Wissenschaft zugleich ermöglichte, auch die Frage nach der Möglichkeit sozialer Erfahrung im selben Gebiete wie reine Naturerfahrung zu beantworten, erscheint es nur selbstverständlich, dass der so tiefverborgene erkenntnistheoretische Charakter der sozialen Beziehung zunächst zurücktreten musste hinter dem offen zutage liegenden Merkmal eines Produkts des geistigen Lebens und dass so eher der Ausdruck „Geisteswissenschaften“ als „Sozialwissenschaften“ geprägt werden konnte. Dass nur der letztere den eigentlich unterscheidenden Charakter beider hier innerhalb des Naturerkennens überhaupt zur Scheidung gelangenden Wissensgebiete richtig zum Ausdruck bringt, ist wohl Jetzt nach allem Vorausgegangenen hinlänglich klar, und es wäre zu wünschen, dass im Interesse einer ihre Gegenstände wirklich bezeichnenden Terminologie daraus auch die Konsequenz gezogen würde. Freilich gehörte dazu; dass jene Einsicht überall lebendigste Anschauung würde, welche dieser ganzen Einteilung zugrunde liegt, dass die Sozialwissenschaften nicht etwa ein Teil von sogenannten Geisteswissenschaften sind, sondern dass es überhaupt keine eigentlich so zu nennende Geisteswissenschaft gibt, die nicht Sozialwissenschaft wäre, das heisst die nicht die innere Bezogenheit der Menschen aufeinander zu ihrer konstituierenden Voraussetzung hätte. So ist denn alle Wissenschaft (oder Naturerkenntnis) entweder Naturwissenschaft imf engeren Sinne, wenn sie ihr Objekt ohne Rücksicht auf den Zusammenhang betrachtet, in dem es in einem Erkennen und von diesem bestimmten Handeln steht. Sie ist Sozialwissenschaft, sobald eben dieser Zusammenhang selbst, und zwar nicht iti seinem transzendentalen Charakter, sondern in seiner empirisch-historischen Entfaltung ihr Objekt wird, mit welchem sich ihr allererst die Erscheinungen des geistig-sozialen Lebens erschliessen.

Es ist also in der Tat der Unterschied, dem wir nachforschten und der sich nun als der von Natur- und Sozialwissenschaft auseinandergelegt hat, ein tief begründeter. Es ist wirklich ein Unterschied der erkenntnistheoretischen Beziehung im Akte des Erkennens selbst und nicht ein sachlicher Unterschied der Objekte. Nicht Natur und Geist ist der für die Einteilung der Wissenschaft massgebende Gegensatz, sondern naturales und soziales Dasein, welche beiden Begriffe ihre beiden grossen Gebiete sofort auch für die Anschauung viel anschaulicher scheiden, als es jemals jener andere Gegensatz vermochte. Aber die Klarheit dieser Trennung ist nicht der einzige Gewinn. Viel bedeutsamer ist, dass sie zugleich auch eine inhaltliche Erkenntnis in das Wesen der Sozialwissenschaft und damit aller sogenannten Geisteswissenschaften bedeutet. Die soziale Beziehung, die nun zu einem Einteilungsprinzip geworden ist, konnte diese Eignung nur durch ihren öfters dargelegten transzendentalen Bezug gewinnen. Damit aber ist sie für immer auf das Schärfste von einer bloss äusserlichen Verbindung von Menschen geschieden und hingestellt als eine innere Beziehung derselben aufeinander, die mit ihrer ganzen Wirkung schon in jedem einzelnen vorhanden ist, so dass das Phänomen der Gesellschaft schon in jedem einzelnen existiert, beziehungsweise die empirische Vereinzelung in jedem einzelnen aufgehoben ist, so sehr er sich auch von anderen abschliessen mag. Mit dieser scharfen Charakteristik des so erst die Einteilung von Natur- und Sozialwissenschaft wirklich tragenden Begriffes des sozialen Daseins ist nicht nur jede Verwischung der beiderseitigen Grenzen unmöglich gemacht, sondern zugleich ein fundamentales Element für den systematischen Ausbau der Sozialwissenschaft geliefert, indem sich von da aus erkennen lässt, wie der diese Gesellschaft, das heisst diesen sozialen Zusammenhang, in seinem Innern realisierende Mensch, der eben deshalb ein vergesellschaftetes Wesen ist, überall der Mittelpunkt der bis jetzt sogenannten Geisteswissenschaften ist und daher ihr eigentlicher Ausgangspunkt wird werden müssen.

Bedarf es noch besonderer Hervorhebung, dass diese fundamentale Neubegründung der Geisteswissenschaften als Sozialwissenschaft das unvergängliche Lebenswerk von Karl Marx war? Wenn unsere Studie den erkenntnistheoretischen Begriff der Sozialwissenschaft aus der Kantschen Transzendentalphilosophie hervorgehen liess, so ist, die Schlüssigkeit unserer Konklusionen vorausgesetzt, damit nur das Verhältnis der logischen Abfolge gegeben. Es musste aber erst die historische Tat der Begründung einer neuen Wissenschaft vorausgehen, um die erkenntniskritische Untersuchung überhaupt in Stand zu setzen, aus diesem ihren neuen Objekte jene neuen Einsichten zu gewinnen, die sich sodann freilich nur als Konsequenzen ihres früheren Standpunktes ergaben. In dem Masse, als dies wirklich zutraf, erstarkte dann die Arbeit beider in gegenseitig sich mehr und mehr vertiefendem Einfluss. Und so haben wir es auch hier gefunden. Das Licht, das Kant entzündet, beleuchtet die nie wankenden Grundlagen aller Wissenschaft, in denen auch das Denken von Karl Marx wurzelt. Und der gewaltige neue Geist, der aus des letzteren Arbeit strömt, treibt aus dem seine ganze Fruchtbarkeit erst erschliessenden Wunderboden Kantschen Denkens neue, bedeutungsvolle Bildungen hervor.

Würde also jemand finden und gar als Einwand vorbringen, dass unsere Unterscheidung von Natur- und Sozialwissenschaft sich durchaus an dem Wirken von Karl Marx orientiert habe, müsste er aber zugleich zugeben, dass die erkenntnistheoretische Begründung, durch welche wir zu ihr gelangten, einwandfrei sei, so wüsste ich nicht, welch bessere Kritik als eben diesen Einwand ich dieser Arbeit wünschen könnte. Er würde beweisen, dass es ihr nicht völlig misslungen ist, die Beziehung der Sozialwissenschaft zur Erkenntnistheorie und damit zugleich auch das Verhältnis des Denkens von Kant und Marx in der einen Richtung auf die Begründung wissenschaftlicher Arbeit deutlicher zu machen.

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Fussnoten

1. Vergl. W. Windelband, Geschichte und Naturwissenschaft, Seite 10–12.

2. H. Münsterberg, Grundzüge der Psychologie, Seite 108.

3. H. Münsterberg, a. a. O., Seite 34.


Zuletzt aktualisiert am 16 December 2020