O. B.

Bücherschau

Steuergesetzgebung

(1. Mai 1909)


Der Kampf, Jg. 2 Heft 8, 1. Mai 1909, S. 383.
Transkription u. HTML-Markierung: Einde O’Callaghan für das Marxists’ Internet Archive.


Im letzten Hefte der Zeitschrift für Volkswirtschaft, Sozialpolitik und Verwaltung unterwirft Dr. Emil Lederer die im Juli 1908 eingebrachte Regierungsvorlage über die Reform der Gebäudesteuer einer vernichtenden Kritik. Lederer hält es überhaupt für fraglich, ob eine Steuerreform das geeignete Mittel ist, die Bautätigkeit zu beleben und die Mietzinse zu senken; die Ansammlung der Steuergelder, auf welche die Regierung verzichten will, für die Zwecke einer systematischen Wohnungspolitik würde er vorziehen. Will man aber die Steuerreform, dann erscheinen doch jedenfalls die Vorschläge der Regierung völlig verfehlt.

Dies zu erweisen, untersucht Lederer, welche Beträge an Staatssteuern die Gebäude Wiens im Jahre 1906 abgeworfen hätten, wenn die Gebäudesteuervorlage am 1. Jänner 1895 in Kraft getreten wäre. Nach seiner Berechnung hätte die tatsächliche Ersparnis, die in ganz Wien durch die Steuerreform erzielt worden wäre, 3 Millionen Kronen nur unwesentlich überstiegen. Da der für das Jahr 1906 vorgeschriebene Bruttomietzins mehr als 267 Millionen Kronen betrug, ist eine Steuerersparnis von 3 Millionen Kronen an sich ungeeignet, eine fühlbare Herabsetzung der Mietzinse zu bewirken. Nun wäre aber von diesen 3 Millionen Kronen der grösste Teil auf diejenigen Bezirke entfallen, in denen der Mietzins eine hohe Differenzialrente einschliesst, eine Herabsetzung der Steuer also auch keine fühlbare Ermässigung der Mietzinse herbeiführen kann. (Vergleiche Kampf, I., Seite 328.) So würden durch die Steuerreform die Hausbesitzer im I. Bezirk 987.686 K, im II. Bezirk 396.623 K an Staatssteuern ersparen, dagegen der X. Bezirk nur 98.544 K, der XVI. Bezirk nur 92.424 K, Brigittenau, Floridsdorf und Hietzing sogar (infolge der Verkürzung der steuerfreien Zeit) mehr an Staatssteuern bezahlen als heute! Nur durch die höchst zweifelhafte Ermässigung der Landes- und Gemeindeumlagen für Neubauten könne nach der Regierungsvorlage eine wirksame Ermässigung der Mietzinse herbeigeführt werden; von dem Steuerverzicht des Staates selbst fallen 80 Prozent den am meisten ausgebauten Bezirken zu, wo die Ermässigung der Steuer keinen Einfluss auf die Wohnungspreise üben wird.

Uebereinstimmend mit unseren Forderungen (Kampf, I., Seite 329) glaubt auch Lederer, dass eine Ermässigung der Mietzinse durch eine Steuerreform nur dann herbeigeführt werden kann, wenn die Steuerermässigung den Neubauten zugewendet wird. Er glaubt dies am zweckmässigsten durch eine Abstufung der Steuersätze je nach der Höhe des Mietzinses durchführen zu können. Aber nur wenn die Degression nicht allmählich, sondern sprunghaft ist, werde die Ermässigung der Mietzinse bewirkt und die Kapitalisierung der Steuerersparnis zugunsten der Hausbesitzer verhindert werden.

Wer sich für die Frage der Reform der Hauszinssteuer interessiert, wird an dieser Studie nicht vorübergehen können.

 


Leztztes Update: 6. April 2024